Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann Gebäudeversicherung informieren? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ab wann sollte man die Gebäudeversicherung über Leerstand des Gebäudes informieren?
- Kurzzeitpflegezeitraum?
- doppelte Kurzzeitpflege?
- Urlaub?...
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16.02.2018, 08:55 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ab wann Gebäudeversicherung informieren?
Moin,
ab wann sollte man die Gebäudeversicherung über Leerstand des Gebäudes informieren? - Kurzzeitpflegezeitraum? - doppelte Kurzzeitpflege? - Urlaub? |
16.02.2018, 13:15 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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In den meisten Verträgen gilt eine "längere Abwesenheit über 6 hinaus" als Leerstand.
Dazu geben normal die Versicherungsvertragsbedingungen Auskunft.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
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