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Jobcenter holt sich Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter holt sich Krankengeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Betreuter (18 J, Azubi, wohnt allein) ist depressiv und seit Anf. des Jahres krankgeschrieben. Der JC berechnete vorläufig ...


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Alt 20.04.2018, 17:24   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard Jobcenter holt sich Krankengeld

Hallo,
meine Betreuter (18 J, Azubi, wohnt allein) ist depressiv und seit Anf. des Jahres krankgeschrieben.

Der JC berechnete vorläufig ohne Krankengeld.
- ab 01.02.: Regelbedarf+Miete+NKanteil-Kindergeld: 652,-
- ab 01.04.: s.o., abzl. zu erwartendes Krankengeld: 130,54
- und jetzt rückwirkend ab 01.04. nichts mehr, da der Vater 200,-Unterhalt ab April zahlt.
Gezahlt wurde vom JC nur 02+03/2018.

Nun wartete ich einige Tage auf das Krankengeld und rief dann bei der KK an. Ergebnis: komplette KG für 18 Tage (für 30 Tg: 491,-) musste die KK an den JC überweisen. Weiterhin sind noch 606,- offen. Geht das so einfach? Informiert wurden wir nicht...

Jetzt stehen wir mit 194,- Kindergeld und 200,- Unterhalt da, die Miete allein ist schon 420,-. Was nun?

Muss ich für die Zeit der Rückzahlung von KK an JC wieder zum JC und Grundsicherung beantragen??? Gibt mir der JC ein Darlehn?

Gibt es eine Lösung???

Vielen Dank!!!

Harry
HarryTuttle ist offline  
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Alt 20.04.2018, 18:53   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

Fakt dürfte sein, das Unterhalt, Kindergeld und Krankengeld als Einkommen zählen bzw. auf die ALG-2-Leistungen angerechnet werden. Gemäß den betr. Angaben wären dies mtl. derzeit 885,-. Euro. Regelsatz und Kosten der Unterkunft betragen zusammen 836,-- Euro (416,-- + 420,-- Euro). Insofern dürfte wohl tatsächlich kein Zahlungsbedarf seitens des JC mehr bestehen. Inwiefern da für die Vormonate was verrechnet wurde, lässt sich ohne Einsicht in die betr. Bescheide aus der Ferne schlecht beurteilen. Angesichts der o.g. Schilderungen bzw. der knappen Mittel würde ich daher empfehlen, das Ganze mal bei einer betr. Beratungsstelle (freier Träger o.ä.) überprüfen zu lassen - oder direkt beim JC deswegen nachfragen. Unterm Strich müssen mtl. der Regelsatz und die angemessenen Kosten der Unterkunft beim Betreuten ankommen. Falls nicht, kann was nicht stimmen bzw. besteht Klärungsbedarf.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 20.04.2018, 22:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard

Hallo Carlos,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, dass der JC bei 491 EUR Krankengeld, 194 Kindergeld und 200 Unterhalt vom Vater nicht mehr zuständig ist, ist ja auch ok.

Auch ok ist, dass für die Wochen der Doppelzahlung (also Krankenkasse und JC) Geld zurück gezahlt werden muss.

Nur das der JC mit dem Wissen, dass lediglich Krankengeld, Kindergeld und Unterhalt (insgesamt 885 mtl.) zur Verfügung steht, jetzt sich das komplette Krankengeld (491,-) holt, macht mich stutzig. Uns bleiben jetzt für diesen und nächsten Monat jeweils 394,-. Das geht gar nicht...

Du sagst: "Unterm Strich müssen mtl. der Regelsatz und die angemessenen Kosten der Unterkunft beim Betreuten ankommen". Das betrifft doch nur die Personen, die noch im Alg2 sind!? Oder sehe ich das falsch? Mein "Junge" ist ja jetzt raus, da er ein paar Euro drüber liegt...

Ich hätte gerne eine Stundung, Ratenzahlung oder ähnliches (auch gerne vorab eine Info). Gibt es die für solche Fälle???

Vielen Dank!!

Harry
HarryTuttle ist offline  
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Alt 21.04.2018, 00:59   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Offensichtlich hat das Jobcenter zu Unrecht einen Erstattungsbescheid gegen die Krankenkasse erlassen. Das hätte es nicht machen dürfen.

Daher würde ich das Jobcenter anschreiben, dass es zum einen den Erstattungsbescheid gegen die Krankenkasse zurücknehmen soll. Das Ganze mit dem Hinweis, dass ansonsten beim Sozialgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt wird, da hier eine Notlage eingetreten ist. Zum Anderen muss es das zu Unrecht erstattete Krankengeld auszahlen. Das mit einer Frist von einer Woche versehen.
Michael77 ist offline  
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Alt 21.04.2018, 09:18   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Und bitte noch klären wer die Kosten der KK übernimmt. Die fehlen bis jetzt in jeder Berechnung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.04.2018, 09:46   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
"Unterm Strich müssen mtl. der Regelsatz und die angemessenen Kosten der Unterkunft beim Betreuten ankommen". Das betrifft doch nur die Personen, die noch im Alg2 sind!? Oder sehe ich das falsch?
In ALG 2 (auch sog. "Aufstocker"), Grundsicherung oder Sozialhilfe gem. SGB 12 - sofern keine Sanktionen oder andere begründete Kürzungen angesagt sind.
Zitat:
Und bitte noch klären wer die Kosten der KK übernimmt.
Auf jeden Fall. Diese Kosten gehören natürlich auch noch zum Bedarf, die ggf. vom Träger zu übernehmen sind.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.04.2018, 10:14   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Offensichtlich hat das Jobcenter zu Unrecht einen Erstattungsbescheid gegen die Krankenkasse erlassen. Das hätte es nicht machen dürfen.
Da wär ich mir im Grundsatz nicht so sicher - unterliegt jedoch einer Einzelfallprüfung; siehe hierzu:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/104.html

Dabei auch zu beachten (sofern diese Regelung noch relevant) :
Zitat:
Krankengeld: Wird einem ALG-II-Bezieher von seiner Krankenkasse im April Krankengeld für den Monat März nachgezahlt, so zählt es im April als Einkommen. Die Folge: Das ALG II entfällt in entsprechendem Umfang (Az.: B 4 AS 70/07 R). Tipp: Bei der Krankenkasse darauf drängen, dass in solchen Fällen das Krankengeld früher angewiesen wird.
nachzulesen unter:
https://www.falz.org/2009/04/kabelfe...d-renovierung/

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.04.2018, 11:11   #8
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
Hallo,
meine Betreuter (18 J, Azubi, wohnt allein) ist depressiv und seit Anf. des Jahres krankgeschrieben.
Bei der Konstellation halte ich es für wahrscheinlich, dass die zu Betreuende familienversichert ist.
Schnieder ist offline  
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Alt 21.04.2018, 15:00   #9
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
meine Betreuter (18 J, Azubi, wohnt allein) ist depressiv und seit Anf. des Jahres krankgeschrieben.

Der JC berechnete vorläufig ohne Krankengeld.
- ab 01.02.: Regelbedarf+Miete+NKanteil-Kindergeld: 652,-
- ab 01.04.: s.o., abzl. zu erwartendes Krankengeld: 130,54
- und jetzt rückwirkend ab 01.04. nichts mehr, da der Vater 200,-Unterhalt ab April zahlt.
Gezahlt wurde vom JC nur 02+03/2018.

Nun wartete ich einige Tage auf das Krankengeld und rief dann bei der KK an. Ergebnis: komplette KG für 18 Tage (für 30 Tg: 491,-) musste die KK an den JC überweisen. Weiterhin sind noch 606,- offen. Geht das so einfach?
Der Betreute hatte zunächst vermutlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für die Zeit danach im Februar und März rechnet das Jobcenter offenbar mit 55 Tagen Krankengeldanspruch. In dieser Höhe kann sich das Jobcenter seine Leistungen direkt von der Krankenkasse erstatten lassen (§ 40a SGB II, § 104 SGB X).

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
Jetzt stehen wir mit 194,- Kindergeld und 200,- Unterhalt da, die Miete allein ist schon 420,-. Was nun?

Muss ich für die Zeit der Rückzahlung von KK an JC wieder zum JC und Grundsicherung beantragen??? Gibt mir der JC ein Darlehn?
Das Problem dürfte sein, dass das Jobcenter monatlich im Voraus zahlt, die Krankenkasse aber immer erst nachträglich für die Dauer der jeweils letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Falls das zu akuten Geldproblemen führen sollte, könnte man schon versuchen, vom Jobcenter noch ein Darlehen zur Überbrückung zu bekommen.

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Offensichtlich hat das Jobcenter zu Unrecht einen Erstattungsbescheid gegen die Krankenkasse erlassen. Das hätte es nicht machen dürfen.
Für die Erstattung braucht das Jobcenter keinen Bescheid, das geht durch einfache Mitteilung. Ich sehe hier allerdings kein offensichtliches Unrecht.

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Bei der Konstellation halte ich es für wahrscheinlich, dass die zu Betreuende familienversichert ist.
Ich halte das eher nicht für wahrscheinlich. Ein Azubi ist grundsätzlich als Arbeitnehmer pflichtversichert. Bei Familienversicherung gäbe es auch kein Krankengeld.
FFB ist offline  
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Alt 21.04.2018, 16:52   #10
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Ich halte das eher nicht für wahrscheinlich. Ein Azubi ist grundsätzlich als Arbeitnehmer pflichtversichert. Bei Familienversicherung gäbe es auch kein Krankengeld.
Wenn die zu Betreuende als Azubi versichert ist, besteht die KV während des Bezugs des Krankengeldes beitragsfrei weiter. Es sind dann vom JC keine Beiträge zu zahlen.
Schnieder ist offline  
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