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Wohnsituation und häsuliche Pflege verbessern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnsituation und häsuliche Pflege verbessern? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe einen Betreuten der noch in seiner eigenen Wohnung lebt. Die Wohnverhältnisse sind katastrophal. Er hat leider ...


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Alt 20.01.2018, 12:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Wohnsituation und häsuliche Pflege verbessern?

Hallo Zusammen,

ich habe einen Betreuten der noch in seiner eigenen Wohnung lebt. Die Wohnverhältnisse sind katastrophal. Er hat leider nur Pflegegrad 1. Bekommt bisher Essen auf Rädern. Er findet den Weg zum Arzt nicht mehr selbst. Es muss einiges verbessert werden.

Gemäß Paragrafen 67 ff des SGB XII können Leistungen zur Verbesserung der Wohnsituation beim Sozialamt beantragt werden. Der Caritasverband hilft dann die entgleisten Wohnverhältnisse zu verbessern. Das würde ich sofort beantragen.

Was für Hilfen sind noch denkbar? Der Pflegedienst müsste öfters hin, aber es besteht nur Pflegegrad 1. Ich habe an Hilfe zur Pflege gedacht, was ja eine bedarfsorientierte Sozialleistung ist.

Fällt euch noch etwas ein?

Danke
MGleiss ist offline  
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Alt 20.01.2018, 15:23   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Als erstes Antrag auf Höherstufung bei der Krankenkasse stellen!
Sohn55 ist offline  
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Alt 20.01.2018, 17:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

...und dann ggf. die weiteren Leistungen der Pflegekasse für die Begleitung zum Arzt etc. nutzen.
Haushaltshilfe geht über Hilfe zur Pflege,
evtl. Betreutes Wohnen beantragen, falls Hilfebedarfe da sind, die darüber abgedeckt werden können.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.01.2018, 18:30   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

nicht zu vergessen die Nutzung des Betrags für eingeschränkte Altagskompetenz.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.01.2018, 17:27   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind vorrangig bei der Pflegekasse zu beantragen. Ich habe gerade zu meiner Überraschung einen Umzug finanziert bekommen, ebenfalls bei Pflegegrad 1. Im Gegensatz zum Sozialamt kein "billigster von drei" sondern "sagen Sie Bescheid, wenn das Geld nicht reicht".
Fraglich ist aber, was im Umfeld sinnvoll verbessert werden kann

Bei PG 1 gibts es nur den Entlastungsbetrag, keine stationäre Pflege und keine ergänzende Hilfe zur Pflege nach SGB XII, nicht mal Haushaltshilfe. Zumindest ist das hier (Nds) der Sachstand. Ich warte noch auf dem Widerspurchsbescheid als Vorbereitung zur Klage.
Von daher Verschlechterungsantrag und dort ggf. in den Widerspruch. Da hast Du am meisten zu gewinnen.

Ggf. Eingliederungsghilfe beantragen für die Teilhabe am normalen Leben - wie Arztbegleitung oder Einklaufsbegleitunge oder ...
Nach meinem Kenntnisstand gibt es da (noch) keine Altersbegrenzung.
__________________
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K.Wagner ist offline  
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Alt 29.01.2018, 03:42   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Hilfe zur Pflege nach SGB XII erhält man nicht wenn man nur Pflegegrad 1 hat?
MGleiss ist offline  
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Alt 29.01.2018, 11:44   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich weiß nicht, ob das generell so ist. Aber hier wird bei Pflegegrad 1 vom Sozialamt seit 01.01.17 nur hauswirtschaftliche Versorgung unterstützt. Pflegerische Versorgung erst ab Pflegegrad 2.
mimi91 ist offline  
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Alt 29.01.2018, 17:00   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

Druckwarme Enstcheidung in Oldenburg/Niedersachsen:

Man kann sich jetzt doch dazu durchringen, bei PG1 eine zustätzliche Stunde Haushaltshilfe zu finanzieren.
Ansonsten keine weitere ambulante Pflege, keine stationäre Pflege
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K.Wagner ist offline  
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Alt 02.02.2018, 15:30   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard

Was ist mit Ambulant Betreutem Wohnen?

Gruß

Anette
Manavgat ist offline  
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Alt 02.02.2018, 16:01   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Was ist mit Ambulant Betreutem Wohnen?
Was soll damit sein??

Das ist keine Hilfe zur Pflege sondern Eingliederungshilfe.
__________________
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agw ist offline  
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