Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlust des Personalausweises im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
bin ich verpflichtet bei der Meldebehörde den Verlust des Personalausweises anzuzeigen, wenn ich nur die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ...
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30.10.2017, 19:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Verlust des Personalausweises
Hallo,
bin ich verpflichtet bei der Meldebehörde den Verlust des Personalausweises anzuzeigen, wenn ich nur die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe? Danke schon im Voraus! Gruß, Sonnyblue3 |
31.10.2017, 08:08 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mir der Aufenthaltsbestimmung müsstest du den Betreuten z.B. an- bzw. ummelden.
Ich kenne das nur so, dass ich Verlustanzeigen bei der Polizei erstatte. Das mache ich auch immer. Wer in der Nähe von Frankfurt wohnt weiss, dass Ausweispapiere einen guten Preis erzielen. Ich bin nicht scharf drauf irgendwann mal ne irre Aktion zu Ungunsten meines Betreuten aufklären bzw. erklären zu müssen weil sein Ausweis dabei ne Rolle spielte.
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31.10.2017, 09:24 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Danke, Michaela!
Ich muss wohl doch noch mehr ausholen: Letzte Woche habe ich die Polizei benachrichtigt. Die ist dann ins Krankenhaus gefahren, wo meine Betreute selbst Anzeige erstattet hat, weil ihr die Handtasche mit ganzem Inhalt ( Papiere, Hausschlüssel, Handy...)gestohlen worden war. Die entsprechende Tagebuchnummer habe ich auch. Nun habe ich aber gelesen, dass man verpflichtet ist, den Verlust auch bei der Meldebehörde anzuzeigen und zwar PERSÖNLICH. Ich bin also gestern zur Meldebehörde gefahren und fand eine ewig lange Schlange an Wartenden vor. Das hätte mich bestimmt 1-2 Stunden gekostet. Das hab ich mir gespart. Ich weiß, dass ich zuständig für das Anschaffen eines Ausweises bin, aber bin ich auch zuständig für die Verlustmeldung bei der Meldebehörde? Es war eine Eilbetreuung wegen einer anstehenden Operation. Ich gehe fest davon aus, dass diese nach der Anhörung aufgehoben wird, da die Betreute normalerweise alles alleine regelt und das auch kann. Deshalb habe ich auch nicht die Erweiterung der Aufgabenkreise angeregt, sondern in ihrem Auftrag Hausverwaltung und Polizei informiert. Von meinem Handy aus hat meine Betreute auch selbst EC-Karte und Kreditkarte gesperrt. Krankenversicherungskarte konnte ich ja wegen der Gesundheitssorge selbst beantragen. Personalausweis wird erst beantragt, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen wird. Sie braucht ja ein Passbild. Ich frage mich nur, ob zum Aufenthaltsbestimmungsrecht auch die Verlustanzeige bei der Meldebehörde gehört.... Gruß, Sonnyblue3 |
31.10.2017, 10:56 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei einigen Angelegenheiten mache ich das, was ich für richtig halte. Z.B. auch schon bei Anmeldungen im Einwohnermeldeamt. Wenn deutlich absehbar ist, dass das einen zeitlichen Kraftakt gibt dann verlege ich mich relativ stur auf den Schriftverkehr ohne langes Hin und Her. Warum jemand persönlich eine Verlustanzeige vorlegen sollte wird mir durch nix klar zu machen sein- ergo......... In einem solchen Fall bekäme das Einwohnermeldeamt von mir eine Kopie meines Betreuerausweises und eine Kopie der polizeilich erstatteten Diebstahls/Verloren-Geh Anzeige. Fertig. Zitat:
Wenn Anmedung dazu gehört, dann auch alles was damit zu tun hat.
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31.10.2017, 12:11 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Wenn einer meiner Betreuten (weshalb auch immer) seine Papiere verloren hat, dann bekommt er von mir eine Kopie und - sofern er es selber kann - auch eine aufforderung, zur Polizei zu gehen und eine Verlußtanzeige zu stellen. Bei BPA und RP sollte der Betreute auch zur meldebehörde gehen und sich unter Vorlage der Verlußtanzeige ein Ersatzpapier ausstellen lassen und einen neuen ausweis beantragen. Kann der Betrute das nicht, ist es mein Job. In dem von Dir beschriebenen Fall wird die Betreute bald ihre Sachen auch wieder selber regeln können. Daher würde ich nur die Verlußtanzeige bei der Polizei machen und die Meldebehörde per FAX informieren (sieh Michaela). Mehr nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
31.10.2017, 12:25 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Hier gibt es Formulare für Verlustanzeigen, die der Meldebehörde auch zugemailt werden können. Allerdings nimmt die Behörde Verlustanzeigen sowieso erst nach einer Wartezeit von 4-6 Wochen an, da man unnötige Bürokratie vermeiden will, falls die Papiere wieder auftauchen.
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31.10.2017, 12:56 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wer was kann, der solll das auch. Andererseits habe ich absichtlich z.B. aber von der/meiner Nähe zu Frankfurt und der Kriminalität geschrieben. Es gibt Momente da setze ich ich mich über oben geschriebenes einfach mal kurz weg- und mache es unbedingt selbst. Auch wenn das dann zwei Mal da läge. Ich hatte einmal einen evtl. vertickten Pass und vor einigen Jahren Ärger wegen Doppel- und Dreifachnutzung der KV Karte. Bei euch auf dem Land ist das sicher bißchen anders und wohl auch einfacher da jeder dort jeden kennt. Ich bin bedient mit dem Nerv der dann ansteht!
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31.10.2017, 13:36 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Super, vielen Dank! Hab die Verlustmeldung soeben gefaxt.
Wünsche euch jetzt einen schönen Feiertag! Gruß, Sonnyblue3 |
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