Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Auswanderung organisieren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auswanderung organisieren im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hilfe ich bin völlig überfordert B., 73, Schmerzsyndrom bei ausgeprägter Arthrose, COPD mit dauerhafter Sauerstoffversorgung, Diabetes will nach Italien zum ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Behördensachen - Versicherungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.03.2018, 13:53   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Auswanderung organisieren

Hilfe ich bin völlig überfordert

B., 73, Schmerzsyndrom bei ausgeprägter Arthrose, COPD mit dauerhafter Sauerstoffversorgung, Diabetes will nach Italien zum Sohn auswandern. Sie ist geistig klar, sehr stur und schwierig im Umgang. Aber sie lebte selbst schon im Italien und es ist ihr Wille. Der Sohn wäre wohl bereit sie aufzunehmen.

Das wirft viele Fragen auf:

Wie weit bin ich verpflichtet, dort alles zu regeln ? Krankenversicherung, Rente , Aufenthaltserlaubnis, Konto ärztliche Versorgung , ...
Ich kann kein Wort italienisch und habe null Ahnung vom dortigen System.

Der Sohn kann kein Deutsch. Die Mutter als Dolmetscherin einzusetzen wird kräftemäßig, organisatorisch und aufgrund ihrer Art schwierig. Also ein Austausch mit den Angehörigen vor Ort wird schwer bis unmöglich .

Wie soll/ muss ich die Wohnmöglichkeiten vor Ort prüfen? Der Sohn hätte ein Haus mit Zimmer für sie. Weiß ich jetzt von einer Schwägerin. Aber wie überprüfe Ich, ob sie dort gut aufgehoben wäre?

Dazu kommt: die Dame hat 7 Kinder und alle sind zerstritten. Ich rechne hier mit viel Gegenwehr , Anschuldigungen und unterschiedlichen Auffassungen - von denen, die hier vor Ort aber nicht Erscheinung treten .

Wie muss und könnte ich überprüfen , ob sie das alles gesundheitlich und vom Klima her überhaupt noch kann? Der Hausarzt meint, es sei zu viel für sie. Aber sie ist klar im Kopf und es ist ihr Wille. Kann ich doch dann eh nichts dagegen tun oder?

Welche Quelle - außer Googel könnte ich mit ins Boot nehmen?

Was passiert nach Umzug? Wird die Betreuung dann aufgehoben?

Und zu guter Letzt: hat hier vielleicht zufällig schon mal jemand eine Auswanderung organisiert oder gar selbst erlebt und hat noch Tipps für mich?

LG
Boomer
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2018, 14:42   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ach du lieber Gott, du Arme
Was fällt mir dazu spontan ein:
  • welche Staatsangehörigkeit hat sie?
  • welches sind die Voraussetzungen für eine Residentia in Italien?
  • ich glaube in Saarbrücken gibt es einen italienischen Honorarkonsul, vll. kann der beraten?
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2018, 15:48   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

die Auswanderung ist im Prinzip nichts Anderes wie ein Umzug (Wohnungswechsel) in eine andere Stadt. In dem betr. Fall sollte dies aber m.E. von der Betreuten selbst - ggf. mit Unterstützung ihres Sohnes - eigenverantwortlich durchgeführt werden. Nach erfolgtem Umzug müsste sodann die Aufhebung der Betreuung erfolgen, da das deutsche Betreuungsrecht in Italien nicht relevant sein dürfte.

Falls erhebliche Bedenken von Deiner Seite aus bestehen, müsstest Du Dich natürlich - zum Wohle der Betreuten - gegen die Auswanderung entscheiden. Letztendlich - es ist ja auch kein EV angeordnet - entscheidet aber die Betreute.

Sicherheitshalber würde ich die Angelgenheit aber mit dem Gericht besprechen, ob Deine Verfahrensweise dort als regulär angesehen wird.

mfg

Geändert von carlos (07.03.2018 um 15:59 Uhr)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2018, 16:42   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Betreuung in Italien

siehe hierzu auch:

Internationales Betreuungsrecht » Betreuungsrecht in Italien
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2018, 17:24   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

ich glaube da kann ich dich beruhigen,

bei meiner japanischen Betreuten (psychisch krank, kein Wort deutsch oder englisch) hatte ich das japanische Konsulat in Frankfurt kontaktiert.
Der Konsul reiste nach Nürnberg und kümmerte sich um alle Ausreiseformalitäten.

Bei meinem griechischen Betreuten der der Liebe wegen von Griechenland nach Nürnberg zog (Alkoholiker, psychisch krank, kein Wort deutsch) war der Verein "Griechen in Nürnberg" sehr hilfsbereit und organisierte die Rückkehr nach Griechenland zu dessen Eltern.

Nach Vorlage des Flugtickets in Kopie und Angabe der neuen Adresse im Ausland wurde die Betreuung jeweils vom Gericht aufgehoben.

Ich war damals sehr erstaunt und vor allem erleichtert, dass diese Umzüge ins Ausland so einfach vonstatten gingen.

Grüße

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2018, 17:32   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich sehe das anders als Carlos.

Wenn Betreute in Deutschland umziehen dann regeln wir das als Betreuer im deutschen Rechtsraum.
Fürs Ausland sind wir nicht zuständig und müssen uns auch nicht für zuständig erklären.

Wenn die Betreute geistig klar ist dann kann es auch keine Einwände gegen einen Umzug zum Sohn geben. Dann geht sie eben.

Zitat:
Wie weit bin ich verpflichtet, dort alles zu regeln ?
Gar nicht bei geistiger Klarheit.

Zitat:
Aber wie überprüfe Ich, ob sie dort gut aufgehoben wäre?
Wozu? Wie derjenige dann in Italien lebt geht den deutschen Betreuer eher mal nix an. Zumal man die unterschiedlichen Wohn- und Lebensverhältnisse eh nicht beurteilen kann.

Zitat:
Was passiert nach Umzug? Wird die Betreuung dann aufgehoben?
Mitteilung an das Gericht dass die Betreute ins Ausland verzogen ist. Dann wird das Gericht die Betreuung aufheben mangels Zuständigkeit.

Zitat:
hat hier vielleicht zufällig schon mal jemand eine Auswanderung organisiert oder gar selbst erlebt und hat noch Tipps für mich?
Wir müssen keine Auswanderungen organisieren, solche Ideen sollte man zu den jetzigen Zeiten auch gar nicht erst aufkommen lassen oder einen noch auf die Idee bringen dass wir jetzt auch für "Rückzüge" und Überführungen nach Syrien, Afghanistan, China, Polen, Russland usw. zuständig sein könnten.

Die Dame bzw. der Sohn bekommt eine Liste der wichtigen Daten, KV, Mediplan, Arztbriefe usw.
Hier lässt man sie selbst die Wohnung kündigen, organisiert evtl. den Flug und sorgt für eine geordnetee Auflösung hier solange das finanziell möglich ist und das wars dann.

ich würde dem Sohn allerdings vorher einenBrief schreiben (die Übersetzungsprogramme im Internet sind recht gut), ihm die Bedingungen schildern die die Mutter aus gesundheitlichen Gründen vorfinden muss und ihm klar machen was dann alles auf ihn zukommt.
Evtl. erledigt sich das Ansinnen dann von selbst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2018, 15:02   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich hole den Beitrag nochmal hoch für ein Update :

Mimis Tipp war Gold wert : das i italienische Konsulat in Saarbrücken. (Peinlich ist eher, dass ich von dort komme und das nicht wusste ) .

Die haben uns (Betreute und mich) sehr gut über alles Erforderliche beraten. Wir bekamen to-do-Listen auf Deutsch und italienisch . Unterteilt in "noch in Deutschland vor Abreise zu regeln " und "später vor Ort zu regeln" . Die italienische Variante bekam der Sohn. Was von hier aus ging hab ich noch erledigt (Rente etc) .

Ende Mai hätte die Reise los gehen sollen. Leider kam gesundheitlich plötzlich eins zum anderen und jetzt muss ich den Einzug ins Hospiz organisieren

Trotzdem Fazit: bei Fragen zum Ausland ist das Konsulat des jeweiligen Landes sehr zu empfehlen!

LG
Boomer
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39