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Betreuerpflichten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerpflichten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 09.11.2017, 12:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.10.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 17
Standard Betreuerpflichten

Hallo,
mal angenommen, Tochter hat Vorsorgevollmacht ruhen lassen, Mutter bekommt Berufsbetreuer ( RA), mit allen erdenklichen Aufgabenkreisen.
Tochter hatte Mutter zu sich geholt, da alleine leben bei verwahrlosung und psychischer und körperlicher Erkrankung nicht mehr zu verantworten war.
Betreuer schafft Mutter wieder in ihre Wohnung und hat nur telefonischen Kontakt.
Frage: wie ist das mit der Gesundheitssorge?
Mutter lässt vom Pflegedienst nur Einkauf zu.
Läßt niemanden in die Wohnung, verläßt diese auch nicht.
Nimmt Medis nicht ein, obwohl dringends vom Arzt geraten.
Sie wird dort messiemäßig und psychisch verelenden.
Muss nicht der Betreuer dort etwas unternehmen?
Gesundheitssorge?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
__________________
"Zwischen einer helfenden und einer aufgehaltenen Hand liegt nur eine kleine Drehung"
Krümel ist offline  
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Alt 09.11.2017, 13:13   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

1.Frage wäre, warum die Mutter in die Wohnung zurück kam. Wollte sie das so? Falls ja, dann hat der Betreuer richtig gehandelt. Er ist an den Wunsch des Betroffenen gebunden und kann nur dann etwas dagegen unternehmen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben bestehen würde.

Telefonischer Kontakt ist schon mal gut wenn die Mutter niemanden in ihre Wohnung lässt. Auch ein Betreuer darf die Wohnung nur mit Zustimmung betreten. So lange keine akute Gefahr besteht, bleiben dem Betreuer ja nicht mehr viele Möglichkeiten, den persönlichen Kontakt zu halten. Würde sie denn ggf einem Treffen mit dem Betreuer außerhalb der Wohnung , z.B. in einem Cafe zustimmen? Das wäre jetzt noch die einzige Möglichkeit , die mir dazu einfallen würde.

Was sollte denn der Betreuer dagegen unternehmen, dass die Mutter den Pflegedienst nicht zulässt und ihre Medikamente nicht regelmäßig einnimmt ? Eine Zwangsbehandlung ist in Deutschland nur unter sehr sehr strengen Richtlinien und nur nach richterlichem Beschluss möglich. Und das ist auch gut so . Er kann ihr ja schlecht die Tabletten mit Gewalt einflößen.

Leider fehlen sämtliche Informationen zur Diagnose. Somit lässt sich nur sehr allgemein sagen: jeder Mensch hat auch ein Recht auf Krankheit. Sofern die Mutter ihren Willen frei bilden kann und sich bewusst gegen die Einnahme von Medikamenten entscheidet , dann ist das ihr gutes Recht. Der Betreuer kann dann lediglich versuchen, in Gesprächen auf sie einzuwirken. Zwingen kann sie niemand. Kann sie ihren Willen nicht mehr frei bilden , dann steht immer noch der Punkt im Raum, ob durch die Nichteinnahme ihr Leben akut in Gefahr ist. Erst dann könnte der Betreuer ggf Anträge bei Gericht stellen und letztenendes entscheidet der Richter, ob und was der Betreuer denn gegen den Willen des Betroffenen tun dürfte. Wobei auch dann natürlich niemand täglich zu Hause vorbei fährt, um der Mutter die Tabletten aufzuzwingen. Hier müsste dann schon eine stationäre Zwangsbehandlung erfolgen. Was auch nur die erste absolut akute Lebensgefahr abwenden könnte . Sobald Mama wieder zu Hause wäre, könnte das Spiel von vorne los gehen.


Auch hat jeder Mensch das Recht , ein "Messi-Dasein" zu führen. Natürlich passt das nicht in die gesellschaftliche Norm und die Nachbarn und Angehörigen sind selten darüber erfreut . Aber so lange die gesammelten Werke keine Gesundheitsgefahr für den Beroffenen und andere Hausbewohner darstellen und der "Hausrat sich nicht selbständig fortbewegt", darf jeder leben wie er möchte und da hat ein Betreuer wenig bis keinen Einfluss.

Natürlich möchtest du als Tochter nur das Beste für die Mutter . Aber oftmals ist das Beste für den einzelnen Betroffenen nicht das, was die Allgemeinheit darunter versteht . Und meistens wird stark überschätzt, was Betreuer denn alles machen können bzw welche "Macht" ein rechtlicher Betreuer hätte. Nämlich nicht viel. Wir sind an zwei Dinge gebunden: den Willen des Betroffenen und die geltenden Gesetze . Beides in Kombination schränkt unseren Handlungsspielraum (zum Glück ) stark ein.

Geändert von Boomer (09.11.2017 um 13:24 Uhr)
Boomer ist offline  
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