Haftpflichtversicherung bei 90-jaehriger abschliessen?
Ein Hallo an Alle!
Ich bitte um eure Beurteilung / Erfahrungen zu folgender Frage: Ich habe ein Betreute, 90 Jahre, Pflegestufe 3, geht nicht mehr aus dem Pflegeheim raus, ist aber noch mobil innerhalb, bewegt sich auf ihrer Station mit dem Rollator. Es besteht keine Hapftpflichtversicherung. Sie ist vor acht Jahren ohne Versicherung ins Heim gekommen, die VOR-Betreuerin hatte keine Versicherung aufgrund des geringen Aktivitaetsradius abgeschlossen. Meine Ruecksprache im Heim bei einer Sozialarbeiterin zur Notwendigkeit einer Versicherung wurde als unnoetig eingeschaetzt. Zur Person laesst sich noch sagen, sie ist sehr ruhig, eher Einzelgaengerin und von den Bewegungen und (gedanklichen) Abläufen eher langsam. Gutachtenmaessig wird sie " bezueglich komplexer Abläufe und Sachverhalte in der freien Willensbildung und der Geschaeftsfaehigkeit beeintraechtigt " beurteilt. Vom Gefuehl her wuerde ich auch sagen, keine grosse Haftungsgefahr. Aber ich moechte nicht selbst in Haftung genommen werden koennen, sollte unwahrscheinlicherweise etwas passieren und ich weiss nicht, ob meine Ehrenamts-Haftfplichtversicherung vom Gericht aus mich in solchen Faellen schuetzen wuerde... Was wuerdet ihr mir empfehlen? Bin ich da zu aengstlich? Gruesse von MaBe P.S.: wie kriegt man denn die verdammten Umlaute hin?! |
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Wegen deiner Haftung brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben von daher kann dich auch keine Haftung wegen Versäumnissen treffen. |
Hallo agw,
Danke, da fällt mir doch ein Stein vom Herzen....:d010: ich möchte ihr die Kosten nicht unnötigerweise 'aufhalsen' war aber doch beunruhigt ... was ist wenn sie einen Rappel kriegt und jemanden mit dem Rollator umschubst oder einen Pfleger haut -beißt- kratzt, eben verletzt... Falls du Zeit hast: wie ist das mit der Versicherungspflicht? Besteht gar keine Pflicht zur Haftpflicht? auch nicht für Betreute außerhalb von Wohn- oder Pflegeheimen? Und was ist dann im Schadensfall? Meine Güte, Fragen über Fragen! Viele Grüße MaBe |
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Es ist- je nach Krankheitsbild u. U. Alter- nicht immer einfach eine Versicherung die im Schadensfall eintritt zu bekommen. |
Moin moin
Eine Haftpflichtversicherung ist zwar eine schöne Sache, aber sie kostet Geld. Hat jemand genug davon, ist es sinnvoll eine abzuschließen. Bei alten Menschen im Pflegeheim und schwer psychisch krankenn Menschen sollte man überlegen, ob die Versicherung im Schadensfall auch zahlt. Das tut sie nämlich nicht immer und begründet das damit , dass der oder die Versicherte ja gar nicht mehr zurechnungsfähig ist. Dann hat man die Versicherung gefüttert und helfen tut sie nicht, wenn' brennt. MfG Imre |
Danke für die Antworten!
Ich habe verstanden, dass es keine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gibt, dementsprechend keine Haftung für mich im Schadensfall, das ist entlastend. In diesem Fall hat die Betreute kein Geld, nur ihren Barbetrag vom Bezirksamt. Es gibt ja neuerdings auch Möglichkeiten von Haftpflichtversicherungen für (beschränkt) geschäftsunfähige Personen, aber in diesem Fall? Da würde ich ihr bestimmt keinen guten Dienst erweisen... Grüße MaBe |
Frage den Heimbetreiber. Ggf. gibt es eine Versicherung für die im Pflegealltag vorkommenden Schäden
(Hörgerät der Nachbarin gegessen oder so :a040:) Frage die Betreute, ob sie das Haftpflichtrisiko absichern will. Kostet realistisch 5€ im Monat, ist also grundsätzlich leistbar. Dazu raten würden ich ihr aber nicht. |
Im übrigen ist zu beachten, dass verschiedene Versicherungen für Sozialhilfeempfänger (SGB II und XII) bedarfserhöhend sind. Hierzu gehört u.a. auch eine private Haftpflichtversicherung. Das Argument, es ist kein Geld für sowas da, zählt im Grunde genommen nicht.
Ob es im speziellen Fall hier sinnhaftig ist, eine Versicherung abzuschließen, ist bereits ausführlich besprochen worden. Da ist, soweit ich sehe, nichts hinzuzufügen. |
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Die Beträge für diese Versicherungen sind lediglich vom Einkommen abzuziehen. Wer also kein Einkommen, z.Rente zusätzlich oder, oder, hat muss die Kosten der Versicherungen selbst tragen. |
Die Frage ist ja auch, was denn im Ernstfall passieren soll, wenn die Betreute wirklich einen Schaden verursacht?
Sie ist 90 und offenbar mittellos. Selbst wenn ein Geschädigter irgendwann mal ein Urteil gegen sie erstreitet, das einen Schadensersatzanspruch zuspricht, wird man das Geld doch nie von ihr holen können. Der Barbetrag ist nicht pfändbar. Ich sehe sowas gelassen. Bei vermögenden Betreuten ist es natürlich etwas anderes. |
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