Dies ist ein Beitrag zum Thema Postumleitung durch die AG nicht erwünscht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
habe einen B. übernommen (Bertreuerwechsel). AK unter anderem aiuch Regelung d. Posts. Habe Postumleitung veranlasst weil der Betreute ...
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05.09.2017, 18:32 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Postumleitung durch die AG nicht erwünscht
Hallo zusammen,
habe einen B. übernommen (Bertreuerwechsel). AK unter anderem aiuch Regelung d. Posts. Habe Postumleitung veranlasst weil der Betreute mit Papierkram...Schriftverkehr nicht zurecht kommt und auch rechtzeitige Rückmeldung vergisst (Den B. hatte ich vor Jahren im Betreuten Wohnen betreut). Ich habe den Übergabetermin usw. auch die POstumleitung dem AG mitgeteilt. Das AG teilte mir mit, dass eine grundsätzliche Postumleitung nicht folgen sollte!Wenn der Betreuer weiss, dass der B. mit der Post nicht zurechtkommt, dann ist die Umleitung ja nicht verkehrt! Wie handhabt ihr das denn? Gibt es dazu bestimmt Kriterien/Maßstäbe? Danke euch |
05.09.2017, 20:55 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo,
eine Möglichkeit wäre, dass Dein Betreuter selbst einen Nachsendeantrag auf Deine Adresse stellt. Andere Möglichkeit: Du kombinierst Deine Legitimation bei den Deinen Aufgabenkreisen entsprechenden Institutionen mit der Bitte, die Deinen Betreuten betreffende Post direkt an Dich zu senden. Du bist dann handlungsfähig, und Dein Betreuter bekommt seine private Post (und Werbung) weiterhin selbst. Gruß, Sonnyblue3 |
05.09.2017, 21:39 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Der Aufgabenkreis "Umleitung der Post" ist dazu da, die Post auch dann umzuleiten, wenn der Betreute es sonst nicht freiwillig zulassen würde - sonst wäre er nicht nötig. Gleichzeitig ist man als Betreuer aber nicht gezwungen, die Post umzuleiten, wenn dieser AK gegeben ist. Ob man diese Kompetenz wahrnimmt oder nicht, ist die Sache des Betreuers. Entscheidungskriterien, nach denen man das nun tut oder auch nicht, muss jeder Betreuer für jeden Betreuten (bei dem der AK besteht) selber finden. Mir sind da keine allgemeingültigen Vorgaben bekannt. Ich würde sie auch auf jeden Fall erst mal hinterfragen - und dann so handeln, wie ich es für richtig halte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.09.2017, 07:40 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Idee von sonnyblue Folge ich regelmässig. Privstpost , Reklame sie. kann ich nicht auch noch gebrauchen.Dafür brauche ich aber nicht einmal den AK Post.
Vielleicht wäre mal ein Gespräch mit dem Rpf angesagt um zu erfahren was es mit der Einschränkung auf sich hat. Wenn ich einen A K habe dann kann ich den Nutzen ansonsten sollte er wegfallen
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.09.2017, 10:46 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
wenn das Gericht die Postumleitung nicht für notwendig hält, dann hätte es den Aufgabenkreis auch nicht beschlossen. Ich hatte letztens auch ein Gespräch mit einem Richter der ernsthaft der Meinung war man solle doch nur die Behördenpost umleiten lassen und die Privatpost an den Betreuten zustellen lassen. Auf meinen Einwand das dies eben nicht geht und es nur ganz oder gar nicht geht kam nur ein "Achso, ich dachte ....". Du hast nun einmal den Aufgabenkreis und bist daher auch in diesem Rahmen verantwortlich. Lass dich daher nicht verrückt machen, bespreche mit deinem Betreuten wie er an seine private Post kommen kann und gut. Wenn du merkst das dich alle wesentlichen Stellen selber anschreiben und es auch keine überraschenden Gläubiger mehr gibt kann die Postumleitung ja wieder gelöscht werden. Eine Postumleitung teile ich übrigens nie an das Gericht mit, wozu auch.
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