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Begleitung zum Jobcenter Berufsberatung - Behördenangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zum Jobcenter Berufsberatung - Behördenangelegenheiten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute ist nach einem Wohnortwechsel zum neuen zuständigen Jobcenter gegangen um dort einen Antrag auf ALGII zu stellen. Sie ...


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Alt 16.11.2017, 15:37   #1
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Ort: Ottersberg
Beiträge: 7
Standard Begleitung zum Jobcenter Berufsberatung - Behördenangelegenheiten

Meine Betreute ist nach einem Wohnortwechsel zum neuen zuständigen Jobcenter gegangen um dort einen Antrag auf ALGII zu stellen. Sie bekam einen Termin in der Leistungsabteilung und eine bei der Berufsberatung des Jobcenters. Als sie den Termin bei der Berufsberatung am letzten Freitag wahrgenommen hat, hat der Sachbearbeiter sie ohne die Unterlagen anzusehen oder anzunehmen wieder nach Hause geschickt, da ich als ihre rechtliche Betreuerin ich dabei war. Zu ihr sagte er, dass ihre Unterschrift das Papier nicht wert sei!! In einem Telefonat gestern sagte er mir, ich sei verpflichtet an dem neuen Termin teilzunehmen, da ich ja als Aufgabenkreis Rechts- und Behördenangelegenheiten hätte und er der Meinung sei, meine Klientin sei überfordert den Termin alleine wahrzunehmen. Meiner Ansicht ist sie das nicht nicht, sie hat auch keinen Einwilligungsvorbehalt und regelt ihre Behördengänge sonst auch gut alleine, wie Ummeldung, Meldung im Jobcenter etc.
Nach seiner Meinung gibt es eine Verordnung, an der ich als rechtliche Betreuerin speziell an diesem Termin bei der Berufberatung dabei sein muss. Mir ist sie nicht bekannt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke und Gruß Michaela
M. Schloo ist offline  
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Alt 16.11.2017, 21:25   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Standard

Zitat:
Zu ihr sagte er, dass ihre Unterschrift das Papier nicht wert sei!! In einem Telefonat gestern sagte er mir, ich sei verpflichtet an dem neuen Termin teilzunehmen, da ich ja als Aufgabenkreis Rechts- und Behördenangelegenheiten hätte und er der Meinung sei, meine Klientin sei überfordert den Termin alleine wahrzunehmen.
So ganz werde ich aus der Darstellung nicht schlau.
Wenn wir als BB`s gegenüber dem JC uns bekannt gegegen haben als zuständigen Ansprechpartner haben wir das Verfahren"an uns gezogen" -sind also zuständig für Termine usw.
Hattest du dich selbst beim JC gemeldet?

Wir sind damit auch zuständig dem Sachbearbeiter zu sagen was Sinn macht oder auch nicht und sollten uns mit ihm über das gemeinsame Proecedere im Weiteren einigen.
Z. B. kläre ich von Anfang an welche Angebote für meinen Betreuten überhaupt in Frage kommen können so dass nicht völlig irres Zeug ins Haus flattert. Ich kläre auch das Ding mit evtl. Sanktionen.

Manchmal begleite ich z.B, auch ein Gespräch über bestimmte Stellenangebote. Z.B. dann wenn ich denke der Sachbearbeiter hat zu wenig Kenntnis über die (psychischen) Einschränkungen meines Kunden.
Ich sehe es schon als meine Aufgabe an immer dann zu vertreten wenn derjenige es selbst nicht schafft- erst mal egal um was es inhaltlich geht.

Wenn du der Meinung bis dass deine Betreute alles alleine kann dann hättest du dich letztendlich besser dort nicht gemeldet.

Zu Beginn einer Betreuung sollte man klären wie vorgegangen werden soll. Wo meldet sich der Betreuer- mit den entsprechenden Folgen, und wo meldet sich der Betreuer nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.11.2017, 07:36   #3
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Ort: Ottersberg
Beiträge: 7
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Nein ich habe mich nicht selber beim Jobcenter gemeldet. Meine Betreute hat bekannt gegeben, dass sie eine rechtliche Betreuung hat und eine Kopie meiner Urkunde vorgelegt. Mir geht es auch nicht darum, sie nicht begleiten zu wollen, ich möchte gerne wissen, ob ich dazu verpflichtet bin. Des Weiteren meint der Sachbearbeiter, das ich ebenfalls verpflichtet bin, die Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben. Meine Betreute hat keinen Einwilligungsvorbehalt und ist demnach geschäftsfähig. Dies spricht er ihr aufgrund der rechtlichen Betreuung ab. Ich bin der Meinung, dass sie sehr wohl alleine die EGV unterzeichnen kann und möchte gerne wissen, ob ich das richtig sehe. Selbstverständliche begleite ich sie auch zu diesem Termin, da ich sie diesem Sachbearbeiter nicht alleine aussetzen möchte. Sie ist übrigens Studentin und hat ein Urlaubs- bzw Krankheitssemester und ist bist ende des Jahres krank geschrieben.
M. Schloo ist offline  
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Alt 17.11.2017, 07:48   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Meine Betreute hat keinen Einwilligungsvorbehalt und ist demnach geschäftsfähig.
Das kann so sein, muss aber nicht so sein sondern hängt vom Einzelfall ab.


Zitat:
Soweit der Betreute nicht geschäftsunfähig ist und auch kein Einwilligungsvorbehalt besteht, kann der Betreute selbst Anträge bei Behörden aller Art stellen und Rechtsmittel gegen Behördenbescheide (Verwaltungsakte) einlegen.
Bei Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbehalt ist allerdings der Betreuer alleine handlungsfähig, d.h. nur er kann Anträge stellen, gegenüber der Behörde Erklärungen aller Art abgeben und diese wirksam empfangen sowie Rechtsmittel einlegen.
Soweit der Betreuer den Betreuten in einer konkreten Sache gegenüber der Behörde vertritt (z.B. hat der Betreuer selbst einen Antrag gestellt), kann der Betreute allerdings selbst nicht mehr dort auftreten, auch wenn er eigentlich geschäftsfähig ist (§ 12 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. § 79 Abs. 3 AO bzw. § 11 Abs. 3 SGB X jeweils i.V.m. § 53 ZPO).
Das ist aus dem Bereuungsrechtlexikon
Vertretung gegenüber Behörden ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wie das jetzt genau bei euch war weiss ich nicht aber vielleicht hilft es .
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.11.2017, 07:54   #5
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Beiträge: 7
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Okay, vielen Dank. Ich denke, dann habe ich einen Fehler gemacht, ich habe den Antrag auf ALGII-Leistungen für sie ausgefüllt und auch unterschrieben. Mist, aber durch Fehler lernt man ja.
M. Schloo ist offline  
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Alt 17.11.2017, 08:05   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
aber durch Fehler lernt man ja.
Eben. Was denkst du woher ich wusste was ich geschrieben habe? Nochmal: eben

Versuche dich trotzdem mit dem Sachbearbeiter zu einigen wie ihr euch das aufteilt ohne dass es Keilerei oder viel Überflüssiges gibt.

Hier bei uns klappt das- Verwaltungsgesetz vor und zurück- recht gut.
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michaela mohr ist offline  
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