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Anfangsbericht & Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfangsbericht & Vermögensverzeichnis im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Seit Anfang März führe ich Betreuungen beruflich. Muss ich für die zuvor ehrenamtlich geführten Betreuungen einen Anfangsbericht, mit ...


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Alt 18.03.2018, 12:56   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.03.2018
Beiträge: 6
Standard Anfangsbericht & Vermögensverzeichnis

Hallo zusammen,

Seit Anfang März führe ich Betreuungen beruflich. Muss ich für die zuvor ehrenamtlich geführten Betreuungen einen Anfangsbericht, mit Stichtag der Umwandlung in beruflich geführte Betreuungen erstellen ? Zählt das im Ehrenamt erstellte Vermögensverzeichnis und dessen Stichtag oder wird ein neues fällig ?

Vielen Dank im voraus und schönen Sonntag noch

VG
Niklas88 ist offline  
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Alt 18.03.2018, 13:59   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo Niklas 88,
Du kannst alles normal weiterlaufen lassen, ohne irgendetwas Besonderes zu tun. Der Jahresbericht und die Rechnungslegung sind ein Jahr nach Beginn Deiner Betreuungstätigkeit, egal ob ehrenamtlich oder beruflich geführt, zu erstellen.
Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 18.03.2018, 14:09   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Ein Blick ins Gesetz § 1901 Abs. 4 BGB:

Zitat:
Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, hat der Betreuer in geeigneten Fällen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen.
Wirst Du dazu nicht aufgefordert, musst Du auch keinen Anfangsbericht abliefern.
ufzeer ist offline  
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Alt 18.03.2018, 15:32   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.03.2018
Beiträge: 6
Standard

Super. Vielen Dank.
Niklas88 ist offline  
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