Dies ist ein Beitrag zum Thema Datenschutz im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich habe bei meinem AG das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung angemeldet. Ich bin Teilzeit beschäftigt im öffentlichen Dienst.
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06.11.2017, 21:58 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 8
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Datenschutz
Hallo,
Ich habe bei meinem AG das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung angemeldet. Ich bin Teilzeit beschäftigt im öffentlichen Dienst. Nun will mein AG u.a. Die Personalien meiner Betreuten wissen. Desweiteren will mein AG wissen wieviel Betreute ich habe und ob ich dafür Vergütung erhalte. Ich bin der Meinung das dies alles meinen AG nichts angeht. Hat jemand eine rechtliche Grundlage dafür? Vielen Dank |
06.11.2017, 22:22 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Da solltest du mal nach den rechtlichen Grundlagen deines für dich zuständigen Tarifvertrages googeln.
Den Umfang und die Vergütung aus der Nebentätigkeit wirst du vermutlich angeben müssen. Die Namen der Betreuten halte ich für sehr fraglich, da würde ich den Arbeitgeber mal fragen welche Rückschlüsse er aus den Namen ziehen möchte.
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06.11.2017, 22:42 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 8
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Laut Tvöd muss ich eine Nebentätigkeit lediglich anzeigen. Eine Genehmigung is5 nur bei einer möglichen Konkurenz nötig.
Davon das ich detaillierte Auskunft geben muss finde ich nichts |
08.11.2017, 12:57 | #4 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Wenn ich dich richtig verstanden habe führst Du die Betreuung EHRENAMTLICH, also unentgeltlich und in deiner Freizeit. Es ist nett, dass Du deinen AG darüber informierst, eine weitergehende Auskunftsverpflichtung sehe ich da aber nicht. Dein AG ist im Gegegenteil aufgerufen, dein Engagement zu unterstützen.
Anders wäre es bei einer vergüteten NEBENTÄTIGKEIT. Der AG muss ausschließen können, dass Du wegen Überbelastung deine Haupttätigkeit vernachlässigst oder deine erworbenen Kenntnisse bei einem Mitbewerber einsetzt und er muss allgemein darauf achten, dass Du Arbeitszzeitgesetz einhältst. Er kann sonst die Zustimmung verweigen. Bezüglich der persönlichen Daten deiner Betreuten bist Du grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und kannst ggf. persönlich strafrechtlich belangt werden, wenn Du ohne Zustimmung sensilbe Informationen an eine per se unbeteiligte Stelle weitergibst. Von daher schönen Gruß an den AG. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen verbieten dir weitergehende Auskünfte. Hilfsweise kann er ja die rechtliche Grundlage seiner Anfrage benennen.
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