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SGB XII Bezug: Abschluss Bestattungsvorsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB XII Bezug: Abschluss Bestattungsvorsorge im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und erhält Leistungen nach dem SGB XII (ungedeckte Heimkosten). Sie bekommt wie ...


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Alt 02.11.2017, 11:16   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard SGB XII Bezug: Abschluss Bestattungsvorsorge

Hallo Zusammen,

meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und erhält Leistungen nach dem SGB XII (ungedeckte Heimkosten). Sie bekommt wie üblich, einen Barbetrag i.H.v. 110,43 Euro. Den Betragbetrag verbraucht sie nicht; es häuft sich an (< 5000 Euro Kontostand).

Ich möchte nun einen reinen Bestattungsvertrag abschließen, also keine kapitalbildende Versicherung o.ä.; ist dies im laufenden SGB XII Bezug möglich? Oder ist dies mit dem Sozialamt vorher zu klären? Die Bestattungsvorsorge sollte dabei sicher sein und das Sozialamt sollte einen nicht zwingen können dieses auszulösen.

Die weitere Frage wäre, wo man dies am besten abschließen kann? Gibt es eine Möglichkeit bei einem öffentlichen Träger (Kommune)?

Ich danke Euch

Grüße
Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 02.11.2017, 12:25   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Hallo,
was ich dazu sagen kann:
  • Abschluß solcher Verträge erfolgt beim Bestattungsunternehmer
  • da dies eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, darf es - das ist mein Wissensstand - nicht vom Betreuer sondern nur vom Betroffenenen selbst abgeschlossen/unterschrieben werden
  • ob es überhaupt noch möglich, wenn B. bereits Hilfeleistungen bezieht???
mimi91 ist offline  
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Alt 02.11.2017, 13:43   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

mit dem AK Vermögenssorge kann der Betreuer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, soll dafür beim Bestatter ein Sparkonto angelegt werden ist die Anlage des Sparkontos genehmigungspflichtig.

Der Sozialhilfeträger erkennt für eine Bestattungsvorsorge € 3.500,- als Schonvermögen an.

Kommunale Bestattungsunternehmen sind m. E. krisenfest.


Grüße aus Nürnberg

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 02.11.2017, 16:33   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
soll dafür beim Bestatter ein Sparkonto angelegt werden ist die Anlage des Sparkontos genehmigungspflichtig.
Ein Sparbuch ist keine geschützte Sterbevorsorge. Die meisten Bestatter bieten jedoch Treuhandverträge an.

Zitat:
Der Sozialhilfeträger erkennt für eine Bestattungsvorsorge € 3.500,- als Schonvermögen an.
Mit dieser Summe ist das hiesige Sozialamt vor Gericht gerade gescheitert. Hier werden 5000 € nunmehr problemlos anerkannt und für weiteres Schomvermögen kann eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Zitat:
Kommunale Bestattungsunternehmen sind m. E. krisenfest.
Ob ein Bestatter insolvent geht oder nicht spielt bei einem Treuhandvertrag keine Rolle.
Kommunale Bestattungsunternehmen kenne ich aus dem hiesigen Raum überhaupt nicht.

Zitat:
da dies eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, darf es - das ist mein Wissensstand - nicht vom Betreuer sondern nur vom Betroffenenen selbst abgeschlossen/unterschrieben werden
Woher beziehst du denn dieses Wissen??
Natürlich kann der Betreuer auf Wunsch des Betreuten eine Sterbevorsorge abschließen, sofern er die Vermögenssorge innehat.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 02.11.2017, 17:43   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Wenn die zu Betreuende schon laufende Leistungen nach SGB XII bezieht und zwischenzeitlich das ihr zustehende Taschengeld bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR angespart wurde, ist der Abschluss eines Bestattungskostenvorsorgevertrages m.E. nicht mehr möglich.


Du kannst dich mit dieser Frage aber einfach an den zuständigen Leistungsträger wenden.


Es ist nicht Aufgabe des Sozialamtes, durch die Zahlung des Taschengeldes, das eigentlich für den ganz persönlichen Bedarf des Heimbewohners gezahlt wird, eine Bestattungsvorsorge zu betreiben.


Die Erben bzw. der Bestattungspflichtige, wird die Bestattung sicherlich von dem angesparten Betrag bestreiten können.


Dem Sozialamt ist rechtzeitig anzuzeigen, dass das Schonvermögen überstiegen wird.
Schnieder ist offline  
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Alt 02.11.2017, 18:30   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Woher beziehst du denn dieses Wissen??
Natürlich kann der Betreuer auf Wunsch des Betreuten eine Sterbevorsorge abschließen, sofern er die Vermögenssorge innehat.
Ja das stimmt. Ich habe gerade nochmal in meiner Erinnerung gewühlt, wie ich darauf kam. Ich hatte einen Fall mit einem B., der, was die Vergütung anging, knapp an der Grenze zu vermögend war und es war absehbar, dass er darüber kommt. Da hatte ich die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge, die auch Wunsch von B. war, mit dem Rechtspfleger besprochen. Ergebnis: Wenn B. es selbst regelt und abschließt, ohne dass ich in irgendeiner Form damit befasst bin, wird es akzeptiert. Ansonsten könnte es so ausgelegt werden, dass ich Mittellosigkeit herbeiführen wolle.
Da das seinerzeit dann auch so gemacht wurde, habe ich auch nicht weiter hinterfragt, ob man mir das tatsächlich so hätte auslegen können.
Es bleibt für mich aber eine höchstpersönliche Angelegenheit, ob und wie man seine Bestattung planen will.
mimi91 ist offline  
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Alt 02.11.2017, 20:44   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Kommunale Bestattungsunternehmen kenne ich aus dem hiesigen Raum überhaupt nicht.
Doch doch, das gibt's.
In Bremen heißt das Bestattungsinstitut passenderweise:
"GE BE IN" ...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.11.2017, 07:17   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Es ist nicht Aufgabe des Sozialamtes, durch die Zahlung des Taschengeldes, das eigentlich für den ganz persönlichen Bedarf des Heimbewohners gezahlt wird, eine Bestattungsvorsorge zu betreiben.
Mit dem Taschengeld kann der Betreute doch machen was er will? Ob er das nun in eine Bestattungsvorsorge investiert oder sich einen Fernseher davon kauft, Zigaretten oder Alkohol, ist für mich kein Unterschied.

Und: Bestattung ist kein ganz persönlicher Bedarf?

Geändert von MGleiss (03.11.2017 um 07:23 Uhr)
MGleiss ist offline  
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Alt 03.11.2017, 08:24   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich denke hier liegt evtl. ein Missverständnis vor.

Schnieder hatte wohl angenommen dass jetzt zusätzlich, also über den Schonbetrag hinaus, ein Bestattungsvertrag abgeschlossen werden soll.

Es ist irgendwie vertrackt. Als Betreuer sind wir nämlich verpflichtet dem Sozialamt Meldung zu machen wenn der Barbetrag nicht verbraucht wird.
Der Barbetrag wird für die persönlichen und aktuellen Bedürfnisse gewährt. Wenn kein Verbrauch stattfindet dann gibt es auch keinen Anspruch auf Auszahlung.
Insofern ist Schnieders Einwand von der Rechtslage her sehr berechtigt.

Mit der Ansparung für die Beerdigung werden letztendlich nur die Erben/Angehörigen entlastet auf Kosten der Allgemeinheit.
Ich weiss nicht ob ich das unbedingt gut finde.

Denk das Ganze vielleicht nochmal neu durch, irgendwas ist da quer. Wenn jetzt 5000 Euro erreicht sind und aber dieses neue Grenze erst seit April diesen Jahres besteht dann ist das insgesamt schwierig. Auch wegen der Gerichtskosten.

Man könnnte an der Stelle auch mal wieder die Diskussion eröffnen wie das mit den "Wünschen" der Betreuten ist und sich dabei, meiner Meinung nach auch teilweise berechtigt, auf den Standpunkt stellen: Wünsche sind schön und zu erfüllen solange sie nicht die Allgemeinheit belasten.
Wünsche sollte man sich am besten durch das eigene Vermögen (nicht nur monetär zu verstehen) erfüllen.
Andererseits, wenn man an unsere Rentenpolitik denkt und die Benachteiligung gerade von Frauen bestimmter Altersgruppen dabei ist das auch wieder ein fragwürdiger Standpunkt.

Vielleicht besteht der Mittelweg darin sich daran zu gewöhnen dass das Leben hier nicht einem Wunschkonzert gleichen kann.
Ich bin unsicher und schwanke.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.11.2017, 15:17   #10
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,

also auch hier scheint es regional Unterschiede zu geben.

In einem aktuellen Fall habe ich für einen Betreuten eine fällig gewordene mini Sterbegeldversicherung auf Empfehlung des Bezirks zur Deckung von dessen Bestattungsvorsorge beim städtischen Bestattungsdienst in Form eines sogenannten Bestattungssparbuchs angelegt.

Dieses Sparbuch wird versperrt, an den Bestattungsdienst abgetreten und wird auch bei diesem hinterlegt.

Der Bezirk Mittelfranken akzeptiert als Schonvermögen € 3.500,- (Bestattungsvorsorge) + die regulären € 5.000,- also insgesamt € 8.500,- für eine einzelne Person, bei einem Ehepaar sind es zusammen € 10.000,-

Schöne Grüße zum Wochenende

Gaby
__________________

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Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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