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Mal wieder Erbschaft....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mal wieder Erbschaft.... im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bevor ich den Beitrag verfasst habe, habe ich mir Beiträge zu dem Thema angesehen, die hier schon behandelt wurden. ...


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Alt 14.09.2017, 06:42   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard Mal wieder Erbschaft....

Hallo, bevor ich den Beitrag verfasst habe, habe ich mir Beiträge zu dem Thema angesehen, die hier schon behandelt wurden. Meine Fragen haben sich bisher dadurch leider nicht geklärt:

Betreuter ist nicht Geschäftsfähig(Chronisch Psychisch Krank) Eiwi in der Vermögenssorge, an sonsten umfassende Aufgabenkreise! Betreuung ist schwierig, Betreuter lehnt Betreuung und persönlichen Kontakt ab.....
Fam. stammt ursprünglich aus Kroatien, mein Betreuter ist in Deutschland geboren, hat aber kroatische Staatsbürgerschaft.

Die Eltern des Betreuten, die mit ihm hier vor Ort gelebt haben, sind bei einem tragischen Unfall in Kroatien ums leben gekommen. Ich habe davon am 05.09. durch Zufall Kenntnis erhalten. Die Brüder meines Betreuten, ebenfalls hier vor Ort lebend, haben meinem Betreuten am 31.08. in Kenntnis gesetzt. Mich haben die Brüder leider nicht informiert.

Die Brüder kooperieren eh nicht gut, weil ich nach Betreuungsübernahme nicht für eine "sofortige Genesung" des sich seit Jahren einer Behandlung verweigernden Bruder gesorgt habe. (Betreuter war damals geschlossen per PsychKG untergebracht, dann bei Betreuungsübernahme nach §1906, die von mir beantragte Zwangsbehandlung wurde Gutachterlich abgelehnt. Begründung: Zu geordnet in seinem Wahn, nicht Eigengefährdent)

Aktuell habe ich wieder den Sozialpsychiatrischen Dienst eingeschaltet, weil mein Betreuter verständlicher Weise die Situation nur schlecht verkraftet.

1. Frage -Wann läuft die Frist der Erbausschlagung, ab seiner Kenntnis oder ab meiner Kenntnis von Sterbefall?

2. Frage -Ist es richtig, daß man unter Umständen eine Erbausschlagung (zur Fristenhemmung) beantragen kann und dann mit dem Hinweis, keine Kenntnis über das zu erwartende Erbe mangels Kooperation der Brüder zu erhalten, der Rechtspfleger im Rahmen der Prüfung der Erbausschlagung die Feststellung der Vermögensverhältnisse von Amts wegen machen muß?

Ich weiss, daß die Eltern ein Mietshaus besitzen. Was ich nicht weiß, ob es hoch belastet ist und wie die weiteren Besitzverhältnisse der Eltern waren-Ein TESTAMENT gibt es nicht. Es könnten Schadensersatzansprüche gegen die Erben gestellt werden, weil die Eltern durch einen vom Vater verursachten Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind. Der Bruder gab an, das bereits der Versicherung des Vaters mitgeteilt zu haben, aber was ist mit privat gelten gemachten Ansprüchen? Es waren noch andere in dem Unfall verwickelt, die geschädigt wurden?

Die Brüder, die zwischenzeitlich in Kroatien für das Begräbnis gesorgt haben geben an, keine Unterlagen zum Tod bekommen zu haben, das würde dort bis zu einem halben Jahr dauern. Daher besitze ich noch nicht mal eine Sterbeurkunden.

Ich habe nächste Woche einen Anwaltstermin bei einem Fachanwalt für Erbrecht, aber für Antworten wäre ich trotzdem dankbar.
S.Iris
__________________

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Alt 14.09.2017, 17:57   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin

Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
1. Frage -Wann läuft die Frist der Erbausschlagung, ab seiner Kenntnis oder ab meiner Kenntnis von Sterbefall?
Üblicherweise 6 Wochen nachdem der Erbe (also Dein Betreuter) davon Kenntnis erhalten hat. Bei fehlender Geschäftsfähigkeit könnte es auch das Datum sein, an dem Du davon Kenntnis erhalten hast. (Ohne Geschäftsfähigkeit kann der Betreute ggf. nicht rechtskräftig zur Kenntnis nehmen)
Kläre das sicherheitshalber mit dem Nachlassgericht ab.

Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
Ist es richtig, daß man unter Umständen eine Erbausschlagung (zur Fristenhemmung) beantragen kann und dann mit dem Hinweis, keine Kenntnis über das zu erwartende Erbe mangels Kooperation der Brüder zu erhalten, der Rechtspfleger im Rahmen der Prüfung der Erbausschlagung die Feststellung der Vermögensverhältnisse von Amts wegen machen muß?
Wenn Du weißt, dass es nichts zu erben gibt, dann kannst Du beim Nachlassgericht für Deinen Betreuten das Erbe ausschlagen und wg. der notwendigen Genehmigung des Betreuungsgerichtes die Frist hemmen lassen.
Das läuft aber im Zusammenhang mit der Ausschlagung.
einfach zum Nachlassgericht hingehen und die Frist hemmen zu lassen, weil Du noch nicht weißt, was es zu erben gibt, geht m.E. nicht.

Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
Ich weiss, daß die Eltern ein Mietshaus besitzen. Was ich nicht weiß, ob es hoch belastet ist und wie die weiteren Besitzverhältnisse der Eltern waren-Ein TESTAMENT gibt es nicht. Es könnten Schadensersatzansprüche gegen die Erben gestellt werden, weil die Eltern durch einen vom Vater verursachten Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind. Der Bruder gab an, das bereits der Versicherung des Vaters mitgeteilt zu haben, aber was ist mit privat gelten gemachten Ansprüchen? Es waren noch andere in dem Unfall verwickelt, die geschädigt wurden?
Das Mietshaus ist doch schon mal was. Da sollte man das Erbe nicht unbedingt ausschlagen.
Die eventuell noch auf die Erben zukommenden Regressforderungen gibt es noch nicht. Sie sind auch nicht unbedingt vorhersehbar. Daher kann das Erbe ggf. auch nachträglich ausgeschlagen werden, weil die Forderungen noch nciht bekannt waren.

Zitat:
Zitat von S.Iris Beitrag anzeigen
Die Brüder, die zwischenzeitlich in Kroatien für das Begräbnis gesorgt haben geben an, keine Unterlagen zum Tod bekommen zu haben, das würde dort bis zu einem halben Jahr dauern. Daher besitze ich noch nicht mal eine Sterbeurkunden.
Wg. der fehlenden Sterbeurkunde wannst Du auch das Nachlassgericht ansprechen. Die wird dort benötigt, um eine Erbausschlagung überhaupt aufnehmen zu können.

Mach also mal kurzfristig einen Termin beim Nachlassgericht, erzähle dort Deine Geschichte und frage um Rat, wie Du das am besten hinbekommen kannst. Auch dort freuen sich die MitarbeiterInnen, wenn sie jemandem helfen können - und deshalb hinterher ihre eigene Arbeit einfacher hinbekommen.

MfG

Imre
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Alt 15.09.2017, 05:55   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Lieber Imre, vielen dank für deine Info. Ich werde nächste Woche beim Nachlassgericht vorstellig!
Gruß S.Iris
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