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Betreuung anregen als Nicht-Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung anregen als Nicht-Angehörige im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Frage, da ich nicht sicher bin, ob der nächste Schritt der richtige ist. Vorab: ich bin ...


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Alt 10.10.2017, 16:43   #1
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Beiträge: 2
Standard Betreuung anregen als Nicht-Angehörige

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich nicht sicher bin, ob der nächste Schritt der richtige ist.

Vorab: ich bin Privatperson, keine Angehörige. Ich bin vor einigen Wochen beim Spazierengehen mit einer obdachlosen Frau ins Gespräch gekommen. Laut eigenen Aussagen ist sie

- seit Anfang des Jahres bereits obdachlos und auf der Straße lebend, bezieht keinerlei staatliche Hilfen, ist vermutlich nicht mehr krankenversichert und hat auch kein Konto mehr bei einer Bank

- benötigt und wünscht Hilfe bei Wohnungssuche (hätte gerne wieder eine eigene Wohnung und einen Job)

- befindet sich augenscheinlich in einem äußerst schlechten Gesundheitszustand

- ist nicht in der Lage, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern (jedoch meiner Meinung nach nicht unbedingt geschäftsunfähig, soweit ich das einschätzen kann)


Ich habe also anfänglich versucht selbst zu helfen, da ich nicht dachte, dass das System so kompliziert sein würde und habe deshalb im Laufe der letzten Wochen zusammen mit der obdachlosen Frau

- die Wohnungslosenhilfe der Stadt aufgesucht - leider war sie (gesundheitlich?) nicht in der Lage, das Wohnungslosenhilfsangebot wahrzunehmen bzw. in der Obdachlosenunterkunft zu verbleiben - sie ist schon am nächsten Tag "getürmt" und wieder an ihrer alten Stelle gewesen. Auf die Art und Weise kann die Wohnungslosenhilfe natürlich auch nichts für sie tun. Immerhin haben wir dort die postalische Meldeadresse einrichten können.

- beim Jobcenter gewesen und die ALG2-Papiere geholt - als Obdachlose ist sie zwar kaum in der Lage dem Arbeitsmarkt 3 Stunden täglich zur Verfügung zu stehen, aber ich hatte gelesen, dass das Sozialamt "nachrangig" zuständig ist, d.h. es müsste erst die Zuständigkeit zwischen den beiden Ämtern geklärt werden bzw. sowieso erst die Erwerbsunfähigkeit durch das Jobcenter festgestellt werden, bevor das Sozialamt zuständig sei. Leider steckt der Antrag nun "fest" - die Papiere haben wir bereits einigermaßen zusammen ausgefüllt, aber es sind im Anschluss noch gefühlte 10 weitere Termine notwendig (z.B. nächster Termin zur "Eingliederungsvereinbarung", den die Obdachlose alleine sowieso nicht wahrnehmen wird - und ich habe leider auch nicht die Ressourcen, ständig bei allen Terminen mitzugehen).

- den soz.-psychiatr. Dienst kontaktiert - bisher hat sich jedoch leider noch niemand gekümmert

- sogar die Familie ausfindig gemacht und kontaktiert - diese sehen jedoch keine Hilfsmöglichkeit (wohnen weit weg, Konflikte in der Vergangenheit)

- ambulant betreute Wohnformen recherchiert, aber dazu sind ja auch erstmal wiederum Formalitäten, Antragstellungen und Kostenklärungen notwendig

- den örtlichen Betreuungsverein konkaktiert um zu erfragen, was ich sonst noch tun könnte bzw. was ein Betreuer aus seiner Praxiserfahrung heraus tun würde - vielleicht habe ich ja noch irgendwelche Hilfsmöglichkeiten übersehen - diese legten mir nahe, beim Amtsgericht eine Betreuung anzuregen


All dies nahm bereits einiges meiner Zeit in Anspruch und ich sehe mich nun an der Grenze meiner eigenen Leistungsfähigkeit angekommen - ich bin weder Angehörige noch Profi und habe auf Grund eigener gesundheitlicher Probleme auch nicht die Zeit alles selbst abzuwickeln, da so viel zu klären wäre und ich nicht dachte, dass es sich so kompliziert und vor allem langwierig gestalten würde - und die Obdachlose selbst ist leider zu nichts in der Lage.

Ich möchte die Obdachlose aber auch nicht einfach "ihrem Schicksal überlassen" - der Winter steht vor der Tür und ihr Zustand verschlechtert sich meiner Meinung nach immer mehr. Irgendwie fühle ich mich nun ein bisschen verantwortlich, da ich sie nun etwas persönlich kenne.

Zusammengefasst:

Ich habe also in absteigender Reihenfolge

- alle mir bekannten staatlichen Stellen abgeklopft

- die Familie kontaktiert

...wobei leider nichts heraus gekommen ist.


Sehe ich es also nun richtig, dass die letzte Möglichkeit noch ein Betreuer wäre, der bei Wohnungs- und Behördenangelegenheiten aktiv helfen könnte (z.B. Klärung betreutes Wohnen, Krankenversicherung, Leistungen SGB XII oder SGB II etc.)?

Ich habe allerdings starke Bedenken, als Privatperson und Nicht-Angehörige beim Amtsgericht eine Betreuung anzuregen, da es ja a) ein großer Einschnitt wäre b) dann also eine völlig fremde Person zuständig wäre und c) ich es als "übergriffig" empfinden würde.

Ich weiß aber nicht, was man sonst noch tun könnte.

Durch einen Betreuer sehe ich immerhin die Möglichkeit, die behördlichen Dinge klären bzw. ins Rollen bringen zu können (jedenfalls effektiver, als ich das als Privatperson kann) und der Obdachlosen "zurück ins System" zu helfen (im Gespräch äußerte sie wie gesagt den Wunsch nach allgemeiner Hilfe, ist aber selbst nicht mehr in der Lage die staatlichen Hilfen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen bzw. die bürokratischen Hürden zu überwinden - oder wie man so schön sagt "ihre Angelegenheiten selbst zu regeln" - und sonst gibt es wie gesagt niemanden, der sich kümmert - und von Seiten der von mir kontaktierten staatlichen Stellen tut sich seit Wochen leider nichts).

Hier im Forum habe ich gelesen: "Jeder, der eine Person für hilflos einschätzt, darf und kann eine Betreuung anregen" und ich weiß, dass eine Betreuung "gegen den Willen" glücklicherweise nicht möglich ist (es sei denn natürlich, die Fähigkeit zur freien Willensbildung ist eingeschränkt) und dass eine Anregung auch nicht zwangsläufig bedeutet, dass dann auch Betreuungsbedürftigkeit festgestellt wird.

Können mir jedoch irgendwelche rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn ich eine Betreuung anrege?

Ich habe nämlich ebenfalls gelesen, dass die betreute Person erfährt, wer das Verfahren angeregt hat - was würde mir denn also (rechtlich) passieren, wenn die Obdachlose (oder ihre Familie) sich bspweise später bei der Anhörung (oder falls ein Beschluss erteilt wird) über die Betreuungsanregung beschwert, obwohl das Hilfsangebot nur gut gemeint war? Ich habe hier gelesen "Gegen den Beschluss bestehen die Rechtsmittel der Beschwerde & der sofortigen Beschwerde. Nahe Angehörige sind ebenfalls beschwerdebefugt." Würde ich dann also schlechtestenfalls Schwierigkeiten bekommen oder könnte gar eine "Klage" auf mich zukommen?

Ich möchte ja eigentlich nur erreichen, dass ihr geholfen wird und sehe eine Betreuungsanregung lediglich als "ultima ratio", nachdem ich selbst schon recht viel versucht habe und nun nicht mehr weiterkomme - aber wenn ich das alles so lese, kann mir eine solche Hilfe ja auch noch schlecht ausgelegt werden?

In einem Thread hier im Forum stand "Du kannst aber darum bitten, dass Dein Name nicht genannt wird." (http://www.forum-betreuung.de/rechts...-moeglich.html) - wie genau muss ich da vorgehen?

Danke.

Geändert von Nina2 (10.10.2017 um 16:51 Uhr)
Nina2 ist offline  
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Alt 10.10.2017, 17:48   #2
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Meine Güte, super toll was du ales bereits unternommen hast für die Frau.

Vor der Anregung der Betreuung must du keine Angst haben, dir wird dabei nichts zustossen.
Diese Sätze, dass man deswegen auch verklagt werden könnte haben etwas mit Mutwilligkeit zu tun, damit, dass man für jemanden ne Betreuung anregt damit derjenige zunächst mal "aufgesucht und evtl. auch überprüft" wird. Auf dich und der geschilderten Sachlage würde nichts, aber auch gar nichts davon zutreffen können.
Ehrlicherweise sage ich dazu, falls die Familie sich total darüber ärgern würde dass rauskommt welches Elend da herrscht und wenn evtl. noch eine Unterhaltspflicht zum Vorschein käme (was sehr sehr wenig wahrscheinlich ist) könnten sie dich natürlich verklagen. Letztendlich kann das aber jeder bei jedem und zu jeder Zeit. Das sollte dich aber nicht abhalten.

An deiner Stelle würde ich raussuchen bei eurer Stadt wo die zuständige Betreuungsbehörde/ Betreuungsstelle(Stadtverwaltung) angesiedelt ist. An die kannst du dich sehr vertrauensvoll wenden, ich denke dass dei Name auch rausgehalten werden kann. Aber das solltest du direkt am besten dort klären.
Das wäre sicher das allerbeste und für dich auch mit den wenigsten ??? versehen.

Nochmal: toll dass es Menschen wie dich gibt die nicht einfach wegsehen sondern die aufmerksam sind, mitfühlend und die sich dann auch sich abstrampeln für andere.
Und übrigens: so wie du das schilderst ist das ein klassischer Betreuungs"fall".
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.10.2017, 17:48   #3
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Bevor alle Fragen beantwortet werfen können: hast du mit ihr das Thema Betreuung mal erörtert ? Wie steht sie dazu? Wäre sie zum jetzigen Zeitpunkt bereit , sich darauf einzulassen?
Boomer ist offline  
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Alt 10.10.2017, 17:51   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Danke @boomer für den zusätzlichen Hinweis, den hatte ich ganz vergessen.
Damit hast du natürlich recht, vielleicht könnte die Frau ja an einer Betreuungseinrichtung mitwirken.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.10.2017, 23:49   #5
Routinier
 
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@Nina2: tolle Leistung!

Zitat:
Ehrlicherweise sage ich dazu, falls die Familie sich total darüber ärgern würde dass rauskommt welches Elend da herrscht und wenn evtl. noch eine Unterhaltspflicht zum Vorschein käme (was sehr sehr wenig wahrscheinlich ist) könnten sie dich natürlich verklagen. Letztendlich kann das aber jeder bei jedem und zu jeder Zeit. Das sollte dich aber nicht abhalten.
Ich frage mich gerade, auf was genau die Angehörigen klagen könnten!? Wirklich sehr sehr sehr unwahrscheinlich.

Die Anregung einer Betreuung ist ja nicht die Einrichtung einer Betreuung.

Boomer sagt es richtig, mach bei der Betreuungsbehörde einen Termin, schnapp Dir die Betreute (vorher hast du ihr das dann natürlich erklärt, um was es geht) und dann kann sie selbst ja den Wunsch nach einem Betreuer äußern.

Viel Erfolg.
ufzeer ist offline  
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Alt 11.10.2017, 00:31   #6
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Zitat:
Zitat von Nina2 Beitrag anzeigen

Können mir jedoch irgendwelche rechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn ich eine Betreuung anrege?

Ich habe nämlich ebenfalls gelesen, dass die betreute Person erfährt, wer das Verfahren angeregt hat - was würde mir denn also (rechtlich) passieren, wenn die Obdachlose (oder ihre Familie) sich bspweise später bei der Anhörung (oder falls ein Beschluss erteilt wird) über die Betreuungsanregung beschwert, obwohl das Hilfsangebot nur gut gemeint war? Ich habe hier gelesen "Gegen den Beschluss bestehen die Rechtsmittel der Beschwerde & der sofortigen Beschwerde. Nahe Angehörige sind ebenfalls beschwerdebefugt." Würde ich dann also schlechtestenfalls Schwierigkeiten bekommen oder könnte gar eine "Klage" auf mich zukommen?

.

Meiner Meinung nach kann Dir da rein gar nichts passieren. "Beschwerde" ist ein juristischer Begriff, ein Rechtsbehelf gegen Behörden- oder Gerichtsentscheidungen. So ähnlich z.B. wie ein Widerspruch im Sozialrecht, wenn es um abgelehnte Sozialleistungen geht und man 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch hat, um die Sachlage noch mal überprüfen zu lassen.
Im Betreuungsrecht nennt sich das Beschwerde, wenn man nicht einverstanden ist mit der Betreuerbestellung. Die Beschwerde geht dann aber gegen den Beschluss, nicht gegen Dich.


Ich finde Dein Engagement übrigens auch wirklich toll.


Hast Du das mit der Frau schon besprochen? Denn ich fürchte, ohne ihre Mitarbeit wird da nicht viel gehen. Es gibt ja Termine bei der Betreuungsbehörde, ein ärztliches Gutachten. Würde sie mit Dir gemeinsam solche Termine wahrnehmen?
Frettchen ist offline  
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Alt 11.10.2017, 11:39   #7
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Ich würde mich einfach an die zuständige Betreuungsstelle Deiner Stadt/Deines Landkreises wenden und eine Betreuung anregen. Da passiert Dir gar nichts. Du kannst das auch schriftlich machen.

Mich wundert eher, dass nicht schon die Stadtmitarbeiter selbst eine Betreuung angeregt haben, wenn die Frau schon seit Januar obdachlos ist.
Silke77 ist offline  
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Alt 11.10.2017, 11:53   #8
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Zitat:
Zitat von Silke77 Beitrag anzeigen

Mich wundert eher, dass nicht schon die Stadtmitarbeiter selbst eine Betreuung angeregt haben, wenn die Frau schon seit Januar obdachlos ist.

Na ja, wenn die Frau vielleicht nicht will oder kann? Aus der Obdachlosenunterkunft ist sie ja auch getürmt. In meiner Stadt gibt es mehr als nur einen Obdachlosen. Und so traurig das ist, aber wie soll man jemandem helfen, der so gar nicht greifbar ist und daher noch nicht einmal ärztlich begutachtet werden kann? Meiner Meinung nach muss die Frau schon mitarbeiten, sonst geht es nicht. Obdachlosigkeit allein ist ja kein Grund für eine Betreuung. Das Ordnungsamt kann ja nicht einfach mal die Personalien aller Obdachlosen aufnehmen, das beim Gericht melden und zack, werden die betreut. Solang die Frau nicht andauernd auffällig wird und z.B. die Polizei kommt und nicht selbst die Betreuung wünscht und da mitarbeitet, wird es meiner Meinung nach leider schwierig.
Frettchen ist offline  
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Alt 23.11.2017, 21:36   #9
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Ihr habt so kompetent und hilfsbereit geantwortet, ich wollte euch nochmal danken und ein kleinen Update geben:

- Betreuung wurde Mitte Oktober angeregt
- 2 Wochen später Post vom Amtsgericht, dass ein Gutachter beauftragt wurde
- heute Anruf der eingesetzten Betreuerin - sie kümmert sich nun um alles Weitere

Für eine normale Betreuung ging das ja (glücklicherweise) recht schnell, von Anregung bis Betreuerbestellung ca 1.5 Monate. Hatte im Internet gelesen, dass es bis zu 6 Monaten dauern kann.

Vielen Dank jedenfalls euch allen. Da es bereits schon Ende November ist, muss die Frau hoffentlich den Rest des Winters nicht auf der Straße verbringen.

Deshalb aus eurer praktischen Erfahrung heraus: wie lange dauert es ungefähr, bis man eine Obdachlose von der Straße weg in eine (stationäre) betreute Einrichtung bekommt bzw. bis sich realistisch tatsächlich etwas organisieren lässt?

Geändert von Nina2 (23.11.2017 um 21:42 Uhr)
Nina2 ist offline  
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Alt 24.11.2017, 07:07   #10
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Zitat:
Deshalb aus eurer praktischen Erfahrung heraus: wie lange dauert es ungefähr, bis man eine Obdachlose von der Straße weg in eine (stationäre) betreute Einrichtung bekommt bzw. bis sich realistisch tatsächlich etwas organisieren lässt?
Das kann man leider nicht wirklich beantworten.
Da hängt alles am tatsächlichen Gsundheitszustand, an der Frage der KV, an den regionalen Möglichkeiten, dem Platzangebot der Einrichtungen, der Vorlaufzeit der Antragstellungen, den (ärztlichen) Unterlagen die (manchmal) gebraucht werden usw. usw.

Du hast sehr eindrnglich die Notlage deiner Bekannten geschildert und warst sehr erschrocken dass es "so etwas" gibt. Es ist leider so, dass das geschilderte Schicksal unglaublich häufig vorkommt und Zuständige u.U. gar nicht den sofortigen Handlungsbedarf sehen.
Oft ist auch so, dass Hilfe Suchende immer noch sehr unrealistische Vorstellungen haben wie das jetzt alles zu gehen hätte, und vor allem wo.
Mir war schon leicht schwummerig als ich bei dir gelesen habe , die Frau will einen Job und eine eigene Wohnung.
Wer lange aus dem System "draussen" war hat oft von den wirklichen Bedingungen nämlich: hohe Arbeitslosigkeit, sehr hohe Wohnungsnot (regional bedingt), anspruchsvolle Vermieter bis zum Abwinken, völlig überlastete und teilweise auch unwillige Ämter noch gar nicht wirklich was mitgekriegt.

Es hängt jetzt letztendlich viel, bzw. fast alles an der Betreuerin und wie gesagt dem Zustand und dem "Willen" der Betreuten die ganzen nötigen Aktivitäten positiv zu gestalten.

Deine Frage lässt sich also nur so beantworten: es kann sehr schnell gehen aber genausogut kann es auch noch Wochen bis Monat dauern bis eine Lösung da ist die allen Betetiligten, vor allem der Betreuten, gerecht wird.

Und noch einmal: Hut ab vor dir die sich so engagiert und selbstlos einsetzt. Wirklich toll, lobens- und dankenswert
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michaela mohr ist offline  
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