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Verfahrenspfleger/-in

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger/-in im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich wollte mal im Internet nachlesen, ob bei Betreuten die an Demenz erkrankt sind, grundsätzlich ein Verfahrenspfelger bestellt werden muss. ...


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Alt 12.03.2018, 19:54   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
Standard Verfahrenspfleger/-in

Ich wollte mal im Internet nachlesen, ob bei Betreuten die an Demenz erkrankt sind, grundsätzlich ein Verfahrenspfelger bestellt werden muss.

Auf meine Frage habe ich keine direkte Antwort gefunden und bin zu dem Entschluss gekommen das es offenbar richtig ist das es einen Verfahrenspfleger geben sollte.

Aber beim nachlesen hat mich vielmehr überrascht wieviele Urteile es in diesem Bereich gibt bzw. wie oft es wohl eigentlich einen Verfahrenspfleger geben sollte und es bei den Urteilen keinen gab.

Was aus meiner Sicht dabei "krass" ist, weil es mir nicht bekannt war, dass wenn alle wesentlichen Lebensbereiche des Betreuten durch die "erteilten" Aufgabenkreise abgedeckt sind ein Verfahrenspfleger erforderlich ist.


Wenn ich meine Bestellungsurkunden und die meiner Kollegin so angucke, finde ich das da viele sind die das betrifft und die keinen Verfahrenspfleger haben. Auch wenn da nicht wörtlich alle Aufgabenkreise steht, so kommen da oft die Aufgabenkreise:
Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten / oder Heim, Behörden und Sozialversicherungen und Gesundheitssorge vor. Manachmal dann auch noch Aufenthaltsbetimmung und noch Postangelegenheiten dazu. Da fehtl dann ja fast nix mehr.

Deswegen würde mich da mal interessieren:
a) wie seht das Forum das?
b) wie sieht das bei Euch so aus?
jansen.sven2018 ist offline  
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Alt 12.03.2018, 20:36   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich wollte mal im Internet nachlesen, ob bei Betreuten die an Demenz erkrankt sind, grundsätzlich ein Verfahrenspfelger bestellt werden muss.
Hallo,
generell wird ein Verfahrenspfleger nie bestellt. Es muss schon einen Antrag geben über den entschieden werden muss und zu der ein Verfahrenspfleger dann, anstelle des Betreuten, gehört wird.

Siehe § 276 FamFG
__________________
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agw ist offline  
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