Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuten an Maklergebühren beteiligen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ja, Andreas, da haben Sie Recht.
Wo lesen und posten Sie denn noch mit?...
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja, Andreas, da haben Sie Recht.
Wo lesen und posten Sie denn noch mit? |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Stracciatellamaus,
als Jurist (Hochschulstudium) weiß ich die Kompetenz von RechtspflegerInnen gerade im Liegenschaftsrecht zu schätzen. Gleichwohl muss ich dir widersprechen. Ich habe nicht behauptet, das Wohnrecht und Auflassung einer Liegenschaft dasselbe seien. Ich habe nur gesagt, dass der Verzicht und Auflösung gegen Entgelt faktisch vergleichbar ist mit einer Veräußerung. Ich vermute, ohne es im Detail zu wissen, dass die Grundprinzipien des Vertragsrechts insb. der Vertragsfreiheit und der Aufklärungs- und sonstiger Nebenpflichten ebenso greifen, wie beim regulären Vertragsrecht auch. Das heißt, ob eine Auflassung eingetragen wird gegen Leistung des Kaufpreises oder eine Entschädigung für den Verzicht ist vertragsrechtlich und im Verhältnis von 'do ut des' (gibst du mir, gebe ich dir) das Gleiche. Ohne Ablösungssumme, kein Verzicht. Doch für den Kauf des Hauses ist dieser Umstand wohl eminent wichtig, sozusagen substantiell. Ohne Ablösung kein Kauf. Das bedeutet, Aufgabe des Maklers war, den Kaufvertrag zustande zu bringen. Demzufolge war es auch Aufgabe des Maklers dafür zu sorgen, dass auf das Wohnrecht verzichtet wird. Hätte der Makler das aus welchen Gründen nicht hinbekommen, hätte er gar keine Courtage erhalten. Das bedeutet, dass das Wohnrecht Teil des Kaufvertrages wurde. Zudem wurde in einem vorigen Beitrag erwähnt, dass der Betreute am Erlös beteiligt wurde. Fraglich ist, ob über die Ablösungsumme noch hinaus oder ob ein Teil des Kaufpreises als Ablösesumme geleistet wurde. Sicherlich bleibt letztlich die Frage, wer will was von wem. Macht der Makler einen Anspruch gegenüber dem Betreuten geltend oder verlangen die Verkäufer vom Betreuten eine Beteiligung oder empfindet der Betreute es als eine Frage der Ehre, sich zu beteiligen. Letztlich kann es dahinstehen. Entscheidend ist bei einem Anspruch des Maklers gegen den Betreuten, in wie weit bei dem Geldfluss vom Käufer an den Betreuten darin eine Verrechnung von Maklergebühren berücksichtigt wurde oder nicht. Ferner ist (noch) nicht geklärt, wer überhaupt zu welchem Anteil die Maklergebühren trägt, Käufer und Verkäufer hälftig oder nur die Verkäufer? Zudem stellt sich die Frage, wer hat den Makler beauftragt. War vielleicht der Betreute auch ohne Eigentümer zu sein aber zur Familie zu gehören bei der Anbahnung des Verkaufs bereits beteiligt? Wurde wohlmöglich in seinem Namen der Makler beauftragt? Pauschal zu behaupten, es gäbe keine Anspruchsgrundlage, wird den Besonderheiten des Falles nicht gerecht. Heinz |
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#13 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich bin ja vielseitig interessiert. Man findet mich in einem Modellbahn-Forum, bei den CNC-Freaks, in einem Ubuntu-Forum (Linux), bei RC-Line, und hier und da. . Wo finde ich etwas von Ihnen ?Hinsichtlich Betreuungen bin ich im bekannten RP-Forum und ab und zu bei www.recht.de. Ihr Nickname im RP-Forum ist übrigens recht leicht zu erraten .Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Heinz sich in eine Diskussion verrennt, die wenig bringt. Na ja, muss jeder selbst wissen. Gruss Andreas |
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
zum Glück gibt es nicht nur schwarz und weiß. Es ist ein Kennzeichen von Juristen, das Für und Wider abzuwägen. Es ist zudem ein Kennzeichen eine Forums, das keine Fallberatung anbietet, ein Problem zu theoritisieren und Aspekte zu beleuchten, die möglicherweise eine ganz andere Lösung hervorrufen, als es anfangs augenscheinlich war. Ich denke, du kannst davon nur lernen, auch bei deinen Aufgaben und Problemen entsprechend zu differenzieren. Sicherlich ist es einfach, eine komplexe Angelegenheit einem Anwalt anzuvertrauen, der nichts anderes macht. Gleichwohl ist es hilfreich, einen Sachverhalt schon vorab nach Alternativen abzuklopfen, um dem Anwalt oder der Anwältin schon von vorn herein auf einen möglichen Lösungsweg hinzuweisen. Nichts anderes passiert hier. Heinz |
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#15 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Heinz,
als Außenstehender sieht man das halt manchmal anders und natürlich subjektiv. Da wirkt manches auch schon mal befremdlich. Und da von Dir eher moderate und ausgleichende Worte kommen, hatte ich mich über diese Diskussion gewundert. Es waren ja keine Unhöflichkeiten ausgetauscht worden. Aber es schien mir, als ob da Zwei schon mal die Krallen schärfen. Ein subjektiver Eindruck eben , nicht böse gemeint.Dabei wird mir natürlich auch bewusst, wo der Unterschied zwischen Berufsbetreuer und ehrenamtlichem Betreuer liegt. Als Ehrenamtler habe ich in der Regel nicht mit solchen Abwägungen, wie hier geschildert, zu tun. Gruß Andreas |
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#16 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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#18 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Zitat:
Hallo, nö, wir sitzen eben an zwei Seiten eines Tisches. Und ob es nun der eigene Partner ist, oder hier jemand im Forum: man kann und muss nicht immer einer Meinung sein. Schlecht ist es nur, wenn ich mich mal wieder über "das Amtsgericht" geärgert habe, und dann hier etwas lese, was mir gegen den Strich geht. Da bekommt auch schon mal jemand eine Antwort, die nicht nett ist. Eine Bitte habe ich. Könnte vielleicht jeder seinen Beitrag mit einer Anrede und einer Grußformel beenden ? Ein "Hallo" reicht, und auch ein "Gruß" am Ende. Dies macht nicht viel Arbeit, aber es ist einfach höflich. In einem wesentlich größeren Forum wird man sehr schnell darauf hingewiesen, dass es unhöflich ist, diese elementaren Bestandteile des menschlichen Miteinanders wegzulassen. Da werden Fragen schon mal nicht beantwortet, wenn diese Grußformeln fehlen. Gruss Andreas |
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