Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wieder ärger in Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wieder ärger in Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pillusch an Imre : es steht nichts davon da das er Rente bekommt Doch Herzchen. Wer das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Thema geschlossen

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 08.09.2017, 21:18   #11
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Pillusch Beitrag anzeigen
an Imre : es steht nichts davon da das er Rente bekommt
Doch Herzchen. Wer das Forum ein wenig verfolgt , kennt bereits Markos Geschichte . Wer jedoch immer nur unreflektiert drauf hauen möchte und dazu aus Bequemlichkeit einfach jeden xbeliebigen Beitrag nutzt, dem entgegen solche Details auch schon mal.

Danke Imre für deine Gelassenheit

Und zur 2. Frage : Beschwerdegründe gibt es viele. Ich hab z.B. ne Betreuung von einem Kollegen übernommen , weil der Betroffene nicht damit klar kam, dass sich der (ehrenamtliche, in Rente befindliche) Betreuer nen Jaguar leisten konnte. Das führte prompt zu einer Beschwerde beim Gericht.

Meistens entstehen Beschwerden aber aus Unkenntnis über die Aufgaben eines Betreuers. Wie "spielt nicht Makler und sucht mir ne Wohnung " oder "geht mir kein Brot kaufen".

Geändert von Boomer (08.09.2017 um 21:28 Uhr)
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.09.2017, 21:21   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

werde mal schauen unter Boerdsuche ob ich da was finde
was ich vorher nicht gesehen habe
Pillusch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.09.2017, 21:23   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Eine kleine aber deutliche Ermahnung an Pillusch:

Marko hat alle Punkte, die er in diesem Thread angesprochen hat, schon in anderen Threads beschrieben und Antworten bekommen.
Auch Du hast in diesen Threads Beiträge geschrieben und könntest sie Dir ja mal ansehen. Dann würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.

Ebenso kann eine Betreuung gut und korrekt geführt werden, ja sogar dem Betreuten den Hintern retten - und der Betreute ist trotzdem nicht zufrieden. Aus welchem Grund auch immer.

Und sieh Dich selber an: Was hängst Du eher an die große Glocke:
Das was Du gut findest oder das, was Dich nervt.
Ein Mal Durchzählen reicht und Du weißt, weshalb so oft Beschwerden gepostet werden - und so wenig Jubelarien.

Ansonsten werde ich etwas mehr darauf achten, ob Deine Beiträge sinnvoller werden (auch sinnvolle Kritik ist hier gerne gesehen), oder einfach nur destruktive Statements mit gröstenteils unsinnigen und falschen Behauptungen bleiben.
Die werde ich den Forenmitgliedern nicht mehr lange zumuten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.09.2017, 22:06   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard

Ich bekomme 110 pro Monat "Barbetrag" pro. Monat ja
Davon habe ich einen Monat gar nichts bekommen und teils zum Teil nicht.das dürften mindestens um die 250 Euro sein die da fehlen.und Bekleidungsgeld sind knapp 40 Euro im Monat,jedenfalls hier davon werden Medikamenten kosten abgezogen,also sind danach min 250 Euro da von denen ich bisher nichts gesehen habe.
So rund 500 oder mehrstündigen offen.

Meine Rente kriegt das heim die sehr ich gar nicht

Laut der Website www.biva de
Zitat

Was ist zu unternehmen, wenn die Einrichtung für die Barbetragsverwaltung dennoch Kostenerstattung verlangt und diese Kosten vom Barbetrag einbehält?

Der Barbetrag dient dazu, Leistungen, die nicht vom Pflegesatz umfasst sind, zu finanzieren. Deshalb ist das Heim nicht berechtigt, Teile des Barbetrages zur Finanzierung der Barbetragsverwaltung (als Teil der sozialen Betreuung) zu verwenden.

Da Ihnen der Barbetrag zur freien Verfügung steht, können Sie den Einbehalt zurückfordern.

Sie haben darüber hinaus aber auch das Recht, vom Sozialhilfeträger den Ersatz dieser Kosten zu verlangen. Der Sozialhilfeträger ist nämlich verpflichtet, Ihnen im Rahmen seiner Pflicht zur individuellen Bedarfsdeckung diese Kosten zu erstatten.

Die Rechtsprechung (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen 4 B 886/04) hat ausdrücklich festgestellt, dass es Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht zuzumuten ist, ihre Rechte zur kostenfreien Verwaltung des Barbetrages gegen den Heimträger durchzusetzen. Denn bei einer Verweigerung der Zahlung der geforderten Vergütung kann die Gefahr bestehen, dass der Heimträger die Verwaltung des Barbetrages ablehnt und es somit unmöglich ist, den Barbetrag bestimmungsgemäß zu verwenden. Diese Konfliktsituation sah das sächsische Oberverwaltungsgericht als unzumutbar für die Bewohner an. Um zu vermeiden, dass das Heim aus dieser Rechtslage einen wirtschaftlichen Vorteil zieht, hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Sozialhilfeträger die gezahlten Kosten der Barbetragsverwaltung anschließend vom Heimträger im Wege der Überleitung zurückfordern kann.

Und

Zitat
Darf die Einrichtung, die den Barbetrag verwaltet, diesen mit Forderungen gegen mich verrechnen?

Eindeutig Nein! Dies ergibt sich aus dem Gesetz (§ 400 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII). Sinn und Zweck des Taschengeldes ist es gerade, dass es dem Betroffenen zur freien Verfügung steht. Viele Heime führen daher über die Auszahlung auch Buch und lassen sich Quittungen über den Erhalt ausstellen.

Das.heist also.egal was an Renten offen ist,sie dürfen Es nicht einbehalten!!
Das ist das was der fachanwalt für Sozialrecht mir auch mitteilte


Und dessen wirken wird unterbunden, durch den berufsbetreuer der ebenfalls Anwalt ist,mit den o.g. Begründungen!
Und ich bin die Betreuung nur eingegangen damit ich die übergangsweise im Heim gut überstehe.
Die Realität ist dass ich ohne Kohle dastehe,mehr oder weniger entmuendigt bin und seit 8 Monaten in einem obdachlosenheim ohne Perspektive auf Besserung sitze.


Der andere Anwalt hat den Beratungshilfe Schein schon erhalten.
Marko100 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.09.2017, 22:15   #15
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zäumen wir doch das Pferd mal von hinten auf :

Du willst deine Schulden also nicht vom Barbetrag zahlen. Ok. Wie sieht denn dann dein Rückzahlungsplan aus? Was hast du dir da so vorgestellt ? Hast du der Obdachlosenunterkunft schon ein entsprechendes Angebot unterbreitet ?
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.09.2017, 22:59   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard

Das weiss ich nicht,aber wenn ich mal aus dem heim raus wäre sieht die finanzielle Situation schon besser aus.

Ich kann nachvollziehen dass das Heim das Geld haben will.
Aber trotzdem sollten Sie sich an (meine)Rechte dabei halten.

Möglicherweise wäre dies dann eine Aufgabe des Betreuers, das dem heim mitzuteilen bzw. Das dann zu bewerkstelligen, anstatt wie jetzt das rechtswidrige tun noch zu unterstützen.
Marko100 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.09.2017, 07:58   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen. Nach dem was du Mirko schreibst bist du in einer Obdachloseneinrichtung. Das ist kein Heim und dort steht einem auch kein Barbetrag zu.

Solange nicht definitiv klar ist in welcher Einrichtung du dich, und vor allem mit welchem Aufenthaltsstatus befindest ist die ganze Schreinerei und das Zitieren absolut und völlig sinnlos!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.09.2017, 10:17   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard

Das xxxhaus ist eine Einrichtung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67ff SGB XII.

Es ist ein obdachlosenheim.vorraussetzung zur Aufnahme ist Obdachlosigkeit.

Man hat 3 Mahlzeiten, kann schlafen,kriegt den Barbetrag
Marko100 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.09.2017, 17:02   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wenn es eine 67er wohnmassnahme ist dann lass dir den Vertrag von der Stadt dafür zeigen. Dort ist genau festgelegt wie hoch der eigenanteil ist. Wer den im Vorfeld ausgegeben hat muss nachzahlen.
Es kann nicht Sache der Allgemeinheit sein dafür auch noch aufkommen zu sollen!
In der Sache an sich greifen die barbetragsregel wie im heim nicht. Am ehesten lässt es sich vielleicht mit fehlenden Mietzahlungen vergleichen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.09.2017, 17:05   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard

Das mag alles sein und da braucht die Allgemeinheit nicht für aufkommen,ich will einfach nur die Gelder ausbezahlt haben und zwar laufend und komplett solang ich in der asi klitsche bin
Marko100 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39