Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehldiagnose als Grudnlage für Betreuerbestellung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
angenommen Person A wird durch Person B als zu zwangsbetreuende Person "vorgeschlagen".
B gibt seine Wahrnehmungen und Meinungen ein.
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
20.09.2017, 23:46 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 6
|
Fehldiagnose als Grudnlage für Betreuerbestellung
Hallo,
angenommen Person A wird durch Person B als zu zwangsbetreuende Person "vorgeschlagen". B gibt seine Wahrnehmungen und Meinungen ein. Es wird eine Diagnostik erstellt, aufbauend auf der Fremdanamnese. B wird durch Psychiater die Fähigkeit abgesprochen seine Krankheit zu erkennen. Seine Fähigkeiten freie Entscheidungen zu treffen seien erheblich eingeschränkt. Seine Fähigkeiten Entscheidungen auf vernünftiger Erwägungen zu gründen, seien krankheitsbedingt erheblich beeinträchtigt. Die Erkenntnisfähigkeit, Willensbildungsfähigkeit und Willensbetätigungsfähigkeit seien eingeschränkt. A bekommt aufgrund Außerungen Bs einen Betreuer bestellt, der für ihn ab jetzt Entscheidungen trifft. In den Bereichen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Entscheidungen über die Unterbringung. Wenn man annimmt, der durch B indizierte Rahmen der Diagnostik war falsch, und die darauf getroffene Diagnose As ebenso, welche dann formaljuristisch zur Betreuerbestellung führte: Wie wird A dem Herr, also wo setzt man an, um die Fehldiagnose mit Folgen zu wiederlegen, zu entkräften, - wie auch immer zu beseitigen? MfG |
21.09.2017, 00:12 | #2 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 6
|
Ich meine, bekommt jemand die Diagnose Schizophrenie, die eine Betreuung z.B rechtfertigt, implementiert das, dass diese Person unter Umständen nicht mehr in der lage ist seine Krankheit überhaupt zu erkennen.
Wenn das dann eine Fehldiagnose ist, hat der Betroffene welche Möglichkeiten sich dagegen zu wehren? Denn man muss ja nur sagen, "krankheitsbedingt kann er das garnicht mehr erkennen" was jedes zuwieder im Grunde entkräftet, da der ja eh banane ist. Aber, ich weise diese Symptome nicht auf. Ja, das liegt daran, dass sie nicht mehr in der Lage sind diese zu erkennen. Steht ja in ihrer Diagnostik. Implementiert das Krankheitsbild. Wie wehrt man sich als Betroffener dagegen noch? Möglichkeiten? Wenn man jemanden glaubhaft anhand von z.B ausgearbeitet nachzusagender Diagnostik verleumdet, hat diese Person auf dieser Schiene nicht die besten Karten wie mir scheint. |
21.09.2017, 07:20 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen wird nur dann eingerichtet wenn die ärztlichen Unterlagen dazu entsprechend aussagekräftig sind.
Wer der Meinug ist, dass das die fachärztliche Stellungnahme "falsch" ist hat die Möglichkeit ein anderes Attest- so er dies erhalten sollte- vorzulegen und in die Beschwerde zu gehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
21.09.2017, 11:45 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 6
|
Und was würden sie voschlagen, wie man soetwas erhält?
Bittet man einen niedergelassenen Psychiater um die Überprüfung des Sachverhaltes samt Attestierung? |
21.09.2017, 16:30 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
Lesezeichen |
|
|