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Betriebsrentenstärkungsgesetz + SGB XII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz + SGB XII im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde, habt ihr schon Erfahrungen, wie das neue Betriebsrentenstaerkungsgesetz (Jan 2018) bei Bezug von Grundsicherung von den ...


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Alt 05.01.2018, 02:33   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Betriebsrentenstärkungsgesetz + SGB XII

Hallo in die Runde,

habt ihr schon Erfahrungen, wie das neue Betriebsrentenstaerkungsgesetz (Jan 2018) bei Bezug von Grundsicherung von den Sozialämtern umgesetzt wird?

Ich habe eine B. die eine kleine Betriebsrente (kein Riester) hat und Grundsicherung bezieht. Mich wundert zwar nicht, dass das Sozialamt nicht von selbst ab Januar eine Neuberechnung initiiert hat - und ich will das nun mit einem formlosen Antrag anleiern.

Aber grundsätzlich interessiert mich, welche Vorschriften, Fristen, Nachweisbeibringungen und Stolperfallen dabei zu beachten wären.

Gibt es auch Ausnahmen, wo Betriebsrenten nach dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt werden können? Ist z.B. jede Beriebsrente automatisch auf freiwilliger Grundlage??

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 02.05.2018, 17:09   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard

Ich schließe meine Frage an:

wird eine Betriebsrente voll als Einkommen gerechnet bei Hilfe zur Pflege (stationärer Aufenthalt) oder gibt es dann auch mehr Taschengeld?

Gruß

Anette
Manavgat ist offline  
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Alt 10.06.2018, 15:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard

Auch ich schließe mit einer Frage an:

Gibt es für die neuerdings nur eingeschränkte Anrechenbarkeit von Betriebsrenten im SGB XII (§82 Abs. 4) eine entsprechende Vorschrift für Wohngeld? Bislang habe ich da jedenfalls nichts gefunden...
sally_1009 ist offline  
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