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Führerschein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Führerschein im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, meine Frage ist eher pädagogisch...Falls es nicht hierher passt,dann bitte ich um Verschiebung in richtiges Kästchen. Meine Betreute ...


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Alt 11.04.2018, 23:34   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.10.2017
Beiträge: 7
Standard Führerschein

Hallo Forum,
meine Frage ist eher pädagogisch...Falls es nicht hierher passt,dann bitte ich um Verschiebung in richtiges Kästchen.
Meine Betreute (18), mit Einwilligungsvorbehalt Vermögen hat sich während ich im Urlaub war zum Führerschein angemeldet. Sie ist aus meiner Sicht kognitiv nicht in der Lage es zu schaffen. Das sieht sie jedoch nicht ein (ist nicht die erste Schule,daher Erfahrungswerte ). Sie möchte unbedingt zur Fahrschule- reden hilft da nix. Durch eine Rückzahlung hätte sie sogar das Geld für die Theorie.
Ich bin hin und her gerissen -auf der einenSeite denke ich, es ist weggeschmissenes Geld und durch den eEnwilligungsvorbehalt kann ich es rückgängig machen. Auf der anderen Seite wird sie es nicht verstehen und wahrscheinlich weitere Mitarbeit erst mal verweigern- auch da habe ich schon Erfahrungen. Daher wäre auch eine Option die 400€ für die Theorie zu "opfern" damit sie ihre Grenzen selbst spürt .
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank
V.
Veronika2017 ist offline  
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Alt 12.04.2018, 09:27   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
Standard

Führerschein ist natürlich oft ein Reizthema. Wer kennt nicht einige Autofahrer, die offensichtlich nicht mehr zuverlässig fahren können und trotzdem entrüstet sind, wenn man andeutet, es wäre Zeit das Autofahren zu lassen.

Ob eine Einsicht kommt, wenn das Geld für die Theorie weg ist und die Prüfung trotzdem nicht bestanden, ist fraglich. Wenn nur Geld für die Theorie verfügbar ist und nicht für die gesamte Prüfung, wäre es für mich keine Option, eine Einwilligung zu geben. Evt. bestehen ja auch Krankheiten, die sowieso die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausschließen?

Gruß
BineP
BineP ist offline  
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Alt 12.04.2018, 11:24   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Ich sehe das genauso. Wenn ohnehin nur Geld für die Theorie da ist, sollte man es gleich ganz lassen. Die Frage ist ja auch, ob die Betreute kognitiv in der Lage ist, bei einem Scheitern wirklich die eigenen Grenzen zu sehen. Von daher würde ich das sofort rückgängig machen. Am besten mit dem Argument, man könne ja dann darüber nachdenken, wenn Geld für alles da ist. Dann hat man etwas Zeit gewonnen.

Geändert von Michael77 (12.04.2018 um 11:34 Uhr)
Michael77 ist offline  
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Alt 12.04.2018, 12:58   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

§22 FeV

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die bestandene theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 12.04.2018, 17:19   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Daneben gibt es natürlich auch Ausschlußerkrankungen für den Führerschein.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/f.../anlage_4.html
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.04.2018, 18:33   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Grundsätzlich würde ich einen Führerschein zu machen bei Betreuten mit EiWi in der Vermögenssorge nicht ausschließen.
Wenn gesundheitlich keine Bedenken bestehen (die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen kann man ja schon mal vorweg machen), dann geht es eben um das Geld.
Wenn genug da ist: Warum nicht.

In Deinem Fall kannst Du ja mal nachfragen, ob die Betreute nich noch ein Weilchen warten und sparen will, weil sie die praktische Prüfung in angemessener Zeit auch machen muss.
Vielleicht versteht sie das und kann sich darauf einlassen.
Auch Betreute mit einem EiWi dürfen teure Wünsche haben, die ihnen erfüllt werden sollten, wenn sie sich die Kosten zusammensparen können. Ob ich das als Betreuer so sinnvoll finde oder nicht, spielt m.E. keine Rolle - sofern damit keine Gefährung verbunden ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.04.2018, 23:01   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
Standard

Besteht denn die Möglichkeit, dass sie sich die Fahrstunden und praktischr Prüfung innerhalb eines Jahres leisten kann? Falls nein würde ich das rückgängig machen. Wär ja nur rausgeschmissenes Geld für nix. Falls ja, würde ich sie machen lassen. Dafür gibts doch Fahrlehrer und Prüfer, um zu entscheiden, ob jemand den Führerschein haben kann oder nicht. Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe einer Betreuerin zu entscheiden, zu was jemand kognitiv in der Lage ist oder nicht. Lass doch also die Fachleute rausfinden, ob sie fahren kann oder nicht. Und wenn sie durchfällt, bist Du nicht der Buhmann, der ihr den Führerschein verboten hat, weil Du sie für zu dumm hältst.
Wenn für alles Geld da ist, würd ich sie machen lassen. Wenn die Praxis nicht finanzierbar ist innerhalb eines Jahres, würd ich die Theorie rückgängig machen, denn dann könnte man das Geld ja gleich verbrennen. Und dafür wär sie Dir in ein paar Jahren vielleicht sogar mal dankbar. Dann kann sie sich von dem Geld ja lieber was anderes Schönes gönnen.

P.S. Vermögen hat mein Betreuer nicht, daher hab ich da keine Ahnung. Aber ich dachte, der EiWi wär gedacht, damit jemand sich nicht verschuldet oder anfängt, seine Schulden zurückzuzahlen oder oder. Wenn aber Geld übrig ist, sollte der Betreute damit machen können, was er will. Von mir aus sogar aufessen.

Geändert von Frettchen (12.04.2018 um 23:15 Uhr)
Frettchen ist offline  
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Alt 14.04.2018, 18:38   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Da die B. Einen EV in Vermögensangelegenheiten hat, wäre der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule ja ohnehin noch von Dir zu genehmigen. Das wäre doch ein guter Grund mal bei der Fahrschule vorzusprechen und zu klären, ob dort nicht Ausschlusskriterien bekannt sind. Hilfreich wäre auch ein Telefonat mit der Straßenverkehrsbehörde.
Grundsätzlich gibt es einige rechtliche Einschränkungen, so etwa ein Fahrverbot nach geschl. psychiatrischer Behandlung, aber auch nach epileptischen Anfällen usw.
Die Führerscheinstelle könnte z.B. die Vorlage eines ärztlichen Attestes fordern, bevor ein Führerschein vergeben wird. Eine Liste mit den entsprechenden Gutachtern kriegt man dort. Kostet ntürlich auch Geld (hier so um die 450 €).
Falls das Gutachten aus dem Betreuungsverfahren noch nicht so alt ist, gäbe es vielleicht Hinweise hinsichtlich eventueller Einschränkungen.
Letztlich kannst Du den Vertrag mit der Fahrschule ja nur genehmigen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, ansonsten ist das Vermögen des B. verplempert.
Marsupilami ist offline  
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