Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zum Arzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe heute von einer Einrichtung in der eine demenzkranke Klienentin wohnt, einen Anruf bekommen, dass diese einen Termin ...
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03.11.2017, 17:25 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2017
Ort: Ottersberg
Beiträge: 7
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Begleitung zum Arzt
Hallo, ich habe heute von einer Einrichtung in der eine demenzkranke Klienentin wohnt, einen Anruf bekommen, dass diese einen Termin bei einem Facharzt benötigt. Da sie ja demenzkrank sei, könne sie nicht ohne Begleitung mit dem Taxi dorthin gebracht werden. Der Neffe hat die Begleitung abgelehnt, da ich ja die rechtliche Betreuerin sei. Die Pflegedienstleitung erwartet nun von mir, dass ich sie begleite oder jemanden organisiere der sie begleitet. Meiner Ansicht nach, ist dies nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers, liege ich da falsch?
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03.11.2017, 18:54 | #2 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Begleiten nicht , aber eine Begleitung organisieren ja
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03.11.2017, 20:02 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry @Boomer
Zitat:
Die Betreute ist demenzkrank, d.h. sie kann keine wirklich sachdienlichen Infos an den Arzt liefern. Was soll dann die Untersuchung und mit wem könnte der Arzt die evtl. Möglichkeiten einer Behandlung besprechen? Ich denke doch, dass das Betreueraufgabe ist. Bei einem wichtigen Erstgespräch bin ich ehrlich gesagt immer dabei. Nicht wegen dem ewigen muss ich? soll ich? wer kann noch? sondern weil auch ich den Arztpersönlich kennenlernen will.
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03.11.2017, 23:14 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
siehe hierzu: Die Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen ist eine... und: http://www.betreuer-weiterbildung.de...pdf/BeglHB.pdf Evt. könnte m.W. die Arztbegleitung auch vom Heim über § 43b SGB XI abgerechnet werden. Ich gehe mal davon aus, dass die betr. Gelder jeden Monat voll der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. mfg |
04.11.2017, 09:24 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tach Carlos,
das Urteil aus Hessen gilt aber nur für Hessen. Ich hab irgendwo im Kopf dass es weder Rechtskraft erlangte noch Allgemeingültigkeit, kann mich aber auch irren. Ich finde es in einem solchen Fall aber nochmals wichtiger über die Begleitwünsche inhaltlich zu reden. Bei einem Neurologenbesuch geht es um eine mögliche fachärztliche Behandlung bei der der Betreuer auf jeden Fall auch zustimmungspflichtig ist. Ich finde es schade dass die Threadstarterin sich nicht weiter äussert ob es nur um das Erreichen der Arztpraxis oder um die Begleitung beim Facharztgespräch geht. Das ist für mich nach wie vor ein himmelweiter Unterschied.
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04.11.2017, 09:41 | #6 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Michaela ich hab mich da in der Schnelle wohl zu knapp ausgedrückt. Sorry , war in Eile.
Keine Frage ... gibt es etwas zu besprechen und kann der Betroffene die Inhalte nicht erfassen, bin ich natürlich beim Gespräch dabei. Aber ich transportiere nicht. Und so habe ich die Frage verstanden, die Betroffene kann nicht allein mit dem Taxi fahren. Das bedeutet, dass ich den Transport organisiere und- je nach Fall und Bedarf- in der Arztpraxis dazu stoße. Aber es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, die B. abzuholen und wieder heim zu bringen. Ich mache das inzwischen gar nicht mehr, schon gar nicht bei Demenz. Daher : Begleitung (der Fahrt) Nein, Organisation ja. Was oftmals mehr Arbeit macht, als einfach schnell den Betroffenen abzuholen. Trotzdem habe ich mich nach einigen Erfahrungen entschieden, grundsätzlich niemanden in meinem Privatwagen mitzunehmen. Daher nehme ich den oftmals erheblichen Mehraufwand der Transport-Organisation auf mich. Was dsnn mit wem beim Arzt besprochen wird und ob ich da ggf dabei bin , ist wieder eine andere Frage und fallabhängig. LG Boomer |
04.11.2017, 11:28 | #7 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 7
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Begleitung zum Arzt
Vielen Dank für eure Antworten.
Natürlich bin ich bei wichtigen Arztterminen und den Gesprächen dabei. Darum geht es hier auch nicht, die Einrichtung möchte, dass ich die Taxifahrt begleite. Und ich denke, dass ist nicht meine Aufgabe. Die Dame ist dement und hat eine Weglauftendenz, ich denke, da sollte dann doch eine Fachkraft dabei sein.... Allerdings habe ich auch geschrieben, dass es sich um die Begleitung auf der Fahrt handelt. Bzw. damit verbunden das sie dort nicht alleine ist. Es geht nicht um das Gespräch, sie hat eine Verletzung am Fuß, die behandelt werden muss. LG Michaela |
04.11.2017, 19:21 | #8 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
...ist es auch nicht. Zitat:
Das Organisieren von Arztbegleitungen ist - besonders bei mittellosen Betreuten - nicht so einfach. Wenn man sich darum bei dringenden zeitnahen Terminen kümmern muss, ist der Termin nämlich evt. schon verstrichen, bevor man die Begleitung organisert hat.... In puncto Arztbegleitung bzw. Arztbesuche von schwerbehinderten (mittellosen) Betreuten ist m.E. eine klare gesetzliche Regelung von Nöten. mfg |
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06.11.2017, 08:47 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Bei der Sachlage kann ich mich natürlich nur Boomer und Carlos anschliessen.
Sorry, mir war nicht sooooo klar dass es nur um die Begleitung während der Fahrt gehen sollte.
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06.11.2017, 18:28 | #10 |
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Beiträge: 4
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Begleitung zum Arzt
Anfang des Jahres hatte ich einen ähnlichen Fall, wo die Mitarbeiter meinten, dass ich meinen 18-jährigen Betreuten zum Arzt fahren sollte. In meiner Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Amtsgericht habe ich dann nur mal nachgefragt, wofür eigentlich die 6.900,00 Euro monatlich verwendet werden, die der Steuerzahler für diesen Heimplatz berappen muss.
Letztlich hat man mir recht gegeben. |
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