Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagen an Betreute aushändigen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von heiner
Hallo,
ich habe vor längerer Zeit mal die Aufbewahrungsfrist vom Betreuungsgericht prüfen lassen, da ich nirgens ...
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19.02.2018, 20:12 | #11 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Gem. § 199 Abs. 3 BGB sind das dann 10 Jahre und für Unterbringungssachen sogar 30 Jahre gem. 199 Abs. 2 BGB. Mal eine Frage zu Übergabe Unterlagen an Betreuten: - sehr unangenehmer Betreuter - Betreuung wurde aufgehoben - B verbreitet ich würde ihm seine Sachen vorenthalten neben anderen Unwahrheiten gegenüber BB, Richter usw, es nervt langsam - Hinweis auf Holschuld kommt wohl nicht bei ihm an - abholen möchte er nicht, ich soll es zu seinem Anwalt schicken - mir fehlt dabei aber seine Empfangsbestätigung und bei dem Kandidaten sind durchaus weitere Scherereien möglich Wie werde ich die Sachen los? Per Boten und dem B vorher die Kosten erstatten lassen? |
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20.02.2018, 08:52 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
durchnummmerieren, scannen und dem Anwalt/der Kanzlei per Einschreiben mit Rückschein schicken mit der Bitte um eine zusätzliche Empfangsbestätigung. Fertig. Das würde zwar mich mal bißchen Geld kosten, die Welt wird das aber nicht sein und ich hätte meine Ruhe. Die ist mir am Wichtigsten.
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20.02.2018, 09:14 | #13 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Ja so wäre es einfach, nur das schützt mich nicht vor dem Betreuten! Ich gehe davon aus, dass er dann behaupten wird "da fehlt was!".
Was bringt mir dann das durchnummerieren? |
20.02.2018, 09:31 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Durchnummerieren und ein genaues Übergabe Protokoll. Wenn Bescheide nach Datum geordnet sind, durchnummeriert und gescannt kann keiner sagen, es fehlt" was". Du kannst doch dann alles belegen. Ist viel Arbeit, stimmt aber........ auch Ruhe im Wasserglas.
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20.02.2018, 11:35 | #15 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Michaela, "Übergabeprotokoll" wie soll das gehen, wenn
a) Betreuter will nicht abholen b) Übergabe will er auch nicht, da er "mit mir nichts zu tun haben möchte" c) ich solls an den Anwalt schicken Und wenn ich es schicke, dann habe ich nur den Versandnachweis und kein Übergabebestätigung, was genau verschickt wurde ... |
20.02.2018, 12:32 | #16 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Zitat:
Solltest du das doch denken, dann trag den Kram halt zum Anwalt, schau mit ihm alles durch und lasse es dir bestätigen.
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20.02.2018, 16:46 | #17 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Ich habe zur Zeit einen ähnlichen Fall. Der Kontakt wird wohl nicht zustande kommen. Die wichtigsten Unterlagen habe ich bereits kopiert und an die ehemalige Betreute versandt.
Die restlichen Unterlagen schicke ich als Paket. Ich denke doch, die Versandbestätigung reicht aus. Nimmt Sie das Paket nicht entgegen, dann geht es zurück. |
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