Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf mit Genehmigung des AG im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, habe auf der Suche nach Info's hierhergefunden und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Großmutter ist schon einige ...
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Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 5
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Hallo, habe auf der Suche nach Info's hierhergefunden und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Großmutter ist schon einige Jahre im Altenheim. Sie besitzt zur Hälfte ein Haus (andere Hälfte gehört mir). Bisher finanzierten sich Heim durch Oma's Rente und einen (freiwilligen) Zuschuss von mir. Nun haben sich Heimkosten etc. erhöht, das Geld reicht nicht mehr. Ich bin finanziell auch nicht in der Lage noch mehr zu zahlen. Sozi oder ähnliches für Oma gibt's vom Amt nicht, sie soll das Haus verkaufen. Da sie körperlich nicht in der Lage ist zu schreiben (Lähmung durch Schlaganfälle) hat Ihre Tochter jetzt beim AG die Betreuung beantragt (inwieweit Oma noch geistig OK ist, ist schwer zu beurteilen...) Ursprünglich war sowieso geplant, dass ich Oma's Hausanteil kaufe und ich war mir mit meiner Mutter intern schon einig, wie hoch der Kaufpreis sein soll. Durch diesen Antrag beim Amtsgericht sieht ja jetzt die Sache etwas anders aus. Das AG wird einen Gutachter schicken, der das Haus schätzt. Nun meine Frage: Das AG muss ja den Hausverkauf genehmigen. Wie "stark" muss der Preis der Schätzung eingehalten werden bzw. in wie weit darf ein "Verwandschafts-Preis" vom Schätzwert abweichen??? Ich gehe mal davon aus, dass das AG den Kaufvertrag, bzw. den korrekten Eingang des Kaufpreises kontrolliert!? |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
das Amtsgericht kann auch nur mit Wasser kochen. Es ist wohl eher eine Frage, ob sich der geschätzte Wert sprich Kaufpreis überhaupt erzielen lässt. Das Verfahren dürfte leider recht zeitaufwendig sein. Es muss nachgewiesen werden, dass sich das Haus zum Schätzpreis nicht verkaufen lässt. Also Makler beauftragen oder mehrere Zeitungsanzeigen schalten. Wenn das keine Erfolg hat, an das Gericht schreiben, Antrag stellen, dass das Gericht dem Verkauf zu einem niedrigeren Preis zustimmt. Die Verwendung des erzielten Kaufpreises ist nachzuweisen, das Geld mündelsicher anzulegen. Es ist eigentlich gar nicht so kompliziert, sondern eher langwierig. Viel Erfolg wünscht Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 5
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Hallo, Andreas.
Danke für Deine Antwort. Sie macht mir ein wenig Mut. Noch scheint ja nicht alles verloren zu sein. Ich will Oma nicht übervorteilen und auch ihren Heimaufenthalt so lange wie möglich sichern, aber wenn das Haus zu gut "geschätzt" wird, kann ich mir den Kauf der 2. Hälfte leider nicht leisten und das Haus würde an "Fremde" verkauft werden. Ich hoffe, es klappt, dass das Haus in Familienbesitz bleiben kann..... Sollte es soweit sein (der Gutachter ist etwa für März angesagt), kann ich ja mal Meldung geben, wie's gelaufen ist bis dahin und wie es weiter läuft. (Ist sicherlich für andere Angehörige auch interessant): Zumindest gibt mir Dein Beitrag ein wenig Hoffnug, meine Kinder nicht wegen Verkaufs aus dem gewohnten Umfeld reisen zu müssen.... LG Umherwandernde |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
es ist zu wünschen und gewiss nicht ausgeschlossen, dass es sich so verhält, wie es Andreas beschrieben hat. Meine Erfahren ist leider eine andere: 1. Dem Gutachter gut auf die Finger schauen und mit ihm die Liegenschaft begehen und auf wertmindernde oder erhöhende Umstände hinweisen. Es bleibt zweischneidig - schätzt er es gut ein, kann es nicht fremd verkauft werden - bleibt es vielleicht in Familiebesitz. Schätzt er es schlecht ein, könnte es auch für andere ein Schnäppchen sein. Bei einer ähnlich gelagerten Betreuung hatte der Gutachter der Stadt übersehen, dass das Gelände dekontaminiert war, heißt der Wert laut Gutachten lag bei 400tsd DM, verkauft konnte das Haus schließlich mit viel Glück für 160tsd, nachdem selbst die Stadt es nicht zur Sicherung der Heimkosten erwerben oder versteigern wollte, sondern lediglich die Heimkosten als Belastung im Grundbuch eintragen lassen wollte. 2. Doch auch bei Gericht ist es nicht einfach ein Vorkaufsrecht durch Angehörige zur Geltung zu bringen. Auch dort ist es angebracht, ob Betreuung oder nicht, recht nachdrücklich die eigene Situation darzustellen. Schließlich ist eine Haushälfte praktisch nicht verkäuflich, vor allem wenn das Haus noch bewohnt ist. 3. Als Angehöriger (Tochter und Enkel) besteht natürlich Unterhaltspflicht, heißt zur Regelung der Sozialbedürftigkeit der Oma müssen die Einkommen und Vermögen dargelegt werden. Ist die Tochter selbst nicht leistungspflichtig, dann evtl. der Enkel, der ja die andere Haushälfte hat und somit als vermögend gilt. Es wäre deshalb zu überlegen, ob nicht eine Grundschuld auf die Haushälfte der Oma realisiert werden kann. Damit schwinden aber die Chancen, es zukünftig verkaufen zu können, wenn die Unterhaltspflicht der Angehörigen zu schwer werden. 4. Fakt ist: wenn die Abkömmlinge nicht leistungsfähig sind, um die Differenz der Heimkosten zu tilgen, wird das Haus wohl kaum im Familienbesitz bleiben können. Gutes Gelingen und viel Glück im Neuen Jahr Heinz |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 5
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Hallo, danke für den Beitrag. Wird wohl eine "spannende" Sache. Hausbesichtigung wird wohl erst im März sein - solange können wir nur warten. Ich bin gespannt und kann mich ja mal melden, was sich dann letztendlich ergeben hat.
Viele Grüße |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich würde mich sehr freuen, von Euch/Dir zu lesen. Bin auch gespannt, wie es ausgeht und würde mich freuen, wenn Eure positive Erfahrungen auch mich hoffen lassen, dass nicht immer es kompliziert und bürokratisch hergeht. Viel Glück weiterhin Heinz |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 5
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Hallo,
hatte ja versprochen, mich wieder zu melden. Die Sache ist noch nicht völlig durch, aber am laufen, hier mal ein Zwischenbericht. Vom Amtsgericht wurde eine Rechtsanwältin als Mitbetreuerin für den Hausverkauf bestimmt. Diese hat uns einen preislich günstigen Gutachter benennen können (bei der Sparkasse hätte das Gutachten ca. 1200 Euro gekostet). Das Haus ist jetzt geschätzt und nächste Woche haben wir einen Termin bei dieser Anwältin, um die Zahlungsmöglichkeiten durchzusprechen. Wir haben eine Liste mit Belegen angefertigt, was wir zwischenzeitlich am Haus geleistet haben (Sanierungsarbeiten etc.). Nun ist die Frage, wieviel uns davon angerechnet wird, d.h. wieviel davon am Kaufpreis abgezogen wird, sollten wir das Haus selbst kaufen. Auch die Finanzierung muss besprochen werden. Wir hatten uns ursprünglich vorgestellt eine vernünftige Anzahlung zu leisten und den Rest in Monatsraten abzuzahlen. Ob die Anwältin darauf eingeht ist eher fraglich - beim letzten Gespräch hatten wir diesen Eindruck nicht. Soweit erst mal der Stand der Dinge. Mitte/Ende nächster Woche weiss ich dann mehr... Gruss |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
den Satz mit der Anwältin (ziemlich am Ende des Beitrages) verstehe ich nicht. Die Zahlungsmodalitäten mache ich doch mit de Bank aus, die alles finanziert ? Ich würde mir allerdings Gedanken machen, ob ich die Betreuung weiterführe. Es wird bei Gericht evtl. einen üblen Nachgeschmack hinterlassen, wenn ich als Betreuer das Haus eines Betreuten kaufe, auch wenn eine Verfahrenspflegerin eingeschaltet wurde. Dies ist kein Vorwurf, aber wenn ich bedenke, dass ich als ehrenamtlicher Betreuer nicht einmal bei einer Entrümpelung etwas nebenbei verdienen darf (sogenanntes In-Sich-Geschäft), dann sieht das bei einer so grossen Sache wie einem Hauskauf noch viel schlimmer aus. Also bei "meinem" Amtsgericht würde das kaum gehen, da müsste ich die Betreuung wohl niederlegen. Hinsichtlich der geleisteten Vorausbeiten würde ich diese auflisten, entscheiden soll das Gericht. Gruss Andreas |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2005
Beiträge: 5
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Hallo, Andreas.
Da hast Du was missverstanden. Wir persönlich sind nicht die Betreuer. Die Betreuerin ist meine Mutter. Vorgeschichte ist, dass ich schon vor Jahren, als die Großmutter noch geistig fit war, diesen Kauf machen wollte. Die Oma war auch damit einverstanden und hätte das gerne gemacht. Das "Problemchen" war, dass Oma's Personalausweis abgelaufen war und Oma rein körperlich nicht mehr in der Lage war irgendetwas zu unterschreiben (nach Schlaganfällen). Nun ist so etwas ja eigentlich kein großes Problem ..... meine Mutter (also Oma's Tochter) wollte sich drum kümmern.... das verlief im Sande - Gründe kann ich Dir gerne mal privat erläutern, würde hier den Rahmen sprengen und mich auch nur in Rage bringen, weil der Grund im Endeffekt "Dummheit" war.... Jetzt (nach ein paar Jahren, Oma ist geistig nicht mehr ganz oben) will nun die Tochter von Oma das Haus doch verkaufen, weil sie fürchtet das Geld reicht nicht. Sie will das bin Ende diesen Jahres abgewickelt haben... Was nun den Satz mit den Bezahlungsmodalitäten und der Anwältin angeht sind wir mittlerweile etwas "eigen" geworden :wink: Grund: Würden wir das Haus jetzt kaufen, auf ganz normalen Weg, müssten wir einen Kredit bei der Bank aufnehmen und mit Zinsen etc. etc. Ist klar, läuft normalerweise so. Nur mittlerweile sind wir nervlich durch dieses ganze Hin und Her langsam am Limit. Hätten wir nämlich die Bude "verkommen" lassen und nichts renoviert etc. hätten wir nun zumindest eine gute Summe zusammengespart, mit der wir keinen größeren Kredit brauchen und nicht jahrelang Zinsen abbezahlen..... Deswegen nun auch noch eine Besprechung mit der Anwälting ob andere Vorgehensweisen bzgl. der Bezahlung möglich gemacht werden könnten - auf die ich jetzt so öffentlich nicht näher eingehen möchte. Wie gesagt, ich bin nicht der Betreuer und wir möchten auch nicht den Preis oder so drücken, das liegt uns fern. Der einzige Grund, warum ich damals hier gelandet bin, war die Frage, wie läuft so eine Sache ab, da ich zwar kein Betreuer bin, aber durch den Hausverkauf (ich wohne darin) ja betroffen bin. Jetzt schreibe ich einfach weiter hier, rein zur Info für Betreuer und Betroffene zur Info. Gruß |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
nun, will ich auch noch mal auf meinen Schrieb vom 20.01. d.J. verweisen. Also - vermögend gilt, wer Eigentum hat und sei das Häuschen noch so alt oder verwohnt. Wenn kein Geld mehr für die Heimkosten da ist, wird das Haus geschätzt und entweder zwangsversteigert oder aber mit einer Sicherungshypothek zugunsten der Stadt oder des Altenheimes belastet. Sollte es dann mal verkauft werden, muss der/die KäuferIn die Sicherungshypothek mitübernehmen, was natürlich die Chancen, dass es verkauft wird, mindert. Andererseits - und das sollte keinesfalls unberücksichtigt bleiben, sind Kinder für die Eltern unterhaltspflichtig, erst recht, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage sind, die Heimkosten zu tilgen. Soll heißen, soll das Haus im Familienbesitz bleiben, weil Tochter oder Enkel es mal erben sollen, kommt man/frau nicht umhin, die Heimkosten zu übernehmen. Allein wegen der Zahlungspflicht gegenüber dem Heim, kommt noch kein Haus unter den Hammer. Jetzt ist auch noch eine Anwältin involviert. Vorsicht. Frage ist, wonach wird die Anwältin finanziert? Erhält sie ihre Vergütung aus dem Verkauf das Hauses, wird ihr Bestreben sein, möglichst viel zu erwirtschaften. Wird sie jedoch als Ergänzungsbetreuerin nach Betreuungsrecht vergütet, also 31 Euro netto die Stunde erhält, wird ihr Bestreben eher sein, dass die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Heim getilgt wird. Wieviel letztlich das Heim kriegt, kann ihr ja egal sein. Letztlich, wenn der Erlös aufgezehrt ist, wird die Oma zum Sozialfall oder die Tochter zahlt die Heimkosten als Unterhalt. Dann kann man sich den Verkauf des Hauses auch sparen. Wer weiß, wann so ein Häuschen als Alterssicherung für Enkel noch von Nutzen ist? Also empfehle ich, bevor über den Verkauf des Hauses konkret nachgedacht wird, sollte familienrechtlich die Vermögensverhältnisse der Tochter geklärt werden. Nicht dass das Häuschen futsch ist, vielleicht auch noch unter Wert und das Heim dann doch die Hand aufhält. Und im Heim bei guter Pflege können Omas recht alt werden. Und dann kann es auch noch zu Stress kommen - Tochter zahlt Unterhalt und Enkel/Enklin wohnt als Miteigentümer drin. Ob dann nicht die Tochter von ihrer Tochter oder ihrem Sohn Erstattung für die Heimkosten beanspruchen wird? Mitunter gibt es dann erst richtig Streit, weil man im Vorhinein noch zu anderen Finanzierungsmodellen gekommen wäre und hätte das Haus behalten können. Zudem handelt es sich ja auch nur um eine Haushälfte. Wer kauft schon eine Haushälfte, wenn der andere Eigentümer im Haus wohnt und nicht gekündigt werden kann. Entweder wird das ganze Haus verkauft und Du, Umherwanderde, kannst dir von der Hälfte des Erlöses was Neues kaufen. Wohin gehen denn deine Vorstellungen für dich selbst? Gruß Heinz |
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