Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbausschlagung im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
einer meiner Betreuten bekam Post vom Nachlassgericht, dass er als Erbe seiner Großmutter ( zu der er keinerlei ...
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05.02.2018, 16:35 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Erbausschlagung
Hallo zusammen,
einer meiner Betreuten bekam Post vom Nachlassgericht, dass er als Erbe seiner Großmutter ( zu der er keinerlei Kontakt hatte) in Betracht kommt. Zwei nähere Verwandte haben das Erbe schon ausgeschlagen. Mir, als Betreuer, ist nur der Namen der Verstorbenen bekannt. Wenn ich das Erbe jetzt ausschlagen will, was und wie soll ich dem Betreuungsgericht entsprechende Unterlagen beibringen, damit die Erbausschlagung genehmigt wird? |
05.02.2018, 18:10 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Erst mal solltest Du nachprüfen, ob Deine Aufgabenbereiche ausreichen, um das Erbe auszuschlagen - und notfalls die Erweiterung beantragen. Ebenso solltest Du Dir Deine Betreute ansehen und das mit ihr besprechen. Sie kann auch selber ausschlagen, sofern ise dazu in der Lage ist. Als weiteres solltest Du in Erfahrung bringen, ob es etwas zu erben gibt, oder ob die Schulden überwiegen. Wenn weitere Verwandte schon ausgeschlagen haben, dann kannst Du diese ja fragen. Weil man im Gegensatz zum erben beim Ausschlagen aktiv werden muss, wissen die Verwandten wahrscheinlich was. Falls Du das Erbe dann doch für die Betreute ausschlagen willst/mußt, dann benötigst kannst Du zu dem Amtsgericht (Nachlassgericht) in Deiner Nähe gehen und dort das Erbe im Rahmen der Amtshilfe ausschlagen. Falls Du eine Sterbeurkunde haben solltest, wäre das hilfreich. Eine Geburtsurkunde Deiner Betreuten ebenfalls. Das Schreiben des Nachlassgerichtes solltest Du sowieso dabei haben (insbesondere, wenn es sich um ein anderes Nachlassgericht handeln sollte. Die Rechtspflegerin kann die Ausschlagung aufnehmen, sollte aber auch darauf achten, dass die Frist gehemmt wird, weil Du eine betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung benötigst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.02.2018, 09:42 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Danke für die schnelle Antwort.
Die formalrechtlichen Schritte sind mir eigentlich klar. Aber ausser dem Namen der Verstorbenen und dem Schreiben des Nachlassgerichts liegt mir nichts vor. Das zwei vorrangige Erben ausgeschlagen haben, ist für mich ein eindeutiges Indiz, dass es sich um einen überschuldeten Nachlass handelt. Aber ich kannte weder die Verstorbene, noch kenne ich die Erben die ausgeschlagen haben. ( Mein Betreuter kennt zwar die Namen, aber hat keinen Kontakt) Wie soll ich da an substantielle Informationen kommen? Ich kann ja schlecht in den Ort fahren, wo die Verstorbene zuletzt gelebt hat und dort wahllos versuchen Informationen zu bekommen. |
06.02.2018, 13:53 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Möglicherweise kann das Nachlassgericht weiterhelfen. Manchmal finden sich in der dortigen Akte Anfagen von Gläubigern nach den Erben, was schon ein Hinweis wäre.
Recherche unter insolvenzbekanntmachungen.de könnte auch Erfolg bringen. Im Zweifel ausschlagen, bevor die Frist abgelaufen ist. Dann muss auch der Rechtspfleger am Betreuungsgericht ermitteln. |
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