Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage wegen Aufhebung eines Aufgabenkreises im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe ein Problem, welches mich etwas umtreibt. Es ist ja schon mit meinem Betreuer besprochen, das der Aufgabenkreis ...
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04.06.2018, 18:14 | #1 |
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Beiträge: 7
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Frage wegen Aufhebung eines Aufgabenkreises
Hallo,
ich habe ein Problem, welches mich etwas umtreibt. Es ist ja schon mit meinem Betreuer besprochen, das der Aufgabenkreis Vermögenssorge aufgehoben wird. Nun habe ich aber mitbekommen, das der Aufgabenkreis Behörden/Versicherungen mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge eng verbunden ist und ohne ihn rechtlich nicht wirksam sein kann. Dies sollen einige Obergerichte bereits so entschieden haben. Was ist da dran. Ich möchte meinem Betreuer keine unnützen Schwierigkeiten bereiten. Im Prinzip bräuchte ich als letzten Aufgabenkreis nur noch Gesundheitssorge, denn Anträge kann ich sehr gut allein ausfüllen und fristgerecht stellen. Nur will ich meinen Betreuer nicht so abrupt überfallen. Was ist denn die Meinung der hiesigen Experten zu dem Thema. Vielen Dank. MlG Rossi |
04.06.2018, 19:39 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Allerdings macht der AK Behörde + Amt recht wenig Sinn bzw. bereitet irren Umstand wenn der Betreuer nicht auch gleichzeitig den AK Vermögen hat. Beispiel: Kunde ist pleite. Betreuer stellt mit AK Behörde Sozialhilfeantrag. Amt will erst aber mal Kontoauszüge aus den letzten drei Monaten sehen. Kunde hat die nicht mehr oder die sind sonstwo. Dann gehts los. Zweitauszüge kosten Geld und dauern. Die müsste dann aber der Kunde alleine besorgen weil der Betreuer ja nicht den AK hat. Das dauert dann. Während dessen zwei Menschen Papiere besorgen hängt dem Kunden der Magen schon in den Knien. Hat der Betreuer den AK Vermögen macht er sein Online Program auf, druckt die geforderten Auszüge und der Antrag ist nach 10 Minuten komplett weg und kann beschieden werden. Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.06.2018, 13:17 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 7
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Oha
Nun, da wird es wohl ratsam sein, mit meinem Betreuer auch darüber zu reden, den Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten auch mit aufheben zu lassen.
Wenn ich den nicht brauche, ist es ja sowieso nur sinnloses Abnehmen von Aufgaben, die ich auch allein sehr gut bewältigen kann. Man muss sich ja nicht unnütz Umstände machen. MlG Rossi |
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