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Begleitung zum Arzt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zum Arzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe heute von einer Einrichtung in der eine demenzkranke Klienentin wohnt, einen Anruf bekommen, dass diese einen Termin ...


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Alt 03.11.2017, 17:25   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.11.2017
Ort: Ottersberg
Beiträge: 7
Standard Begleitung zum Arzt

Hallo, ich habe heute von einer Einrichtung in der eine demenzkranke Klienentin wohnt, einen Anruf bekommen, dass diese einen Termin bei einem Facharzt benötigt. Da sie ja demenzkrank sei, könne sie nicht ohne Begleitung mit dem Taxi dorthin gebracht werden. Der Neffe hat die Begleitung abgelehnt, da ich ja die rechtliche Betreuerin sei. Die Pflegedienstleitung erwartet nun von mir, dass ich sie begleite oder jemanden organisiere der sie begleitet. Meiner Ansicht nach, ist dies nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers, liege ich da falsch?
M. Schloo ist offline  
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Alt 03.11.2017, 18:54   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Begleiten nicht , aber eine Begleitung organisieren ja
Boomer ist offline  
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Alt 03.11.2017, 20:02   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry @Boomer
Zitat:
Begleiten nicht
Seh ich etwas anders da es sich nicht um einen Routinetermin handelt scheinbar.
Die Betreute ist demenzkrank, d.h. sie kann keine wirklich sachdienlichen Infos an den Arzt liefern. Was soll dann die Untersuchung und mit wem könnte der Arzt die evtl. Möglichkeiten einer Behandlung besprechen?

Ich denke doch, dass das Betreueraufgabe ist.

Bei einem wichtigen Erstgespräch bin ich ehrlich gesagt immer dabei. Nicht wegen dem ewigen muss ich? soll ich? wer kann noch? sondern weil auch ich den Arztpersönlich kennenlernen will.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.11.2017, 23:14   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

siehe hierzu:

Die Begleitung von Heimbewohnern zu Arztbesuchen ist eine...

und:
http://www.betreuer-weiterbildung.de...pdf/BeglHB.pdf

Evt. könnte m.W. die Arztbegleitung auch vom Heim über § 43b SGB XI abgerechnet werden. Ich gehe mal davon aus, dass die betr. Gelder jeden Monat voll der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 04.11.2017, 09:24   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Tach Carlos,

das Urteil aus Hessen gilt aber nur für Hessen. Ich hab irgendwo im Kopf dass es weder Rechtskraft erlangte noch Allgemeingültigkeit, kann mich aber auch irren.

Ich finde es in einem solchen Fall aber nochmals wichtiger über die Begleitwünsche inhaltlich zu reden.
Bei einem Neurologenbesuch geht es um eine mögliche fachärztliche Behandlung bei der der Betreuer auf jeden Fall auch zustimmungspflichtig ist.

Ich finde es schade dass die Threadstarterin sich nicht weiter äussert ob es nur um das Erreichen der Arztpraxis oder um die Begleitung beim Facharztgespräch geht. Das ist für mich nach wie vor ein himmelweiter Unterschied.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.11.2017, 09:41   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Michaela ich hab mich da in der Schnelle wohl zu knapp ausgedrückt. Sorry , war in Eile.

Keine Frage ... gibt es etwas zu besprechen und kann der Betroffene die Inhalte nicht erfassen, bin ich natürlich beim Gespräch dabei. Aber ich transportiere nicht. Und so habe ich die Frage verstanden, die Betroffene kann nicht allein mit dem Taxi fahren. Das bedeutet, dass ich den Transport organisiere und- je nach Fall und Bedarf- in der Arztpraxis dazu stoße. Aber es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, die B. abzuholen und wieder heim zu bringen. Ich mache das inzwischen gar nicht mehr, schon gar nicht bei Demenz.

Daher : Begleitung (der Fahrt) Nein, Organisation ja.

Was oftmals mehr Arbeit macht, als einfach schnell den Betroffenen abzuholen. Trotzdem habe ich mich nach einigen Erfahrungen entschieden, grundsätzlich niemanden in meinem Privatwagen mitzunehmen. Daher nehme ich den oftmals erheblichen Mehraufwand der Transport-Organisation auf mich.

Was dsnn mit wem beim Arzt besprochen wird und ob ich da ggf dabei bin , ist wieder eine andere Frage und fallabhängig.

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 04.11.2017, 11:28   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.11.2017
Ort: Ottersberg
Beiträge: 7
Standard Begleitung zum Arzt

Vielen Dank für eure Antworten.
Natürlich bin ich bei wichtigen Arztterminen und den Gesprächen dabei. Darum geht es hier auch nicht, die Einrichtung möchte, dass ich die Taxifahrt begleite. Und ich denke, dass ist nicht meine Aufgabe. Die Dame ist dement und hat eine Weglauftendenz, ich denke, da sollte dann doch eine Fachkraft dabei sein....
Allerdings habe ich auch geschrieben, dass es sich um die Begleitung auf der Fahrt handelt. Bzw. damit verbunden das sie dort nicht alleine ist. Es geht nicht um das Gespräch, sie hat eine Verletzung am Fuß, die behandelt werden muss.
LG Michaela
M. Schloo ist offline  
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Alt 04.11.2017, 19:21   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von M. Schloo Beitrag anzeigen
die Einrichtung möchte, dass ich die Taxifahrt begleite. Und ich denke, dass ist nicht meine Aufgabe.

...ist es auch nicht.

Zitat:
Daher : Begleitung (der Fahrt) Nein, Organisation ja.
Ja, wobei strittig erscheint (siehe o.g. gerichtliche Entscheidung) ob dies nicht - auch angesichts der zumeist sehr hohen Heimkosten - Aufgabe der Einrichtungen ist. Ggf. wären hier weitere Klagen (evt. auch von unserer Seite?) angezeigt.
Das Organisieren von Arztbegleitungen ist - besonders bei mittellosen Betreuten - nicht so einfach. Wenn man sich darum bei dringenden zeitnahen Terminen kümmern muss, ist der Termin nämlich evt. schon verstrichen, bevor man die Begleitung organisert hat....
In puncto Arztbegleitung bzw. Arztbesuche von schwerbehinderten (mittellosen) Betreuten ist m.E. eine klare gesetzliche Regelung von Nöten.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 06.11.2017, 08:47   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bei der Sachlage kann ich mich natürlich nur Boomer und Carlos anschliessen.
Sorry, mir war nicht sooooo klar dass es nur um die Begleitung während der Fahrt gehen sollte.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.11.2017, 18:28   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
Standard Begleitung zum Arzt

Anfang des Jahres hatte ich einen ähnlichen Fall, wo die Mitarbeiter meinten, dass ich meinen 18-jährigen Betreuten zum Arzt fahren sollte. In meiner Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Amtsgericht habe ich dann nur mal nachgefragt, wofür eigentlich die 6.900,00 Euro monatlich verwendet werden, die der Steuerzahler für diesen Heimplatz berappen muss.
Letztlich hat man mir recht gegeben.
oldfredi ist offline  
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