Dies ist ein Beitrag zum Thema Bundeslandwechsel - Betreuerungsaufhebung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wird eine Betreuung vom Gericht für eine Person aufgehoben defakto wenn er sein Bundesland in dem dieser Erlass erging ...
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20.09.2017, 14:40 | #1 |
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Beiträge: 6
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Bundeslandwechsel - Betreuerungsaufhebung?
Hallo,
wird eine Betreuung vom Gericht für eine Person aufgehoben defakto wenn er sein Bundesland in dem dieser Erlass erging gewechselt wird? Oder gilt das Landesübergreifend? |
20.09.2017, 14:58 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
bei einem Umzug des Betreuten wird die Betreuungsakte vom bisher zuständigen Gericht an das neue Gericht abgegeben. Der bisherige Betreuer könnte die Betreuung auch weiterhin führen, bei einer größeren Entfernung wird er aber wohl einen Betreuerwechsel beantragen. Der Umzug in ein anderes Bundesland ist kein Grund für die Aufhebung der Betreuung. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
20.09.2017, 15:04 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 6
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Muss diese dann neu eingerichtet werden, oder bleibt diese Landesübergreifend bestehen gerichtlich verordnet?
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20.09.2017, 15:11 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Die Betreuung bleibt weiterhin bestehen wie bisher.
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20.09.2017, 15:37 | #5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.08.2017
Beiträge: 26
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Gilt das eigentlich auch andersrum? Sprich der Betreuer wechselt das Bundesland?
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20.09.2017, 15:39 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Wo der Betreuer seinen Sitz hat spielt für das Gerichtsverfahren keine Rolle. Siehe §272 FamFG
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20.09.2017, 15:40 | #7 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Nein.
Das Verfahren wird bei dem Amtsgericht geführt, das für den Wohnort der betreuten Person zuständig ist. Nur aufgrund des Wohnortwechsels ist der Betreuer auch nicht gezwungen, die Betreuung abzugeben. Je nach Fall ist es aber vielleicht sinnvoller (Entfernung ...).
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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20.09.2017, 18:11 | #8 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 6
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Ja das dachte ich mir.
Nur unklar, ob man das nachgehangen bekommt bei Landeswechsel. Ich dachte, das wäre Landessache. Landesrecht. Also ist das ein gerichtlich verordnetes Netzt, aus welchem man sich nicht ohne weiteres entziehen kann? |
20.09.2017, 18:20 | #9 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat:
Wenn du selber eine Betreuung hast und diese aufgehoben werden soll kannst du ja jederzeit einen Antrag stellen.
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