Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter ändert Bewilligungszeitraum im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
24.4.17: Bescheid ALGII bis 31.3.2018
19.1.18 Eingang eines WBA, datiert auf 16.1.
26.1. Zurück geschickt
1.2.: keine Miete, kein ...
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01.02.2018, 17:49 | #1 |
Routinier
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Jobcenter ändert Bewilligungszeitraum
Hallo.
24.4.17: Bescheid ALGII bis 31.3.2018 19.1.18 Eingang eines WBA, datiert auf 16.1. 26.1. Zurück geschickt 1.2.: keine Miete, kein Geld Anruf beim JC: man hat "beschlossen " die Leistung zunächst nur bis 31.1. zu zahlen . Der WBA hätte bis 25.1. Wieder dort sein müssen, damit die Leistung noch pünktlich angewiesen wird. Sie gibt meinen Anruf am die Leistungsabteilung weiter. Bis Montag müsste ein Rückruf erfolgen. Hab ich Imres falsche Kekse gegessen oder die? 1. Es gibt einen rechtskräftigen Bescheid bis 31.3. 2. Es gibt keinen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid 3. Damit der WBA am 25.1. dort gewesen wäre, hätte ich abzüglich Wochenende und Postweg EINEN Tag Zeit gehabt, das Ding zu bearbeiten. Moment - ich suche meinen Zauberstab Ich setze mir Wiedervorlagetermine um sowas zu vermeiden. In diesem Fall auf dem 1.3. - da ja bis 31.3. bewilligt . Der Mann hat jetzt kein Geld und keine Miete. Und ich soll bis Montag auf einen Rückruf zur Klärung warten. Ein Fax ging eben schon raus mit der Bitte um sofortige Anweisung. Ein Tag Bearbeitungszeit reicht ja offensichtlich . Aber hab ich irgendwelche rechtlichen Mittel auf eine sofortige Auszahlung morgen zu bestehen? Oder dürfen diese Deppen das einfach "so beschließen "? LG Boomer
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01.02.2018, 20:34 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin Boomer
Hätten sie an meiner Keksdose genascht würden sie nur schnurren vor Freude und rund werden... Vielleicht waren es ja Demenzpillen gewesen. Bei einer Bewilligung bis um 31.3.2018 muss auch bis zu diesem Datum gezahlt werden, sofern kein Aufhebungsbescheid vorliegt. Einfach mal so entscheiden vorher nichts zu zahlen geht nicht. Einen WBA zuzusenden ist eine nette Geste, diesen innerhalb von einer Woche (inkl. Wochenende) zurückzufordern (hat das überhaupt im Anschreiben dringestanden???) geht genausowenig. Die Begründung, dass bis zum 25.1. Zahlungen angewiesen werden können und bis dahin der Antrag wieder da sein muß ist völliger Mist. Auch vor dem Hintergrund, dass Du den Antrag sogar Faxen könntest und es wäre nicht sicher, dass der zuständige Sachbearbeiter ihn am selben Tag noch bearbeitet - und anweist, ist die Fristbegründung reichlich krank. Aber eben JobCenter. Einfach an den Sachbearbeiter zurückzuschreiben ist ziemlich müßig. Unliebsame Sachen landen gerne ganz unten im Stapel. Schicke ihm noch ein FAX mit ganz kurzer Fristsetzung und das Ganze noch mal an den Leiter des JC. Das Angebot weiterer rechtlicher Schritte, die sonst umgehend eingeleitet werden, darf auch gerne gemacht werden. Der rechtliche Schritt wäre eine einstweilige Anordnung, die auch schnell gestartet werden muss, weil das GEld jetzt benötigt wird und nicht irgendwann (Grüße an den Anwalt, der das durchzieht). MfG Imre
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01.02.2018, 21:57 | #3 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Vielen Dank
Ich schicke gleich morgen um 8 ein weiteres Fax an den Leiter. Und werde dann auch wirkich weitere rechtliche Schritte androhe und notfalls auch durchziehen. Ich bin jetzt echt angesäuert. Und dann noch am Telefon freundlich mir die Schuld geben, weil ja der WBA nicht pünktlich da gewesen sei. Und nein, es stand nix drin mit 25.1. da sein o.ä. Das war das ganz normale WBA-Anschreiben "läuft aus, bitte ausfüllen...." Wie gesagt : ich setze mir Termine und schicke die WBA's rechtzeitig vor Ablauf . Aber eben erst dann. Ich könnte auch jetzt noch schnell nebenan flitzen und das Fax schicken. Bin gerade in der richtigen Stimmung
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01.02.2018, 22:14 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Auch eine nette Idee vom JC, den Bewilligungszeitraum mal einfach so zu verkürzen.
Einen eA Antrag ans Gericht ist schnell geschrieben und gefaxt! Das Kundenreaktionsmanagement einschalten hilft manchmal auch, das es flotter geht (je nachdem welches JC gibts leider auch sehr unterschiedliche Reaktionen). Wenns so kurtfristig ist, schreibe ich immer auch rein das sonst ein eA beim Sozialgericht erfolgt. |
02.02.2018, 13:42 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
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Update: 9:30 Anruf vom JC: tut uns leid, Sie haben recht, wir weisen das Geld sofort an. Nehmen Sie die Beschwerde dann damit zurück?
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