Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung bei 90-jaehriger abschliessen? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Hallo an Alle!
Ich bitte um eure Beurteilung / Erfahrungen zu folgender Frage:
Ich habe ein Betreute, 90 Jahre, ...
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02.12.2017, 17:27 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 27
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Haftpflichtversicherung bei 90-jaehriger abschliessen?
Ein Hallo an Alle!
Ich bitte um eure Beurteilung / Erfahrungen zu folgender Frage: Ich habe ein Betreute, 90 Jahre, Pflegestufe 3, geht nicht mehr aus dem Pflegeheim raus, ist aber noch mobil innerhalb, bewegt sich auf ihrer Station mit dem Rollator. Es besteht keine Hapftpflichtversicherung. Sie ist vor acht Jahren ohne Versicherung ins Heim gekommen, die VOR-Betreuerin hatte keine Versicherung aufgrund des geringen Aktivitaetsradius abgeschlossen. Meine Ruecksprache im Heim bei einer Sozialarbeiterin zur Notwendigkeit einer Versicherung wurde als unnoetig eingeschaetzt. Zur Person laesst sich noch sagen, sie ist sehr ruhig, eher Einzelgaengerin und von den Bewegungen und (gedanklichen) Abläufen eher langsam. Gutachtenmaessig wird sie " bezueglich komplexer Abläufe und Sachverhalte in der freien Willensbildung und der Geschaeftsfaehigkeit beeintraechtigt " beurteilt. Vom Gefuehl her wuerde ich auch sagen, keine grosse Haftungsgefahr. Aber ich moechte nicht selbst in Haftung genommen werden koennen, sollte unwahrscheinlicherweise etwas passieren und ich weiss nicht, ob meine Ehrenamts-Haftfplichtversicherung vom Gericht aus mich in solchen Faellen schuetzen wuerde... Was wuerdet ihr mir empfehlen? Bin ich da zu aengstlich? Gruesse von MaBe P.S.: wie kriegt man denn die verdammten Umlaute hin?! |
02.12.2017, 18:33 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Wegen deiner Haftung brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben von daher kann dich auch keine Haftung wegen Versäumnissen treffen.
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02.12.2017, 20:33 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 27
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Hallo agw,
Danke, da fällt mir doch ein Stein vom Herzen.... ich möchte ihr die Kosten nicht unnötigerweise 'aufhalsen' war aber doch beunruhigt ... was ist wenn sie einen Rappel kriegt und jemanden mit dem Rollator umschubst oder einen Pfleger haut -beißt- kratzt, eben verletzt... Falls du Zeit hast: wie ist das mit der Versicherungspflicht? Besteht gar keine Pflicht zur Haftpflicht? auch nicht für Betreute außerhalb von Wohn- oder Pflegeheimen? Und was ist dann im Schadensfall? Meine Güte, Fragen über Fragen! Viele Grüße MaBe |
03.12.2017, 10:34 | #4 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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Zitat:
Es ist- je nach Krankheitsbild u. U. Alter- nicht immer einfach eine Versicherung die im Schadensfall eintritt zu bekommen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.12.2017, 16:46 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Eine Haftpflichtversicherung ist zwar eine schöne Sache, aber sie kostet Geld. Hat jemand genug davon, ist es sinnvoll eine abzuschließen. Bei alten Menschen im Pflegeheim und schwer psychisch krankenn Menschen sollte man überlegen, ob die Versicherung im Schadensfall auch zahlt. Das tut sie nämlich nicht immer und begründet das damit , dass der oder die Versicherte ja gar nicht mehr zurechnungsfähig ist. Dann hat man die Versicherung gefüttert und helfen tut sie nicht, wenn' brennt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.12.2017, 00:22 | #6 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 27
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Danke für die Antworten!
Ich habe verstanden, dass es keine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gibt, dementsprechend keine Haftung für mich im Schadensfall, das ist entlastend. In diesem Fall hat die Betreute kein Geld, nur ihren Barbetrag vom Bezirksamt. Es gibt ja neuerdings auch Möglichkeiten von Haftpflichtversicherungen für (beschränkt) geschäftsunfähige Personen, aber in diesem Fall? Da würde ich ihr bestimmt keinen guten Dienst erweisen... Grüße MaBe |
05.12.2017, 14:45 | #7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Frage den Heimbetreiber. Ggf. gibt es eine Versicherung für die im Pflegealltag vorkommenden Schäden
(Hörgerät der Nachbarin gegessen oder so ) Frage die Betreute, ob sie das Haftpflichtrisiko absichern will. Kostet realistisch 5€ im Monat, ist also grundsätzlich leistbar. Dazu raten würden ich ihr aber nicht.
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--> Das Leben bleibt spannend |
06.12.2017, 20:00 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Im übrigen ist zu beachten, dass verschiedene Versicherungen für Sozialhilfeempfänger (SGB II und XII) bedarfserhöhend sind. Hierzu gehört u.a. auch eine private Haftpflichtversicherung. Das Argument, es ist kein Geld für sowas da, zählt im Grunde genommen nicht.
Ob es im speziellen Fall hier sinnhaftig ist, eine Versicherung abzuschließen, ist bereits ausführlich besprochen worden. Da ist, soweit ich sehe, nichts hinzuzufügen.
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06.12.2017, 20:14 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Beträge für diese Versicherungen sind lediglich vom Einkommen abzuziehen. Wer also kein Einkommen, z.Rente zusätzlich oder, oder, hat muss die Kosten der Versicherungen selbst tragen.
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08.12.2017, 10:29 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Die Frage ist ja auch, was denn im Ernstfall passieren soll, wenn die Betreute wirklich einen Schaden verursacht?
Sie ist 90 und offenbar mittellos. Selbst wenn ein Geschädigter irgendwann mal ein Urteil gegen sie erstreitet, das einen Schadensersatzanspruch zuspricht, wird man das Geld doch nie von ihr holen können. Der Barbetrag ist nicht pfändbar. Ich sehe sowas gelassen. Bei vermögenden Betreuten ist es natürlich etwas anderes. |
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