Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit betreuter Person untersagen im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Frage ist,
kann mein Ex-Mann, der die Betreuung über unseren erwachsenen kranken Sohn hat, mir den Umgang bzw. ...
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21.09.2017, 16:10 | #1 |
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Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 4
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Umgang mit betreuter Person untersagen
Hallo,
meine Frage ist, kann mein Ex-Mann, der die Betreuung über unseren erwachsenen kranken Sohn hat, mir den Umgang bzw. Kontakt, mit ihm verbieten? Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum. Gruß elwi |
21.09.2017, 16:22 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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HAllo,
mit dem entsprechenden Aufgabenkreis (z.B. Regelung des Umgangs) ginge das durchaus. Ansonsten nicht.
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21.09.2017, 16:33 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.09.2017
Beiträge: 4
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Danke für die schnelle Antwort.
Angenommen dies gehört zum Aufgabenkreis des Betreuers, kann er dann so einfach den Kontakt mit der leiblichen Mutter unterbinden? Es scheint hier eine wilkürliche Maßnahme von ihm zu sein. Mein Sohn wird sich nicht dazu äußern können, weil er an fortschreitender Demenz leidet. Kann ich rechtlich ein Besuchsrecht durchsetzen? Gruß elwi |
21.09.2017, 18:13 | #4 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Zitat:
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21.09.2017, 21:31 | #5 |
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Beiträge: 4
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Natürlich werde ich hie keine Rechtsauskunft bekommen.
Dazu ist hier wohl keiner kompetent. Aber, trotzdem vielen Dank für den Hinweis. Gruß elwi |
22.09.2017, 09:55 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Veehrte elwi,
es geht hier nicht um Kompetenz, sondern schlicht und ergreifend darum, dass Rechtsberatung nicht gestattet ist. Diese obliegt einzig den Anwälten. Und hier im Forum ist es zudem eine Frage der Haftung. In den Forenregeln (die sich hoffentlich jeder User wenigstens einmal zu Gemüte geführt hat) ist dies auch thematisiert. Zu Deiner Frage bleibt darauf hinzuweisen, dass agw diese bereits beantwortet hat. Vollständig, soweit es der Mangel an Rechtsberatung zulässt.
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