Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB XII Bezug: Abschluss Bestattungsvorsorge im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und erhält Leistungen nach dem SGB XII (ungedeckte Heimkosten). Sie bekommt wie ...
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02.11.2017, 11:16 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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SGB XII Bezug: Abschluss Bestattungsvorsorge
Hallo Zusammen,
meine Betreute befindet sich im Pflegeheim und erhält Leistungen nach dem SGB XII (ungedeckte Heimkosten). Sie bekommt wie üblich, einen Barbetrag i.H.v. 110,43 Euro. Den Betragbetrag verbraucht sie nicht; es häuft sich an (< 5000 Euro Kontostand). Ich möchte nun einen reinen Bestattungsvertrag abschließen, also keine kapitalbildende Versicherung o.ä.; ist dies im laufenden SGB XII Bezug möglich? Oder ist dies mit dem Sozialamt vorher zu klären? Die Bestattungsvorsorge sollte dabei sicher sein und das Sozialamt sollte einen nicht zwingen können dieses auszulösen. Die weitere Frage wäre, wo man dies am besten abschließen kann? Gibt es eine Möglichkeit bei einem öffentlichen Träger (Kommune)? Ich danke Euch Grüße Maren |
02.11.2017, 12:25 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Hallo,
was ich dazu sagen kann:
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02.11.2017, 13:43 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
mit dem AK Vermögenssorge kann der Betreuer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, soll dafür beim Bestatter ein Sparkonto angelegt werden ist die Anlage des Sparkontos genehmigungspflichtig. Der Sozialhilfeträger erkennt für eine Bestattungsvorsorge € 3.500,- als Schonvermögen an. Kommunale Bestattungsunternehmen sind m. E. krisenfest. Grüße aus Nürnberg Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
02.11.2017, 16:33 | #4 | ||||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kommunale Bestattungsunternehmen kenne ich aus dem hiesigen Raum überhaupt nicht. Zitat:
Natürlich kann der Betreuer auf Wunsch des Betreuten eine Sterbevorsorge abschließen, sofern er die Vermögenssorge innehat.
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02.11.2017, 17:43 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wenn die zu Betreuende schon laufende Leistungen nach SGB XII bezieht und zwischenzeitlich das ihr zustehende Taschengeld bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR angespart wurde, ist der Abschluss eines Bestattungskostenvorsorgevertrages m.E. nicht mehr möglich.
Du kannst dich mit dieser Frage aber einfach an den zuständigen Leistungsträger wenden. Es ist nicht Aufgabe des Sozialamtes, durch die Zahlung des Taschengeldes, das eigentlich für den ganz persönlichen Bedarf des Heimbewohners gezahlt wird, eine Bestattungsvorsorge zu betreiben. Die Erben bzw. der Bestattungspflichtige, wird die Bestattung sicherlich von dem angesparten Betrag bestreiten können. Dem Sozialamt ist rechtzeitig anzuzeigen, dass das Schonvermögen überstiegen wird. |
02.11.2017, 18:30 | #6 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Da das seinerzeit dann auch so gemacht wurde, habe ich auch nicht weiter hinterfragt, ob man mir das tatsächlich so hätte auslegen können. Es bleibt für mich aber eine höchstpersönliche Angelegenheit, ob und wie man seine Bestattung planen will. |
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02.11.2017, 20:44 | #7 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Zitat:
In Bremen heißt das Bestattungsinstitut passenderweise: "GE BE IN" ... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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03.11.2017, 07:17 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Zitat:
Und: Bestattung ist kein ganz persönlicher Bedarf? Geändert von MGleiss (03.11.2017 um 07:23 Uhr) |
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03.11.2017, 08:24 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich denke hier liegt evtl. ein Missverständnis vor.
Schnieder hatte wohl angenommen dass jetzt zusätzlich, also über den Schonbetrag hinaus, ein Bestattungsvertrag abgeschlossen werden soll. Es ist irgendwie vertrackt. Als Betreuer sind wir nämlich verpflichtet dem Sozialamt Meldung zu machen wenn der Barbetrag nicht verbraucht wird. Der Barbetrag wird für die persönlichen und aktuellen Bedürfnisse gewährt. Wenn kein Verbrauch stattfindet dann gibt es auch keinen Anspruch auf Auszahlung. Insofern ist Schnieders Einwand von der Rechtslage her sehr berechtigt. Mit der Ansparung für die Beerdigung werden letztendlich nur die Erben/Angehörigen entlastet auf Kosten der Allgemeinheit. Ich weiss nicht ob ich das unbedingt gut finde. Denk das Ganze vielleicht nochmal neu durch, irgendwas ist da quer. Wenn jetzt 5000 Euro erreicht sind und aber dieses neue Grenze erst seit April diesen Jahres besteht dann ist das insgesamt schwierig. Auch wegen der Gerichtskosten. Man könnnte an der Stelle auch mal wieder die Diskussion eröffnen wie das mit den "Wünschen" der Betreuten ist und sich dabei, meiner Meinung nach auch teilweise berechtigt, auf den Standpunkt stellen: Wünsche sind schön und zu erfüllen solange sie nicht die Allgemeinheit belasten. Wünsche sollte man sich am besten durch das eigene Vermögen (nicht nur monetär zu verstehen) erfüllen. Andererseits, wenn man an unsere Rentenpolitik denkt und die Benachteiligung gerade von Frauen bestimmter Altersgruppen dabei ist das auch wieder ein fragwürdiger Standpunkt. Vielleicht besteht der Mittelweg darin sich daran zu gewöhnen dass das Leben hier nicht einem Wunschkonzert gleichen kann. Ich bin unsicher und schwanke.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
03.11.2017, 15:17 | #10 |
Forums-Geselle
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
also auch hier scheint es regional Unterschiede zu geben. In einem aktuellen Fall habe ich für einen Betreuten eine fällig gewordene mini Sterbegeldversicherung auf Empfehlung des Bezirks zur Deckung von dessen Bestattungsvorsorge beim städtischen Bestattungsdienst in Form eines sogenannten Bestattungssparbuchs angelegt. Dieses Sparbuch wird versperrt, an den Bestattungsdienst abgetreten und wird auch bei diesem hinterlegt. Der Bezirk Mittelfranken akzeptiert als Schonvermögen € 3.500,- (Bestattungsvorsorge) + die regulären € 5.000,- also insgesamt € 8.500,- für eine einzelne Person, bei einem Ehepaar sind es zusammen € 10.000,- Schöne Grüße zum Wochenende Gaby
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