Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis "persönliche Angelegenheiten" im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
das Betreuungsgericht hat mir nur den Aufgabenkreis " persönliche Angelegenheiten, insbesondere die Sorge für die Pflege und Gesundheit, ...
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10.09.2017, 13:27 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Aufgabenkreis "persönliche Angelegenheiten"
Hallo Zusammen,
das Betreuungsgericht hat mir nur den Aufgabenkreis "persönliche Angelegenheiten, insbesondere die Sorge für die Pflege und Gesundheit, einschließlich der Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen und Behandlungen" übertragen. Nach meiner Meinung umfasst das die Sorge für die persönlichen Angelegenheiten wie Gesundheit, den Aufenthalt und die Lebensgestaltung des Betreuten. Kann damit ein Rentenantrag und ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden? Ich habe in der Rechtsliteratur nichts gefunden. Danke Euch. |
10.09.2017, 14:03 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
für den Rentenantrag und den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung brauchst du den Behörden-AK, bei uns nennt sich der "Vertetung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern". Gleichzeitig wäre hier noch der AK Vermögenssorge sinnvoll weil diese beiden AKs sich häufig überschneiden. Den von dir beschriebenen AK "persönliche Angelegenheiten" kenne ich in dieser Form gar nicht, würde ich am ehesten gleichsetzen mit "Gesundheitsfürsorge". Aufenthaltsbestimmung ist ein extra AK und die Lebensgestaltung des Betreuten fällt m. E. nicht unter die Aufgaben des Betreuers. VG Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
10.09.2017, 17:53 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Aua, aua, aua. Es hätte nur noch gefehlt, dass "alle" persönlichen Angelegenheiten als Aufgabe erteilt worden wären. Spätestens dann wäre dem Betreuten sogar das Wahlrecht weggenommen worden. Aber auch so hast Du mit den "persönlichen Angelegenheiten" im Prinzip schon eine 24/7/365 Aufsichtspflicht gegenüber dem Betreuten, die niemand leisten kann. Daher empfehle ich die Aufhebung des Bereiches "persönliche Angelegenheiten" und Änderung in "Gesundheitssorge, "Rechts-, Antrags- und Versicherungsangelegenheiten", und ggf. "Aufenthaltssorge" und "Vermögenssorge". Schließlich geht es um rechtliche Betreuung und nicht um persönliche Beglückung der Betreuten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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