Dies ist ein Beitrag zum Thema Hallo im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Beitrag wurde hier hin verschoben, weil er am ursprünglichen Ort nicht gepaßt hat.
Ich habe mich hier angemeldet weil ...
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22.05.2018, 13:22 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
Der Beitrag wurde hier hin verschoben, weil er am ursprünglichen Ort nicht gepaßt hat.
Ich habe mich hier angemeldet weil ich sehr wahrscheinlich, sehr bald Unterstützung brauchen werde, weil ich keine Ahnung habe. Ich kümmere mich seit über 20 Jahren um einen multiple erkrankten dementen Freund. Bis jetzt war das Verhältnis, denn er lebt im Heim, mit der Leitung sehr gut. Konnten ihn immer mit in Urlaub nehmen oder Wanderungen machen. Über 20 Jahre ging das gut. Jetzt gibt es neuen Chef mit anderen Vorstellungen. Weil ich willkürlich davon abgehalten werde ihn abzuholen, z. B. 5 Wochen Besuchsverbot, weil er wirr ist und wir die Bezugsperson des Heimbewohners sind, habe ich das Amtsgericht angeschrieben und die Betreuung beantragt. Ob ich Aussicht auf Erfolg habe....? Der momentane Betreuer spricht nicht viel mit uns aus datenschutzrec htlichen Gründen, was ich verstehen kann, nur es hilft dem Heimbewohner nix. Nur der jetzige Betreuerr sprricht in dem Heim mit einem Mitzubetreuenden über uns, und was uns einfällt, zu beantragen, dass wir ihn aufnehmen möchten. Widerspricht das nicht dem Datenschutz, wenn das ganze Heim von dem Betreuer weiß, was wir beantragt haben. Zumal er sich überhaupt nicht mal die Gegebenheiten bei uns angeschaut hat, also wir haben ein Haus, der Freund hat seit 20 Jahren ein Zimmer in dem er üb ernachtet und einen Kleiderschhrank der halbvoll mit seinen Sachen ist. Habe so das Gefühl man kann so einen Kampf nicht gewinnen, Oder gibt es jemanden, der raten kann!? Geändert von Imre Holocher (22.05.2018 um 21:30 Uhr) |
05.06.2018, 14:14 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Anscheinend kann da niemand helfen
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05.06.2018, 16:50 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Diu willst die Betreuung beantragen, dann gibt es aber auf einmal einen Betreuer und der hat "Mitzubetreuende", daraus wird keiner wirklich schlau. Mach dir mal bitte die Mühe den Sachverhalt so darzustellen dass er verständlich wird ohne das man alles nachfragen muss. Und "Hallo" ist auch keine passende Überschrift für den Bereich der Rechtsfragen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.06.2018, 16:53 | #4 | ||
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Zitat:
Ich verstehe das so, dass Du vor Kurzem die Betreuung angeregt hast. Anschließend schreibst du: Zitat:
Heißt das, er hat jetzt schon einen rechtlichen Betreuer? Das einfachste wäre doch in dem Fall, Du hättest die Betreuung übernommen. Natürlich sollte der neue Betreuer nicht im Heim über euch und das, was Ihr beantragt habt, sprechen. |
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05.06.2018, 18:16 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Wenn ich es richtig verstehe, gibt es einen rechtlichen Betreuer für Ziskas Freund. Von Ziska scheint "beantragt" worden zu sein, dass sie den Betreuten in ihrem Haus aufnehmen möchte, da sie im Heim Besuchsverbot hat/hatte und ihn nicht mehr abholen kann.
Was kann man dazu sagen: Wenn du möchtest, dass euer Freund zu euch zieht, sind zunächst die Ansprechpartner dafür der Freund selbst und sein rechtlicher Betreuer. Mit diesen müsste erörtert werden, ob der Freund das überhaupt möchte und wenn ja, was für einen Umzug spricht, d. h. würde ein Umzug Wunsch und Wohl des Freundes entsprechen? Das Argument, dass du Hausverbot im Heim hast und dich mit dem Heimleiter nicht verstehst, scheint wenig erfolgversprechend. Zunächst wäre vll. auch ein gemeinsames Gespräch mit Freund, Betreuer und Heimleitung über Besuche und Besuchsverbote (Gründe) sinnvoll. |
06.06.2018, 00:35 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sagte ich nicht gerade........
Zitat:
Da haben wir`s. Jetzt bin ich echt gespannt
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06.06.2018, 14:56 | #7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Bin nicht Forum-geübt. Hatte das auch unter Vorstellungen, wurde doch hierhin verschoben. Mein Bekannter möchte diesen Betreuer nicht und zwar seit Jahren. Sein Wunsch ist es auch bei uns wohnen zu können. Nicht auf meine Anregung hin. Da er keine Möglichkeit hat zum Betreuungsgericht zu kommen habe ich das mit dem Betreuerwechsel angeregt, stimmt. Besuchsverbot ist aufgehoben. Habe Termin beim Landratsamt ob ich in Betracht komme und bin einfach verunsichert wie ich da auftreten soll. |
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06.06.2018, 16:14 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Wenn du einen Termin, ich vermute bei der Betreuungsbehörde, hast, heisst das, dass das Gericht deine Anregung auf Betreuerwechsel prüfen lässt. Du musst da nicht besonders auftreten. Du würdest ggf. ehrenamtliche Betreuerin werden und man will sich ein Bild machen, ob du geeignet wärst. Schildere den Sachverhalt so wie du es siehst. Man wird auch mit deinem Freund sprechen und eine Stellungnahme des jetzigen Betreuers einholen.
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06.06.2018, 18:19 | #9 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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