Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfangsbericht & Vermögensverzeichnis im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Seit Anfang März führe ich Betreuungen beruflich. Muss ich für die zuvor ehrenamtlich geführten Betreuungen einen Anfangsbericht, mit ...
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18.03.2018, 12:56 | #1 |
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Beiträge: 6
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Anfangsbericht & Vermögensverzeichnis
Hallo zusammen,
Seit Anfang März führe ich Betreuungen beruflich. Muss ich für die zuvor ehrenamtlich geführten Betreuungen einen Anfangsbericht, mit Stichtag der Umwandlung in beruflich geführte Betreuungen erstellen ? Zählt das im Ehrenamt erstellte Vermögensverzeichnis und dessen Stichtag oder wird ein neues fällig ? Vielen Dank im voraus und schönen Sonntag noch VG |
18.03.2018, 13:59 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo Niklas 88,
Du kannst alles normal weiterlaufen lassen, ohne irgendetwas Besonderes zu tun. Der Jahresbericht und die Rechnungslegung sind ein Jahr nach Beginn Deiner Betreuungstätigkeit, egal ob ehrenamtlich oder beruflich geführt, zu erstellen. Gruß, Sonnyblue3 |
18.03.2018, 14:09 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Ein Blick ins Gesetz § 1901 Abs. 4 BGB:
Zitat:
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18.03.2018, 15:32 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.03.2018
Beiträge: 6
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Super. Vielen Dank.
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