Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz + SGB XII im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
habt ihr schon Erfahrungen, wie das neue Betriebsrentenstaerkungsgesetz (Jan 2018) bei Bezug von Grundsicherung von den ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
05.01.2018, 02:33 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Betriebsrentenstärkungsgesetz + SGB XII
Hallo in die Runde,
habt ihr schon Erfahrungen, wie das neue Betriebsrentenstaerkungsgesetz (Jan 2018) bei Bezug von Grundsicherung von den Sozialämtern umgesetzt wird? Ich habe eine B. die eine kleine Betriebsrente (kein Riester) hat und Grundsicherung bezieht. Mich wundert zwar nicht, dass das Sozialamt nicht von selbst ab Januar eine Neuberechnung initiiert hat - und ich will das nun mit einem formlosen Antrag anleiern. Aber grundsätzlich interessiert mich, welche Vorschriften, Fristen, Nachweisbeibringungen und Stolperfallen dabei zu beachten wären. Gibt es auch Ausnahmen, wo Betriebsrenten nach dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt werden können? Ist z.B. jede Beriebsrente automatisch auf freiwilliger Grundlage?? LG Annegret |
02.05.2018, 17:09 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
|
Ich schließe meine Frage an:
wird eine Betriebsrente voll als Einkommen gerechnet bei Hilfe zur Pflege (stationärer Aufenthalt) oder gibt es dann auch mehr Taschengeld? Gruß Anette |
10.06.2018, 15:07 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
|
Auch ich schließe mit einer Frage an:
Gibt es für die neuerdings nur eingeschränkte Anrechenbarkeit von Betriebsrenten im SGB XII (§82 Abs. 4) eine entsprechende Vorschrift für Wohngeld? Bislang habe ich da jedenfalls nichts gefunden... |
Lesezeichen |
|
|