Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen einen gesetzlichen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aha,
jetzt verstehe ich den Sachverhalt wohl.
https://www.ndeex.de/glossar/R_R%FCc...ormerkung.html
Der Betreuer ist nur für die Löschung Rückauflassungsvormerkung bestellt worden, da Du ...
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13.09.2017, 23:20 | #11 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Aha,
jetzt verstehe ich den Sachverhalt wohl. https://www.ndeex.de/glossar/R_R%FCc...ormerkung.html Der Betreuer ist nur für die Löschung Rückauflassungsvormerkung bestellt worden, da Du im Zuge der Vorsorgevollmacht bei der Löschung ein Interessenskonflikt (insich Geschäft) verursachst. Und die Zustimmung hast Du 2016 kurz vor Geschäftsunfähigkeit Deiner Mutter abgerungen. Insofern hat der Betreuer entschieden, das die Willenserklärung nicht ganz astrein ist. Warum lebt die Mutter in einer 1-Raum Wohnung? War die überschriebene Wohnung größer? Ansonsten löblich, wenn ihr eure Mutter unterstützt, dass sie nach ihren Wünschen ihren Lebensabend verbringen kann. Die Wohnung verkaufen könnt ihr dann irgendwann immer noch. |
13.09.2017, 23:51 | #12 |
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Beiträge: 8
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Hallo Ufzeer,
genau er ist nur für die Löschung bestellt worden. Die Zustimmung zum Verkauf der Wohnung habe ich meiner Mutter nicht abgerungen, sondern sie war damit einverstanden. Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig, wir haben den gesetzlichen Betreuer mehrere Zeugen benannt, die ihm alle mitgeteilt haben, dass meine Mutter damit einverstanden war. Meine Mutter lebt in der 1 - Raum Wohnung, weil meine Schwester in der ehemaligen großen Wohnung meiner Mutter wohnt. Meine Schwester bekam vor 10 Jahren 3 Wohnungen und ich 2 Wohnungen von meiner Mutter überlassen. Die Wohnung in der meine Mutter wohnt gehört meiner Schwester, meine Mutter hat Wohnrecht bis auf Lebenszeit. Übrigens klingt sich meine Schwester aus der Pflege komplett aus, obwohl sie im gleichen Haus wie meine Mutter wohnt. Die Wohnung können wir dann nicht mehr verkaufen, die wird uns jetzt wahrscheinlich durch den gesetzlichen Betreuer genommen, er macht von der Rückauflassung Gebrauch. |
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