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Bargeld und Überweisungen aus dem Dispo

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld und Überweisungen aus dem Dispo im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ich komme gerade nicht weiter. Fall: Betreute erbte plötzlich. Ne Menge Schulden, aber die Eigentumswohnung wird voraussichtlich bei ...


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Alt 07.02.2018, 10:44   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard Bargeld und Überweisungen aus dem Dispo

Guten Morgen,


ich komme gerade nicht weiter.


Fall:


Betreute erbte plötzlich. Ne Menge Schulden, aber die Eigentumswohnung wird voraussichtlich bei VK Alles ausgleichen.
Frist der Erbausschlagung war schon vor Betreuerbestellung abgelaufen.


Das Girokonto ist überzogen, aber noch weit entfernt von der unteren Grenze (Disporahmen). Nun ist sie psychisch eingeschränkt und hat Angst zur Bank zu gehen.


Da hab ich ihr 100 € vom Konto abgehoben und ausgehändigt, da sie kaum noch Essen im Haus hatte. Nach Netto kann sie mit einer Freundin. Und da ich gerade dran war, habe ich noch auf Bitten meiner Betreuten die ausstehenden 120,00 € an die Telefongesellschaft überwiesen, da sich meine Betreute nicht gekümmert hat.


Den Rechtspfleger erreiche ich nicht, um in zu fragen, ob ich hier eine Pflichtverletzung begangen habe, da ich ja in den Dispo gegriffen habe und somit mehr Schulden machte.


Habt ihr eine Antwort für mich? Evtl sogar einen §?


Hab bisher nur was für Kreditaufnahmen gefunden, aber nicht explizit für Dispoverwendung.


MfG
Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 07.02.2018, 10:52   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Den Rechtspfleger erreiche ich nicht, um in zu fragen, ob ich hier eine Pflichtverletzung begangen habe, da ich ja in den Dispo gegriffen habe und somit mehr Schulden machte.
Wenn der Dispo vor Beginn der Betreuung bestand und genutzt wurde kann er weiter genutzt weren wenn es nötig ist ohne gerichtliche Genehmigung.
Die Leute können ja jetzt nicht plötzlich verhungern.

Du solltest natürlich zusehen dass er nicht (sinnlos) ausgenutzt wird und da er auch noch in Bälde zurück geführt werden wird musst du dir keine Sorgen deshalb machen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.02.2018, 11:49   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Danke für die schnelle Antwort. Hab die Tage viel um die Ohren, daher die späte Danksagung
BBvSeb ist offline  
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