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Umgang mit betreuter Person untersagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit betreuter Person untersagen im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Frage ist, kann mein Ex-Mann, der die Betreuung über unseren erwachsenen kranken Sohn hat, mir den Umgang bzw. ...


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Alt 21.09.2017, 16:10   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 4
Standard Umgang mit betreuter Person untersagen

Hallo,
meine Frage ist,

kann mein Ex-Mann, der die Betreuung über unseren erwachsenen kranken Sohn hat, mir den Umgang bzw. Kontakt, mit ihm verbieten?

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.

Gruß
elwi
elwi ist offline  
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Alt 21.09.2017, 16:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

HAllo,

mit dem entsprechenden Aufgabenkreis (z.B. Regelung des Umgangs) ginge das durchaus.
Ansonsten nicht.
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agw ist offline  
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Alt 21.09.2017, 16:33   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 4
Standard

Danke für die schnelle Antwort.

Angenommen dies gehört zum Aufgabenkreis des Betreuers, kann er dann so einfach den Kontakt mit der leiblichen Mutter unterbinden?
Es scheint hier eine wilkürliche Maßnahme von ihm zu sein.
Mein Sohn wird sich nicht dazu äußern können, weil er an fortschreitender Demenz leidet.
Kann ich rechtlich ein Besuchsrecht durchsetzen?

Gruß
elwi
elwi ist offline  
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Alt 21.09.2017, 18:13   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Es scheint hier eine wilkürliche Maßnahme von ihm zu sein.
Gegen willkürliche Maßnahmen bleibt einem natürlich immer die Mitteilung an das aufsichtsführende Betreuungsgericht. Dort würde der Betreuer seine Maßnahme ggfls. begründen müssen.

Zitat:
Kann ich rechtlich ein Besuchsrecht durchsetzen?
Rechtsauskünfte hole bitte über einen Anwalt ein. Wir sind hier ein Diskussionsforum zum Betreuungsrecht und nicht für allgemeine Rechtsfragen. Eine Rechtsberatung ist uns untersagt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.09.2017, 21:31   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 4
Standard

Natürlich werde ich hie keine Rechtsauskunft bekommen.
Dazu ist hier wohl keiner kompetent.

Aber, trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

Gruß
elwi
elwi ist offline  
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Alt 22.09.2017, 09:55   #6
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Veehrte elwi,


es geht hier nicht um Kompetenz, sondern schlicht und ergreifend darum, dass Rechtsberatung nicht gestattet ist. Diese obliegt einzig den Anwälten. Und hier im Forum ist es zudem eine Frage der Haftung. In den Forenregeln (die sich hoffentlich jeder User wenigstens einmal zu Gemüte geführt hat) ist dies auch thematisiert.


Zu Deiner Frage bleibt darauf hinzuweisen, dass agw diese bereits beantwortet hat. Vollständig, soweit es der Mangel an Rechtsberatung zulässt.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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