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Heim hat Personalmangel&Zeitmangel zur Fahrt zur Radiologie

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heim hat Personalmangel&Zeitmangel zur Fahrt zur Radiologie im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zunächst ein frohes Neues... Mein B. ist im Heim und muss wegen einer bevorstehenden OP (Ca) zur CT. Ich hatte ...


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Alt 06.01.2018, 13:31   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Heim hat Personalmangel&Zeitmangel zur Fahrt zur Radiologie

Zunächst ein frohes Neues...


Mein B. ist im Heim und muss wegen einer bevorstehenden OP (Ca) zur CT. Ich hatte meine B. zum Vorgespräch beim KH begleitet. Doc sagte, erst mal metastasen auschließen usw. Das Heim hat sie zum ersten Termin begleitet. Zum abschliessenden CT- Termin kann das Heim nicht wegen Personalmangel und bittet den Betreuer es zu unternehmen. Der Betreuer kann nicht, Das hat er dem Heim mitgeteilt und gebeten, dass sie einen zu dem Personal passenden Termin vereinbaren sollen. Heim sagt, sie können einen neuen Termin arrangieren, aber es muss dann wieder neue Blutanalyse gemacht werden usw. Ich weiß, dass das Heim es unternehmen muss?

Wie handhabt ihr das ? Bitte um Feedback

Danke
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 06.01.2018, 16:49   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Diese Aufgaben sind Sache des Heimes. Aufgrund der immer schwieriger werdenden Personalsituation wird aber immer öfter versucht, die Aufgaben auf Angehörige oder Betreuer abzuwälzen.
Dem Personal kann man das nicht vorwerfen, aber der Leitung bzw den Betreubern der Heime sollte deutlich gemacht werden, dass sie ihre Hausaufgaben besser machen sollten - und notfalls eine Mitteilung an die Heimaufsicht weitergeben.

Zur Sicherheit sollte aber auch noch mal der Heimvertrag eingesehen werden, ob man da nicht was Falsches unterschrieben hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.01.2018, 13:03   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Im Vertrag ist diese LEistung nicht ausgeschlossen

Danke dir zunächst,

Im Vertrag steht nichts darüber, dass sie die Begleitung nicht machen müssen. Bei der ersten Radiologie Termin haben die auch versucht, es an mich zu übergeben. Da ich nein sagte, haben sie es selbst unternommen!

Anschließende Frage: Die B. ist mit 2 Giros im Minus. Das eine ist zirka - 100 €. Das andere -2500 €. Die Fahrt zum Radio von zirka 25 € wird von der KK nicht übernommen (Schwerbehinderung habe ich beantragt, MZ: h") Das Heim stellt sich stur und tretet nicht in Vorkasse (Antrag auf Kostenübernahme bei der Grunds. in Bearb.) Das Gericht hat sich bei mir noch nicht gemeldet, ob ich dieses Geld aus dem Giro entnehmen darf!?
Wie schaut s aus? Darf ich das?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 07.01.2018, 13:08   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Antwort!?

http://www.betreuer-weiterbildung.de...pdf/BeglHB.pdf

Abhilfe könnte jetzt die o.g. Entscheidung des Hessischen VGH (Hessischer VGH, Urteil vom
24.3.2015, Az. 10 A 272/14) schaffen. Dieser hat festgestellt, dass die Begleitung zum Arzt - oder
Therapeutenbesuch eine bereits mit dem Heimentgelt abgegoltene Regelleistung ist, für die kein
zusätzliches Entgelt verlangt werden darf. Die wesentlichste Passage der Entscheidung lautet: „Der
Senat teilt auch die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass dem Vertrag entnommen werden könne,
dass die notwendige Begleitung zum Besuch externer Ärzte oder Therapeuten von den allgemeinen
Pflegeleistungen umfasst ist.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 07.01.2018, 13:45   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

As Urteil bezieht sich aber lediglich auf die Begleitung und nicht auf die Transportkosten.
Die sind eine andere Baustelle.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 07.01.2018, 17:23   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das Gericht hat sich bei mir noch nicht gemeldet, ob ich dieses Geld aus dem Giro entnehmen darf!?
Warum sollte das Gericht sich deswegen bei dir melden?

Der Dispo darf weiter genutzt werden wenn er vor Betreuungsbeginn entstanden ist, und die Ausgabe unumgänglich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.01.2018, 17:34   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 19
Standard

Ruf mal die Krankenkasse an und probier folgendes:

1. Vorgespräch/-untersuchung zu einer stationären (?) OP übernehmen die normalerweise. Die OP muss aber zeitnah sein, näheres sagt dir die zuständige KK.

2. Alles in Verbindung mit Krebsuntersuchung geht normalerweise, bei uns zumindest, durch.

3. Schwerbehindertenausweis möglichst immer gleich abklären. Wenn er/sie eine Begleitung braucht (ist das so?), dann tut ein Merkzeichen doch not.

Sollte alles kein großes Problem sein. Die Ausreden der Heime regt mich auch auf, aber Personalmangel ist Personalmangel - und das ist leider Alltagsrealität. Guck mal wieviel von der Pflege grad im Januar krankheitsbedingt ausfallen.
Sandmann ist offline  
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Alt 07.01.2018, 22:27   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Mitteilung an die Heimaufsicht
Empfehlenswert. Solche Mißstände sollten gemeldet werden - gerade auch von uns Betreuern.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 07.01.2018, 23:58   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
http://www.betreuer-weiterbildung.de...pdf/BeglHB.pdf

Abhilfe könnte jetzt die o.g. Entscheidung des Hessischen VGH (Hessischer VGH, Urteil vom
24.3.2015, Az. 10 A 272/14) schaffen. Dieser hat festgestellt, dass die Begleitung zum Arzt - oder
Therapeutenbesuch eine bereits mit dem Heimentgelt abgegoltene Regelleistung ist,
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Urteil aus Hessen nicht so einfach auf andere Bundesländer übertragbar.

Bei nicht vermögenden Heimbewohnern würde ich für diese Versorgungslücke dann den Sozialhilfeträger für zuständig halten. Es besteht ein unabwendbarer Bedarf, der nicht mit dem Barbetrag finanzierbar ist.

Ich hatte (hier in Bayern) den Fall Arztbegleitung bisher nur bei einem vermögenden Heimbewohner, weshalb ich den Streit nicht an den Sozialhilfeträger weitergeben konnte. Das Heim bestritt seine Zuständigkeit und auch die Krankenkasse bestätigte, dass die geschlossenen Rahmenverträge die Begleitung nicht als Regelleistung vorsehen, sondern nur die Organisation und Planung des Arztbesuchs d.h. Terminvereinbarung, Krankentransport bestellen etc.
Mir blieb nur übrig, kurzfristig einen kostenpflichtigen externen Pflegedienst mit der Begleitung zu beauftragen.

Neben solchen ambulanten OP-Voruntersuchungen stünden doch eigentlich auch regelmäßig ambulante Vorsorgeuntersuchungen an (Gynäkologie, Darmkrebs etc). Für viele pflegebedürftige oder demente Menschen wäre das sicher eine enorme Strapaze, wo man abwägen sollte, ob man das umsetzen will - aber grundsätzlich hätten sie ja ein Recht darauf.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 07.01.2018, 23:59   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard

Habe nochmal dem Heim Mail gesendet. Die sollen Termin denen passend selbst begleiten. Wenn die nochmal anrufen, rufe ich die Hauptverwaltung an.

Zu Transport: da der Termin ambulant ist und die
B. kein schw.beh.Ausweis hat übernimmt die Aok nicht. Wenn Ausweis kommt dann muss es mit dem Merkzeichen "h" versehen werden oder aG für ein Kostenübernahme. Das kennt ihr ja sowieso.
Heinrich Heine ist offline  
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