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Fragen zu bevorstehendem Betreuungsverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu bevorstehendem Betreuungsverfahren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits, wie ich in der Vorstellung geschrieben habe, ich bin Martina, 21 Jahre alt, seit etlichen Jahren eine psychische ...


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Alt 30.05.2018, 13:31   #1
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Beiträge: 9
Standard Fragen zu bevorstehendem Betreuungsverfahren

Hallo allerseits,

wie ich in der Vorstellung geschrieben habe, ich bin Martina, 21 Jahre alt, seit etlichen Jahren eine psychische Störung, viel in der KJP gewesen.
Von den Ärzten hab ich je nachdem schon die Diagnosen schizoaffektive Störung, Manie mit psychotischen Symptomen und einfach nur untypische Schizophrenie bekommen (bin aber vor allem manisch).
Mit 18 bin ich von meinen Eltern ans andere Ende Deutschlands zum Studieren gezogen und habe seit dem (von mir aus) keinen direkten Kontakt mehr mit denen (nicht nur und nicht hauptsächlich wegen der Krankheit, muss hier nicht ausgebreitet werden).
Die Situation, wegen der ich mich hier angemeldet habe ist die:
Ich habe über meine Brüder gehört, dass meine Eltern ein Betreuungsverfahren gegen mich beantragt haben, nachdem sie (auch über Verwandte) mitbekommen haben, was in meinem Leben in letzter Zeit so vorgefallen ist (ich will das nicht).
Ich hätte jetzt ein paar Fragen, die ich mir auch nach einiger Recherche im Internet und hier nicht beantworten konnte und wäre für jede Hilfe dankbar:
  • Wie läuft das für mich, flattert mir jetzt bald ein Brief ins Haus, ruft jemand an, oder kommt jemand bei mir vorbei?. Antworten ich da direkt drauf, dass ich keine Betreuung möchte?
  • Bringt es was, sich einen Anwalt zu nehmen, oder ist das eins dieser Verfahren, wo das nur rausgeschmissenes Geld ist?
  • Wenn ich die Betreuung nicht will, muss ja, wenn ich das richtig verstehe, ein Gutachten erstellt werden. Kann ich einfach selber zum Psychiater gehen und eines in Auftrag geben? Das habe ich schon ein mal so gemacht, als ich mir vor drei Jahren eine Patientenverfügung gemacht habe. Das hätte halt den echten Vorteil, dass ich mir den Zeitpunkt ausssuchen könnte. Ich meine, wenn ich so drauf bin, wie ich jetzt drauf bin, würde mir wohl kaum einer was wollen, aber wenn ich grade so drauf bin, wie ich manchmal drauf bin, könnte das problematischer für mich werden.
  • Auf welche Quellen kann sich das stützen? Und zwar genau:
  • Ich habe einen kleinen Berg von KJP-Akten. Als ich noch minderjährig war, galt da ja keine Schweigepflicht, zumindest nicht gegenüber meinen Eltern, wie sieht das jetzt aus, wo ich erwachsen bin, können die verwendet werden?
  • Ich bin in letzter Zeit ein paar mal auffällig gewesen, was das ganze u.a. auch ins Rollen gebracht hat:
  • 2x von der Polizei in die Psychiatrie gebracht in den letzten 18 Monaten wegen Schub in der Öffentlichkeit (kein echtes PsychKG wohl; beim ersten mal musste ich bis zum Richter bleiben und nachdem die meine Patientenverfügung gelesen hatten, meinte der dann es bringt eh nichts; beim zweiten mal haben sie mich dann einfach da mit Benzo ausschlafen und ziehen lassen).
  • auch 2x mit Alkoholvergiftung im richtigen KH im letzten Jahr.
  • Die Ärzte müssten ja eigtl. unter die Schweigepflicht fallen, aber ich weis nicht, wie das mit der Polizei und dem Rettungswagen aussieht.
  • Zum Gutachter muss ich ja wohl verpflichtend gehen, aber wieviel muss ich da sagen? Also, was passiert, wenn ich einfach nur sage, ich habe alles im Griff, meine Diagnose geht Sie nichts an, ich will keine Betreuung?

Meine Überlegung war, ohne das alles gäbe es ja nur die Erzählung meiner mit mir zerstrittenen Eltern, darauf könnte sich das Gericht ja wohl kaum allein stützen. Strafverfahren (also ernsthafte; eine Btm-Einstellung) oder Schulden habe ich keine.
Vielen Dank an jeden, der was weiß und sich die Zeit nimmt zu schreiben, im Voraus!
martina97 ist offline  
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Alt 30.05.2018, 18:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie läuft das für mich, flattert mir jetzt bald ein Brief ins Haus, ruft jemand an, oder kommt jemand bei mir vorbei?. Antworten ich da direkt drauf, dass ich keine Betreuung möchte?

Ich finde du machst dir viel zu viel Gedanken über etwas von dem man gar nicht weiss ob es überhaupt eintreten wirdSich andererseits mal grob vor- zu- orientieren ist sicherlich aber auch nicht verkehrt.


Wenn ich richtig verstanden habe dann wohnst du weit weg von deinen Eltern.

Eine Betreuung kann nur am Wohnort des Betreuten angeregt werden in der Regel. Angenommen du wohnst in Stadt A und deine Eltern in Stadt Z. Wenn die, deine Eltern, jetzt zur Betreuungsstelle in Stadt Z gehen wird man ihnen sagen, dass man leider nicht zuständig ist und nichts machen kann.


Es kann allerdings auch sein, der/dein Fall derat gravierend geschildert würde dass von Betreuungsstelle zu Betreuungsstelle eine Info mit der Bitte um Überprüfung weiter gegeben wird. Ich halte das allerdings für extrem unwahrscheinlich.


Zitat:
2x von der Polizei in die Psychiatrie gebracht in den letzten 18 Monaten wegen Schub in der Öffentlichkeit (kein echtes PsychKG wohl; beim ersten mal musste ich bis zum Richter bleiben und nachdem die meine Patientenverfügung gelesen hatten, meinte der dann es bringt eh nichts; beim zweiten mal haben sie mich dann einfach da mit Benzo ausschlafen und ziehen lassen)
So wie du das schilderst- wenn es so war- wird eher mal nix in Richtung Betreuung kommen. 2 mal in der Psychiatrie mit Polizei in 18 Monaten ist wahrlich kein grosses Drama, anders sieht es aus wenn jemand alle zwei Monate dort landet mit langer Verweildauer.
Deine Patientenverfügung scheint auch passabel wenn daraufhin ein Richter sagt: bringt nix.


Ich rate dir ganz ernsthaft deine Patientenverfügung noch um den Zusatz zu ergänzen dass keinerlei Informationen an Eltern und Brüder herausgegeben werden dürfen und ansonsten erst mal abzuwarten.
Es wird keiner überfallartig auf dich zustürzen und wenn du dann wieder zu dir kämst hättest du plötzlich eie Betreuung an dir kleben.


Gutes Infomaterial zu Betreuungen findest du im Betreuungsrechtlexikon von Hort Deinet im Internet- auch zu deinem Thema. Schau `s dir mal gemütlich an.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 30.05.2018, 21:35   #3
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Erst mal ganz, ganz vielen Dank für die ausführliche Antwort am selben Tag noch!
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich finde du machst dir viel zu viel Gedanken über etwas von dem man gar nicht weiss ob es überhaupt eintreten wird
Jaaaaa.... du wirst natürlich recht haben. Ich bin Manikerin mit Abitur, auf Sachen mit absurd-überkomplizierten Plänen zu reagieren ist sozusagen mein 'Ding'.
Das das alles mindestens ein paar Monaten dauert, ist mir auch klar (grad in dieser Stadt). Andererseits:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Eine Betreuung kann nur am Wohnort des Betreuten angeregt werden in der Regel. Angenommen du wohnst in Stadt A und deine Eltern in Stadt Z. Wenn die, deine Eltern, jetzt zur Betreuungsstelle in Stadt Z gehen wird man ihnen sagen, dass man leider nicht zuständig ist und nichts machen kann.
Ich hab meine Probleme mit meinen Eltern, aber blöd sind sie nicht. Ich kann mir um mein Leben nicht vorstellen, dass sie das Antragsformular der falschem Stadt geschickt haben (gemacht haben sie das ganze ja auch schon mal bei der Oma). Ich werd meinen großen Bro beauftragen, da bei Gelegenheit mal iwie subtil nachzuhaken (ich nehm an jetzt wird er von beiden Seiten als Spitzel misbraucht).
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Gutes Infomaterial zu Betreuungen findest du im Betreuungsrechtlexikon von Hort Deinet im Internet- auch zu deinem Thema. Schau `s dir mal gemütlich an.
Ja, da ich das Forum hier gefunden habe, habe ich den Wiki natürlich auch gefunden. Ich hasse Leute, die sich weigern, im Internet Suchfunktionen zu benutzen, auch, deswegen hatte ich mich bemüht, nur die Dinge zu fragen, die mir auch nach ein paar Tagen Lesen nicht klar wurden, sorry, falls das nicht geklappt hat. Ich hatte das so verstanden, dass wenn ein Antrag eingeht, zwangsläufig ein Verfahren durchgeführt werden muss.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Deine Patientenverfügung scheint auch passabel wenn daraufhin ein Richter sagt: bringt nix.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich rate dir ganz ernsthaft deine Patientenverfügung noch um den Zusatz zu ergänzen dass keinerlei Informationen an Eltern und Brüder herausgegeben werden dürfen und ansonsten erst mal abzuwarten.
Vielen Dank, war damals auch echt stolz drauf gewesen, aber der Anwalt, der mir die registriert hat, hat ja auch noch mal draufgeschaut gehabt. Dass sie mich da rausgelassen haben, kam nachdem ich darauf verwiesen habe, dass ich, so wie sie formuliert ist, auch einfach solange nichts trinken kann, bis sie mich gehen lassen. Rückblickend betrachtet, war das alles eigtl. alles lächerlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen; der Ton und die Umgangsart ist hier im Norden, selbst auf der Geschlossenen, so extrem viel angenehmer, als ich das aus BW gewohnt war, dass mir ne gute Woche später, als ich wieder einigermaßen klar war, die Weise wie ich bei der Gelegenheit alle Beteiligten angegiftet hatte schon iwie wieder Leid tat. Infoverbot für die Eltern (und Infoerlaubnis für die Brüder, mit denen bin ich ja noch total im Kontakt) standen natürlich schon von Anfang an in der PV.
martina97 ist offline  
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Alt 01.06.2018, 17:44   #4
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Ok, sorry, jetzt muss ich doch noch mal was fragen.
Es hat mich jetzt doch verrückt gemacht und ich bin einfach auf die Idee gekommen, heut morgen beim Gericht für meinen Bezirk vorbeizugehen, ich wohne ja nicht weit weg. Ich musste da ewig warten und sie haben mich kreuz und quer durchs Gebäude geschickt aber irgendwann durfte ich nach einigem Nerven doch mit ner Frau reden, die was wusste.

Also die haben den Antrag bekommen, bearbeitet haben sie aber noch gar nichts, sie haben einen großen Stapel vorher und sind völlig überlastet. Nächster Schritt wäre wohl, dass dort jemand mit meinen Eltern telefoniert um die Details zu erfahren.
Die Frau war eigtl. voll nett und hat sich sogar einen Moment Zeit genommen. Dass ich kein Interesse habe, nimmt sie zur Kenntnis und macht einen Vermerk dran. Das ärztliche Attest beim Antrag wäre völlig unzureichend und viel zu alt, sie wollt wissen, ob ich ein aktuelles habe und ihr Auskunft über meine Vermögensverhältnisse geben könnte, das wär auch nicht ganz klar. Ich musste mich da schon ein bisschen beherrschen, um höflich zu bleiben, hab halt gesagt, dass ich nichts mache, ohne dass ich schriftlich kriege, dass ich muss.

Vom persönlichen Eindruck und den Gesamtlebensumständen, so wie ich sie geschildert habe, kommt es ihr auch überzogen vor, da hätten sie üblicherweise ganz andere Kandidaten. Sie gehen dem aber von Amts wegen nach. Zudem wäre beim Antrag ein längeres Schreiben von den Eltern dabei gewesen, das sie mir aber nicht zeigen wollte. Es höre sich aber schon ziemlich heftig und nach Doppeldiagnose an, ob ich dazu was sagen wollte. Hab dann halt gemeint, ich bin eine erwachsene Frau, ich muss mich doch nicht öffentlich rechtfertigen, ich fürcht fast, das war jetzt nicht das cleverste(?). Aber bevor ich da jetzt angefangen hätte ne stille Post zu beantworten, deren Inhalt ich nicht kenne...

Die Eltern haben wohl auch mit beantragt, als Verfahrensbeteiligte eingesetzt zu werden.

Jetzt wären die Fragen:
  1. Heißt 'Verfahrensbeteiligte' ich muss die irgendwann im Gerichtssaal treffen? Ich hatte das so verstanden, dass das alles eher hinter den Kulissen in irgendwelchen Hinterzimmern laufen würde. Sorry, aber ich find echt nicht, was das genau heißt.
  2. Hab ich da mit dem Attest jetzt einen Riesen-Fehler gemacht? Wärs besser, noch eins hinzubringen, dass ich Medi-mäßig eingestellt (naja, so mehr oder minder...) und arbeitsfähig geschrieben bin, um das ganze möglichst schnell vom Tisch zu kriegen?
LG und schönes Wochenende
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Alt 01.06.2018, 19:04   #5
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Zitat:
Zudem wäre beim Antrag ein längeres Schreiben von den Eltern dabei gewesen, das sie mir aber nicht zeigen wollte. Es höre sich aber schon ziemlich heftig und nach Doppeldiagnose an, ob ich dazu was sagen wollte.
Dazu kannst du sagen, dass zwischen Dir und den Eltern seit langem ein sehr schlechtes Verhältnis besteht und dass du deswegen darauf nicht näher eingehen möchtest.


Zitat:
ich fürcht fast, das war jetzt nicht das cleverste(?)
Kein Beinbruch, so wie du schreibst hast du bei Gericht doch einen sehr vernünftigen Eindruck gemacht.


Zitat:
Heißt 'Verfahrensbeteiligte' ich muss die irgendwann im Gerichtssaal treffen? Ich hatte das so verstanden, dass das alles eher hinter den Kulissen in irgendwelchen Hinterzimmern laufen würde. Sorry, aber ich find echt nicht, was das genau heißt.
Das heisst dass deine Eltern beantragt haben an allem was weiter geschieht mit beteiligt zu werden und Einblick zu bekommen. Meiner Meinung nach sollte es ausreichen dies in höflichen Worten unter Hinweis auf die jahrelange Zerrüttung abzulehnen.


Zitat:
Wärs besser, noch eins hinzubringen, dass ich Medi-mäßig eingestellt (naja, so mehr oder minder...) und arbeitsfähig geschrieben bin, um das ganze möglichst schnell vom Tisch zu kriegen?
Du könntest abwarten was mit der Post kommt oder du könntest vorbeugend jetzt schon von deinem Arzt ein Attest besorgen in dem steht dass du Medi- mässig (gut) eingestellt bist und - das wäre noch besser- dass eine Betreuung für dich nach seiner Ansicht nicht benötigt wird.


Eines ist ganz wichtig und das solltest du auf keinen Fall vergessen: eine Betreuung darf gegen den Willen des Betreuten nicht eingerichtet werden.
Die Ausnahme davon wäre dass derjenige aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr über einen sog "freien Willen" verfügt. So wie du dich hier darstellst scheint das aber sehr unwahrscheinlich zu sein.
Du wirkst reflektiert und in Maßen sogar selbstkritisch- alles in allem gute Voraussetzungen keine Betreuung zu "bekommen".


Eine weitere Möglichkeit: du besorgst dir einen Beratungsschein und lässt dich von einem Anwalt beraten und vertreten in deiner Sache. Ich finde aber du machst das ganz gut alleine.
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Alt 02.06.2018, 12:55   #6
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Okay, nochmal wirklich tausend Dank, das ist alles total lieb, äußerst hilfreich und super beruhigend. Sobald sich das Gericht weiter meldet, werde ich so vorgehen.

Der Tipp, bezüglich der Eltern einfach die Wahrheit zu sagen, ist prima und ich wär selber im Leben nicht drauf gekommen.
-> Du musst bedenken, jemand wie ich darf nie, nie, NIE sagen, dass es irgendwer auf sie abgesehen hat, egal wie sehr es stimmt, sonst gibts eine Runde vielsagende Blicke, die ganze Stimmung im Raum kippt und keiner redet mehr ernsthaft mit einem (etwa so, wie fette Leute nicht in der Öffentlichkeit essen sollten).

Um zu vermeiden, jetzt an einem echt unpassenden Zeitpunkt allzu akut zu werden, wird es das beste sein, ich beiße halt doch in den sauren Apfel und sag meinem Doc, wir können von der Dosierung, die ich will, auf die Dosierung, die er will wechseln, egal wie platt es mich macht (zumindest bis der Sturm vorüber ist). Ich hab kommende Woche eh meinen Regeltermin, der wird sich sowas von freuen und vlt. kann ich es ihm sogar im Tausch für ein gutes Attest verkaufen.

Gaaaaaaaanz fiese Überlegung zum Schluss, die mir jetzt zwischenzeitlich noch gekommen ist (keine Sorge, ich machs natürlich nicht):

Wenn ich wirklich die Ellies als Beteiligte ausschließen kann, gäbe es ja immer noch die Möglichkeit, danach einfach den Widerstand gegen die Betreuung aufzugeben.
  • Die wären dann frustriert, weil ihr Plan, sich zwangsweise wieder in mein Leben reinzudrängen, völlig ins leere gelaufen wäre.
  • Ich hätt dann halt ne Betreuung, aber was wäre in meinem konkreten Fall, ohne die Eltern dahinter, schon groß praktisch die Auswirkungen? ->
    "So Herr/Frau Betreuer, in meine ärztlichen Belange reinreden kann man mir nicht, dafür habe ich abschließend gesorgt. Einsperren geht effektiv, PV sei dank, wohl auch nicht mehr.
    Was Sie aber tun könnten, ich hab so an die 10 gegen mich aufgebrachte Mitmieter bei mir im Haus, die sich aufgrund gewisser, ähhh, 'Vorkommnisse' schon lange nach einem verlässlichen Ansprechpartner geradezu sehnen, ich werde die bei Gelegenheit alle informieren, dass nun endlich jemand dafür zuständig ist..."
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Alt 02.06.2018, 18:18   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Um zu vermeiden, jetzt an einem echt unpassenden Zeitpunkt allzu akut zu werden, wird es das beste sein, ich beiße halt doch in den sauren Apfel und sag meinem Doc, wir können von der Dosierung, die ich will, auf die Dosierung, die er will wechseln, egal wie platt es mich macht (zumindest bis der Sturm vorüber ist).
Das halte ich für gar keine gute Idee Wir sind hier nicht dafür da um "Trickkisten" bis auf den Boden zu plündern


Zu der Dosierungsfrage sag ich dir mal ganz ehrlich: wer hier nicht mit offenen Karten spielt, wer sich hier der ernsthaften inhaltlichen Auseinandersetzung verweigert der spielt mit seiner Gesundheit auf unverantwortliche Weise.
Die Medis die heute auf dem Markt sind lassen sich recht gut dosieren, sind velfältig hinsichtlich evtl. Nebenwirkungen auch wieder austauschbar. Es bedarf also fast lediglich nur Geduld und Offenheit um das Passende zu finden.
Es geht um deine (geistige) Gesundheit und nicht darum, dass du dein Patientenwissen über das Arztwissen stellen könntest oder solltest.

Es ist völlig ausreichend dem Arzt mitzuteilen dass ein bestimmtes Medikament in einer Dosierung nicht vertragen wird, davon dass es ausericht Patienten "platt" zu mchen ist die Medizin heute weit entfernt. In der Regel hat bis heute jeder Arzt der mir bisher begegnet ist so lange nach dem passenden Medikament gesucht bis das Lebendes Kunden lebenswert und die Dosierung trotzdem einen Schutz (vor einem erneuten Schub z.B.) darstellen konnte.
Das herauszufinden ist Arbeit an der du dich ernsthaft beteiligen solltest anstatt zu versuchen den Arzt hinters Licht zu führen- zumal das auf Dauer nicht funktionieren kann.


Zitat:
"So Herr/Frau Betreuer, in meine ärztlichen Belange reinreden kann man mir nicht, dafür habe ich abschließend gesorgt. Einsperren geht effektiv, PV sei dank, wohl auch nicht mehr.
Irrtum!


Zitat:
Was Sie aber tun könnten, ich hab so an die 10 gegen mich aufgebrachte Mitmieter bei mir im Haus, die sich aufgrund gewisser, ähhh, 'Vorkommnisse' schon lange nach einem verlässlichen Ansprechpartner geradezu sehnen, ich werde die bei Gelegenheit alle informieren, dass nun endlich jemand dafür zuständig ist..."
Wenn es in dem Beitrag darum geht andere auszutricksen möchte ich mich nicht weiter beteiligen.
Ich war zunächst davon ausgegangen dass der Gedanke an eine Betreuung dich ängstigt.
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Alt 03.06.2018, 10:17   #8
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Unglücklich

Oh Mensch, oh Mensch, da hast du jetzt glaube ich ein paar Sachen gehörig in den falschen Hals bekommen.
Ich war total dankbar für den guten Rat und wollte den Thread mit ner witzigen Note beenden. Mir ist klar, das Ironie im Internet oft nicht besonders gut trägt, aber deshalb hatte ich ja die ganzen Emojis eingefügt.

Im letzten Paragraph ging es nicht darum, irgendwen 'auszutricksen' (mir ist auch nicht ganz klar, was du da rausgelesen hast), sondern ich habe mich ein bisschen über mich selber lustig gemacht, weil mir klar ist, dass ich als psychisch Kranke für mein Umfeld, u.a. auch für meine Nachbarn, oftmals ziemlich nervtötend sein kann, das war alles. Klar, für jemanden, die sich beruflich tagtäglich mit Verrückten rumärgern muss, ist der humorige Aspekt daran wahrscheinlich schon ne ganze Weile verflogen, das hätte ich vorher bedenken sollen, das tut mir leid.

Zu den ernsten Dingen:

Bei der Medikamentenfrage würde ich jetzt gegenüber jedem anderen nach dieser Predigt etwas fuchsig werden. In deinem Fall versuche ich das zu so gut ich kann zu vermeiden, weil du mir, ohne irgendeine Gegenleistung zu erwarten, richtig arg geholfen hast und ich dich - von mir völlig unbeabsichtigt - offensichtlich in einem wunden Punkt getroffen habe.
Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen habe ich meine Diagnose ziemlich von Anfang an akzeptiert, mich stets sorgfältig über alles informiert und aktiv an jeder Behandlung mitgewirkt. Ich habe es trotz der Erkrankung akademisch/beruflich weitaus weiter gebracht, als das irgeneiner meiner Ärzte mit 16 für realistisch gehalten hat und mich dabei noch, mit einiger Mühe, einer echt be...scheidenen Familiensituation erfolgreich entzogen. Trotzdem habe ich mich in der KJP oft wie eine Strafgefangene behandelt gefühlt. Allgemein zehrt das ständige Misstrauen, das einem mit einer psychiatrischen Diagnose oft entgegengebracht wird, im Lauf der Jahre an den Nerven, darüber habe ich ja ebenfalls versucht einen Witz zu machen.

Insofern war es mir später immer wichtig, als Patientin mit meinen Wünschen, Anregungen und Prioritäten ernst genommen zu werden. Das beinhaltet auch, teilweise, eine Abwägung zwischen Dosis, Nebenwirkungen und Symptomen (die ja auch nicht alle nur schlecht sind; Schizo- ist immer Schrott, -affektiv kann, in Maßen, in meinem Fall subjektiv ganz nett sein...). Ich weiß nicht, was das mit 'hinters Licht führen' zu tun hat, offensichtlich findet mein Psychiater, dass er meine jetzige Dosierung fachlich verantworten kann, sonst würde er mir ja die Rezepte nicht schreiben, auch wenn er mit etwas mehr Phasenprophylaktikum vlt. glücklicher wäre. Ich schmeiße ja keine Tabletten in den Abfluss oder so was.

Außerdem war es mir extrem wichtig, mich nie wieder so ausgeliefert fühlen zu müssen:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Irrtum!
Hmmmm... ich sollte nichts mehr inhaltlich fragen, nachdem ich den Karren scheints so an die Wand gefahren habe, aber es interessiert mich zu brennend... Ich hatte mich mit 18 da wirklich intensiv eingelesen, ich kann in einer gültigen Patientenverfügung alle medizinischen Entscheidungen, die mir nüchtern zustehen, treffen, egal was die Kosequenzen sind. Wenn ich also, solange ich zivilrechtlich eingesperrt bin, jegliche psychiatrische oder somatisch-ärztliche Behandlung kategorisch ablehne und ich mich dann weigere, was zu essen oder zu trinken, haben sie doch nur drei Möglichkeiten: Mich auf eigenes Risiko heim gehen lassen, zu erklären versuchen, warum es zu meinem eigenen Schutz nötig war, dass ich vor ihren Augen verdurstet bin oder mir trotzdem einen Schlauch in die Nase zu schieben und von mir verklagt zu werden, wo ist da der Logik-Fehler?


Zurück zur Hauptsache, also abschließend sorry, der erste Paragraph meines Posts hätte völlig ausgereicht und ich hätte wohl - wie schon so oft - besser an der richtigen Stelle meinen Mund gehalten. Trotzdem nochmal ganz, ganz vielen Dank für deine ganze Mühe und es tut mir wirklich furchtbar Leid, wenn ich dir irgendwie Bauchschmerzen verursacht habe!
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Alt 03.06.2018, 20:28   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Hmmmm... ich sollte nichts mehr inhaltlich fragen, nachdem ich den Karren scheints so an die Wand gefahren habe, aber es interessiert mich zu brennend... Ich hatte mich mit 18 da wirklich intensiv eingelesen, ich kann in einer gültigen Patientenverfügung alle medizinischen Entscheidungen, die mir nüchtern zustehen, treffen, egal was die Kosequenzen sind. Wenn ich also, solange ich zivilrechtlich eingesperrt bin, jegliche psychiatrische oder somatisch-ärztliche Behandlung kategorisch ablehne und ich mich dann weigere, was zu essen oder zu trinken, haben sie doch nur drei Möglichkeiten: Mich auf eigenes Risiko heim gehen lassen, zu erklären versuchen, warum es zu meinem eigenen Schutz nötig war, dass ich vor ihren Augen verdurstet bin oder mir trotzdem einen Schlauch in die Nase zu schieben und von mir verklagt zu werden, wo ist da der Logik-Fehler?



Du musst jetzt nicht piepsig klein schreiben ich habs mal vergrössert) nur weil es eine inhaltliche Auseinandersetzung gab.Die ist nicht schlimm. Missverständnisse kann man klar stellen.
Du sagst, du warst flappsig, ich dachte du bist tricky. Geklärt


Schau mal in dem von mir empfohlenen Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert unter dem Stichwort: Patientenverfügung, nach bitte.

Ich will dir ganz sicher keine Angst machen aber so easy ist alles was mit der Justiz zusammenhängt wirklich nicht.

Wenn jemand vor 10 Jahren in der Situation war etwas zu überblicken können immer Umstände dazukommen, z.B. auch eine erhebliche Veränderung im Leben, der Krankheit usw. die an der heutigen Sachlage und deren Einschätzung etwas ändern.
Es gibt keinen absoluten Schutz vor...... was auch immer. Besonders dann auch nicht wenn im Hintergrund bösartige Andere lauern die zu viel wissen von Dingen die sie nichts angehen.

Zitat:
Trotzdem habe ich mich in der KJP oft wie eine Strafgefangene behandelt gefühlt.
Das kann ich nachvollziehen und letztedlich auch deine Schlussfolgerungen damit. Aber...... bleib nicht auf Erfahrungen und dem Wissen von vor 10 Jahren stehen. Entwicklung ist immer und überall (möglich) und der kluge Mensch baut das in sein Denken mit ein.

Zitat:
Allgemein zehrt das ständige Misstrauen, das einem mit einer psychiatrischen Diagnose oft entgegengebracht wird, im Lauf der Jahre an den Nerven, darüber habe ich ja ebenfalls versucht einen Witz zu machen
Auch das kann ich gut verstehen aber das ist trotzdem kein Grund sich nicht einen Arzt zu suchen dem man vertrauen kann und sich dann mit diesem zu beraten.

Zitat:
Das beinhaltet auch, teilweise, eine Abwägung zwischen Dosis, Nebenwirkungen und Symptomen
Das ist tatsächlich das A und O bei jeder Krankheit und sollte die grösste Rolle spielen.


Zitat:
es tut mir wirklich furchtbar Leid, wenn ich dir irgendwie Bauchschmerzen verursacht habe!
Panik ist völlig überflüssig, ich bin oft sehr deutlich und offenherzig aber kann auch gut einstecken. Alles gut

Dankbar musst du auch nicht sein, ich liebe meinen Job und hab Spass daran.
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Alt 03.06.2018, 21:46   #10
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Ok, dann ist ja gut, ich hatte nur das Gefühl, das wäre echt schnell gekippt.
Und nicht-flapsig: Nein, ich hatte natürlich nicht vor, einer Betreuung, die ich nicht brauche, zuzustimmen, nur um meine Nachbarschaftsstreitigkeiten abwälzen zu können. Bislang bin ich mit Habt-Nachsicht-für-die-Irre-im-Haus-Muffins Backen ganz gut durchgekommen.
Mit meinem derzeitigen Doc bin ich echt zufrieden und ich verhandle auf Augenhöhe mit ihm, das wollte ich ja eigtl auch nur sagen.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es gibt keinen absoluten Schutz vor...... was auch immer. Besonders dann auch nicht wenn im Hintergrund bösartige Andere lauern die zu viel wissen von Dingen die sie nichts angehen.
Wenn ich F20.0 statt F25.0 wäre, wäre der Paragraph therapeutisch echt ungut, das weißt du?
Und ernsthaft, ne ich checks nicht, null, nada, was du mir in dem ganzen Abschnitt sagen willst. Dass Recht haben und kriegen zwei paar Schuhe sind? Das weiß ich, aber Recht haben ist zumindest ein Anfang. Dass ich mich in Teufels Küche mit der PV bringen kann, wenn ich wirklich mal völlig dekompensiere? Jaaa, darüber habe ich da viel nachgedacht, ich hab auch zwei 'Notbremsen' reingeschrieben.
martina97 ist offline  
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