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gesetzliche Betreuung

 

Beschwerde gegen einen gesetzlichen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen einen gesetzlichen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, der gesetzliche Betreuer handelt meiner Ansicht nicht zum Wohle der Betreuten. Er verlangt die Wohnung zurueck, loescht die Rueckauflassungsvormerkung ...


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Alt 13.09.2017, 15:01   #1
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Beiträge: 8
Standard Beschwerde gegen einen gesetzlichen Betreuer

Hallo, der gesetzliche Betreuer handelt meiner Ansicht nicht zum Wohle der Betreuten. Er verlangt die Wohnung zurueck, loescht die Rueckauflassungsvormerkung nicht, die ich von meiner Mutter vor Jahren geschenkt bekommen habe. Ich habe eine schriftliche Erklaerung meiner Mutter, dass ich Wohnung auch vor ihrem Ableben verkaufen darf, ich stelle eine zweite Wohnung der 24-Stunden Kraft die sich um meine Mutter kuemmert unentgeltlich zur Verfuegung. Meine Mutter wohnt in einer Einzimmerwohnung, da haette die 24 Std. Kraft keinen Platz. Meine Mutter wollte auf keinen Fall ins Heim, dies war im Sommer 2016 so mit meiner Mutter abgesprochen und schriftlich festgehalten, jetzt ist sie leider geschaeftsunfaehig, deshalb der gesetzlicher Betreuer. Wenn ich die Wohnung meiner Mutter zurueckgeben muss, kann ich ihr dann nicht mehr die Wohnung unentgeltlich fuer die 24 Std Kraft zur Verfuegung stellen. Meine Schwester und ich sind Betreuer meiner Mutter und kümmern uns um sie und die dazugehörigen Aufgaben. Ich habe den Verdacht, dass er die Wohnung meiner anderen Schwester sehr guenstig verkaufen moechte, diese hat ihm auch schon ein Angebot gemacht, indem steht, dass sie die Wohnung dann meiner 98 jaehrigen Mutter abkaufen moechte, aber nicht zum Marktpreis (sie hat ein Vorkaufsrecht der Wohnung).
Er hat vom Betreuungsgericht lediglich nur die Aufgabe bekommen zu entscheiden, ob er die Loeschung vornimmt, oder nicht. Er hat mir nun mitgeteilt, dass er die Wohnung zurueck verlangt und wenn ich nicht damit einverstanden bin, soll ich gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Meine Frage:
- Darf er die Wohnung bei einer Rueckforderung einfach verkaufen zu einen weitaus nicht marktfaehigen Preis an meine Schwester?

- Kann ich gegen den Betreuer beim Betreuungsgericht Beschwerde einreichen?

- Ist das Vorgehen des Betreuers die Wohnung zurueckzufordern vom Betreuungsgericht zustimmungspflichtig?

Wir haben im Vorfeld vom Betreuungsgericht eine positive Einschaetzung bezueglich der Loeschungsbewilligung bekommen und haben deshalb den Verkauf der Wohnung beim Notar bereits beurkundet.

Schon mal vielen Dank fuer die Antworten

Geändert von ottosig (13.09.2017 um 15:10 Uhr) Grund: Schreibfehler
ottosig ist offline  
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Alt 13.09.2017, 15:31   #2
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Leider finde ich den Text viel zu wirr. Wichtige Infos fehlen
Im Moment kann ich nur heraus lesen, dass der Betreuer deiner Mutter nicht zu DEINEM Wohl handeln will, weil er dir irgendeine Wohnung abholen will? Wem gehört die denn? Wer lebt darin? Die Hintergründe sind mir nicht verständlich . Wer ist denn nun Betreuer ? Du, deine Schwester, jemand anderes? Wer hat welche Aufgabenkreise?

Verkauf der Wohnung von wem , an wen?

Viele der Fragen gehören auch eher zu einem Rechtsanwalt. Eine klassische Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten.

Alles Gute für euch.

LG
Boomer

(So... und nun warte ich auf die Antwort meines aktuellen Lieblings-Trolls hier )
Boomer ist offline  
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Alt 13.09.2017, 16:15   #3
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Beiträge: 8
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Hallo Boomer,
erstmal Danke für deine Antwort, es ist tatsächlich etwas durcheinander geschrieben.
Wahrscheinlich sollte ich doch zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen.
Sorry, aber ich habe heute den Brief vom gesetzlichen Betreuer bekommen und bin etwas durcheinander.

Trotzdem Danke
Ottosig
ottosig ist offline  
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Alt 13.09.2017, 16:52   #4
Routinier
 
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Beiträge: 1,882
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Kein Problem.
Gibt so Tage
Boomer ist offline  
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Alt 13.09.2017, 21:06   #5
Routinier
 
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Bei solchen Sachverhalten frage ich mich, warum hier nicht die Kinder die rechtliche Betreuung der Mutter übernommen haben? Ich denke die Betreuungsbehörde hat euch auch gefragt, ob ihr die Betreuung übernimmt.

Eine (kurz vor) der Geschäftsunfähigkeit überschriebene Wohnung würde ich auch zurückfordern.
ufzeer ist offline  
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Alt 13.09.2017, 21:37   #6
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Beiträge: 8
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Hallo Ufzeer,
die Wohnung wurde mir vor 10 Jahren überlassen, es geht hier um eine Rückauflassungsvormerkung, die NUR ein gesetzlicher Betreuer löschen lassen kann oder nicht. Meine Schwester und ich sind Vorsorgebevollmächtigt für meine Mutter und kümmern uns um meine Mutter mit einer 24 Stunden Pflegekraft um es ihr zu ermöglichen ihren Lebensabend Zuhause verbringen zu dürfen.
Trotzdem Danke

ottosig ist offline  
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Alt 13.09.2017, 22:42   #7
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Moin moin

Ich kenne die Situation nicht, aber Deine Mutter jetzt im Heim leben sollte und nicht genügend Einkommen/liquides Vermögen hat, um die Heimkosten zu bezahlen, dann müßte der Betreuer die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Das selbe würde auch gelten, wenn sie noch in ihrer Wohnung wohnen, aber trotzdem für die Versorgung Geld vom Sozialamt benötigen würde.
Unter diesen Umständen kann er gar nicht anders, als die Wohnung zurückzufordern, weil das vom Sozialamt gesetzeskonform gefordert wird.

Wenn vom Sozialamt wg. eines Antrages auf Sozialleistungen erwartet wird, die Wohnung zurückzufordern, ist das m.W. nicht genehmigungspflichtig - zumal die Rückforderung der Wohnung die betreute Mutter nicht entreichern würde.

Eine Alternative dazu wäre, dass die Kinder für die restlichen Heimkosten aufkommen und das Sozialamt nicht einspringen muss.

Du kannst am Betreuungsgericht eine Beschwerde einreichen.

Der Betreuer kann die Wohnung nicht einfach so zu billig verkaufen. Er muss ein Wertgutachten (von einem vereidigten Sachverständigen) anfertigen lassen und dem Gericht vorlegen. Danach richtet sich der Preis. +/- 10% Differenz geht normalerweise.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.09.2017, 23:25   #8
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Hallo Imri,
erstmal vielen Dank fuer deine Antwort. Ich muesste vielleicht noch ein bisschen ausholen....Meine Mutter benoetigt nichts vom Sozialamt, sie kann alles was notwendig (24 Std. Pflegekraft usw.) von ihrer Rente und dem Pflegegeld bestreiten. Da in der Wohnung meiner Mutter kein Zimmer fuer die Pflegekraft vorhanden ist, habe ich der 24 Std. Pflegekraft meine zweite Eigentumswohnung im gleichen Haus meiner Mutter unentgeltlich zur Verfuegung gestellt. Somit ist die Pflege meiner Mutter in ihrem Zuhause gesichert, so wie sie es sich wuenscht. Meine Mutter hat 2016 schriftlich erklaert, dass ich die grosse Eigentumswohnung vor ihrem Ableben frei verkaufen darf, entgegen der Rueckauflassungsvormerkung, wir haben versaeumt dies gleich notariell beglaubigen zu lassen. 9 Monate spaeter wurde dann erstmals beginnende Demenz bei meiner Mutter festgestellt, deshalb war der gesetzliche Betreuer fuer die Loeschung der Rueckauflassungsvormerkung zu bestellen. Dieser setzt sich ueber den Wunsch meiner Mutter 2016 hinweg und verlangt die Rueckauflassung der Wohnung. Vom Betreuungsgericht hatte ich mir vor der notarieller Beurkundung des Verkaufs der Wohnung die positive Einschaetzung zur Loeschungsbewilligung eingeholt.

Tja und jetzt moechte der gesetzl. Betreuer die Wohnung für meine Mutter zurueckfordern, entgegen ihren erklärten Willen.
Lieben Gruss

Geändert von ottosig (13.09.2017 um 23:34 Uhr)
ottosig ist offline  
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Alt 13.09.2017, 23:31   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin ottosig

Wenn das Sozialamt sowieso aussen vor ist, dann weiß ich auch erst mal nicht weiter. Dafür wäre die genaue Kenntnis aller Umstände notwendig und spätestens dann sind die Grenzen der Rechtsberatung überschritten.
D.h. hier wäre wirlich eher eine Rechtsberatung beim Anwalt angesagt, der das auch darf.


@ Boomer:
Dein Troll trollt sich erst mal nix mehr,
er wurde gerade getrollt

MfG

Imre
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Alt 13.09.2017, 23:41   #10
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Vielen Dank Imre, mir wird nichts anderes übrig bleiben und mich rechtlich beraten zu lassen.
noch einen schönen Abend

Geändert von ottosig (13.09.2017 um 23:56 Uhr)
ottosig ist offline  
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