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gesetzliche Betreuung

 

Eine allgemeine Rechtsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eine allgemeine Rechtsfrage im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin der Hartmut und die Pflegeperson der Mutter die unter Betreuung steht. Ist es rechtmäßig wenn der Betreuer Personalausweis ...


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Alt 07.06.2018, 14:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2018
Beiträge: 4
Standard Eine allgemeine Rechtsfrage

Ich bin der Hartmut und die Pflegeperson der Mutter die unter Betreuung steht. Ist es rechtmäßig wenn der Betreuer Personalausweis und Gesundheitskarte einhält. Wir wohnen hier an der französischen Grenze. Durch die Terrortaten in Frankreich wurden vermehrt Passkontrollen durchgeführt. Auch noch heute. Da ja Ausweispflicht besteht müsste Mutter ja ihren Personalausweis mitführen. Ich kann Mutter nirgendwohin mitnehmen. Und Medikamente kann ich auch nicht holen beim Arzt. Da er die Versichertenkarte hat sind mir die Hände gebunden. Er möchte zuerst Mutter sehen bevor sie den Arzt kontaktieren würde.
Genau so verhält er sich mit Rente und Pflegegeld. Seit 9 Monaten hält er Rente und Pflegegeld ein. Mutter hat noch keinen Cent bekommen. Seine Argumentation. Ich bekäme ja auch Rente. Könnte ja die Mutter mitversorgen.
Meine Frage: Darf er das
Er wollte mich schon aus meinem Haus rauswerfen weil ich störend in seiner Betreuungstätigkeit wäre. Nur das Haus gehört mir. Habe nur Mutter aufgenommen.
HartmutW ist offline  
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Alt 07.06.2018, 14:41   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Hallo Hartmut,


meine Einschätzung zu Deinen Fragen:


- Ausweis & Gesundheitskarte: es besteht in Deutschland zwar eine Ausweis- aber nicht eine Mitführpflicht, d.h. sie muss zwar im Besitz eines Ausweises sein, aber ihn nicht dabei haben. Was die Gesundheitskarte betrifft, finde ich es eigentlich eher unnötig, dass der Betreuer diese einbehält, denn deine Mutter soll ja auch noch selbständig zum Arzt gehen können. Mir ist jetzt nichts bekannt, dass er das nicht einbehalten darf, aber ich finde es eher unnötig.


- Rente & Pflegegeld: das darf er keinesfalls einbehalten. Das Geld muss auf dem Konto Deiner Mutter eingehen. Es ist nicht erlaubt, irgendwelches Geld einzubehalten.


Ich würde Dir vorschlagen, das was Du schreibst, dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Ggf. kannst Du auch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde hinzuziehen. Die sind normalerweise sehr hilfsbereit.


Viele Grüße


Michael
Michael77 ist offline  
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Alt 07.06.2018, 15:01   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2018
Beiträge: 4
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Dankeschön. Betreuungsgericht geht nicht denn der Richter ist der Schwager vom Betreuer. Aber Betreuungsbehörde ginge.
HartmutW ist offline  
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Alt 07.06.2018, 15:05   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Zitat:
Zitat von HartmutW Beitrag anzeigen
Dankeschön. Betreuungsgericht geht nicht denn der Richter ist der Schwager vom Betreuer. Aber Betreuungsbehörde ginge.

Du wirst Dich ans Gericht wenden müssen. Die Betreuungsbehörde kann nur unterstützen. Wenn der Richter der Schwager des Betreuers ist, darf der Richter sowieso nicht über die Beschwerde entscheiden.


Am Gericht geht kein Weg vorbei wenn du was ändern willst.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.06.2018, 15:24   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Ausweis und Verischertenkarte sind amtliche Dokumente gehören deiner Mutter und sie hat natürlich ein Recht darauf, darüber zu verfügen.
Es KANN sinnvoll sein, die Dinge beim Betreuer zu haben, um z.B. Überweisungen zu veranlassen (KV-Karte) oder den Ausweis vor Verlust zu schützen (habe ich freiwilliger Basis mal gemacht) ein Recht darauf hat dieser aber erstmal nicht.

Bzgl. Rente und Pflegegeld ist es eindeutig. Die Rente ist zum Lebensunterhalt deiner Mutter einzusetzen, das Pflegegeld für die Pflege deiner Mutter. Der Betreuer hat eine Besprechungspflicht bei wichtigen Entscheidungen - z.B. die Verwendung des Geldes - und muss dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen.


Geld vorenthalten geht nur bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt - der steht dann auch explizit in dem Beschluss über die Einrichtung der Betreuung. Der soll verhindern, dass das Geld komplett für Gummibärchen ausgegeben wird (joke), ändert aber nichts daran, dass der Mensch zum Leben auch Geld braucht.

Ob der Richter grundsätzlich nicht entscheiden kann weiß ich nicht, er macht sich aber auf jeden Fall angreifbar. Jeder Beschluss lässt eine Beschwerde zu und über die entscheidet dann eine andere Instanz.

Eine Klärung ist tatsächlich nur über das Gericht möglich. Du kannst selbst Eingaben machen, bist aber erst einmal kein Verfahrensbeteiligter.

Vielleicht kann auch deine Mutter den Unmut kurz schriftlich zusammenfassen - darauf MUSS das Gericht reagieren.

In MEINEM Revier würde ich tatsächlich auf die Betreuungstelle verweisen. Einem Hinweis auf möglichen Fehlentwicklungen in der Betreuung würden die Kollegen auf jeden Fall nachgehen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 09.06.2018, 08:48   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2018
Beiträge: 4
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Ich als Pflegeperson sollte die Karte haben. Und nicht der Betreuer. Der holt keine Rezepte. Oder lässt Medikamente aufschreiben. Er sagte mir er hätte die Gesundheitsvorsorge und will die Mutter vorher sehen um zu beurteilen ob ein Arzt notwendig ist oder nicht. Meine Mutter bekommt jeden Tag die Beine vom Pflegedienst verbunden und gewickelt wegen offener Beine. Habe sonst alles verschrieben bekommen aber ohne Karte geht nichts. Muss das alles selber kaufen und ich komme jeden Monat auf 150 Euro Medikamente und Verbandmaterial. Auch den Antrag auf Befreiung von Zuzahlung hat er und lässt den liegen. Er hat sich ja den Post und Briefverkehr unrechtmäßig angeeignet obwohl ein Beschluss des Landgerichtes ergangen ist des die Vermögensvorsorge und Gesundheitsvorsorge eingeschränkt werden und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Post und Briefverkehr ganz entfallen. Und da hält er sich nicht dran. Mutter hat schon seit Monaten kein Pflegegeld und auch keine Rente mehr bekommen. Auch ist er der Meinung das mir das Pflegegeld auch nicht zustände . Das bekäme nur ein Pflegedienst.
Ich habe so langsam die Vermutung das er nur abzocken möchte. Der zuständige Richte unternimmt gar nichts. Klar das ist sein Schwager. Habe Donnerstag mit dem gesprochen. Der Betreuer hätte alle Macht nach seinen Gutdünken zu urteilen.
Das einzigste was bleibt das wir ins Ausland ziehen. Dann hat der ganze Spuk ein Ende. Ich bekomme zwar eine gute Rente aber ich kann das alles nicht mehr alleine zahlen. Er hält ja monatlich 728 Euro Pflegegeld und 1694 Euro Rente der Mutter ein
HartmutW ist offline  
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Alt 09.06.2018, 19:31   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Hartmut

Wenn Deine Mutter bei Dir (in Deinem Haus oder in Deiner Wohnung) wohnt und Du sie mit Essen und Trinken versorgst und ggf. sogar noch weitere ausgaben für sie hast, dann steht Dir im Prinzip eine Miete (für die Unterkunft) und Verpflegungsgeld sowie ein Ersatz für die besonderen Ausgaben zu. Das würde Deine Mutter wohl auch zahlen, wenn sie es selber noch könnte - und zwar von ihrer Rente.
Diese Leistungen solltest Du Deiner Mutter über den Betreuer in Rechnung stellen. Denn er ist ja dafür da, diese Leistungen zu organisieren und von dem Geld Deiner Mutter zu finanzieren.

Das mit dem Pflegegeld ist etwas komplizierter:
Deine Mutter hat einen Pflegegrad X. Dafür gibt es von der Pflegekasse einen bestimmten Satz Y Geld.
Der Pflegedienst, der Deine Mutter besucht erbringt eine Arbeitsleistung, die natürlich auch bezahlt werden muß. Wenn die Rechnung des Pfelgedienstes geringer ausfällt, als der Sytz Y, den die Pflegekasse zu zahlen bereit ist, dann steht im Prinzip Dir das Geld zu. Das kann allerdings nur der Betreuer entsprechend für Dich bei der Pflegekasse einfordern.

Da Deine Mutter eine ordentliche Rente bekommt, hätte sie auch die Möglichkeit Dir davon etwas für Deine pflegerischen Arbeiten zu bezahlen. Auch das müßte mit dem Betreuer abgesprochen bzw. vereinbart werden.
Hätte sie das Geld nicht aber einen höheren Pflegebedarf, als mit dem Pflegegrad X abgedeckt ist (und der nächst höhere Pflegegrad ist aber noch nicht anerkannt), dann hätte der Betreuer die Aufgabe Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen.


Du hast von der Sache her gute Karten, wenn Du eine Beschwerde an das Gericht schickst oder Deine Mutter einen Antrag auf Betreuerwechsel stellt (wenn sie das will noch unterschreiben kann).
Gespräche mit der Betreuungsstelle sind zwar immer wieder nett, aber etwas bewegen geht nur über das Gericht.
Hier zu lamentieren, dass der Betreuer und der Richter oft am selben Pissoir stehen, hilft überhaupt nichts. Gerichte sollten durchaus über diesen Dingen stehen und spätestens in der nächsten Instanz sind die Verwandtschaftsverhältnisse ganz anders.
Nimm Dir ggf. einen vertrauenswürdigen Anwalt, der Dich berät oder vertritt. Die Spielregeln an Gerichten sind für Otto-Normalbürger ein Buch mit 7 Siegeln. Das müssen sogar Betreuer erst mal mühsam lernen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.06.2018, 05:09   #8
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Beiträge: 4
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Zuerst einmal Danke. Das hilft mir etwas weiter.
Mit dem Pflegegeld ist so. Ich Pflege Mutter 24 Stunden am Tag mit meiner Lebensgefährtin. Außerdem habe ich noch eine Medizinstudentin die ab und zu Aufsicht macht wenn wir mal weg sind. Das wird alles vom Pflegegeld gezahlt. Der Pflegedienst kommt zum wickeln der Beine ( das geht über Krankenverordnung ) und Hilft auch schon mal mit wenn Mutter unter sich gemacht hat beim waschen. Das muss ich extra zahlen. Und dann bekomme ich noch 40 Euro monatlich für Einmalhandschuhe, usw. Selbst das zahlt der liebe Herr Betreuer nicht aus. Er hält alles ein. Die vorherige Betreuerin hat Pflegegeld und Rente immer am 1. des Monats per Dauerauftrag auf mein Konto überwiesen. Das wollte der neue Betreuer auch bevor er dann mit seinen Maßnahmen anfing. Selbst die Hausärztin die 3 Häuser neben mir wohnt hat er abgelehnt. Sie kam turnusmäßig 1 x wöchentlich zur Mutter. Jetzt habe ich einen Arzt der keine Hausbesuche macht und wo ich auch noch hin und zurück 35 km fahren soll. Mittlerweile habe ich die Ärztin wieder weil ich sie privat zahle. Denn wie schon erwähnt ohne Versichertenkarte kann Mutter nirgends hin.
Mir hat jetzt einer gesagt das ich auch als Verfahrenspfleger agieren könnte was ich persönlich nicht glaube. Ich hätte gerne Einsicht in die Akte. Und Kontoauszüge. Das ginge mich alles nicht an sagt der Betreuer. Der Betreuerwechsel wurde abgelehnt. Und was ich noch erfahren habe: gegen diesen Betreuer laufen Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung. Betrug und Urkundenfälschung. Das weiß ich aus 1000 %tiger Quelle. Wie ich das so sehe werde ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen und einen Anwalt nehmen was erhebliche Kosten nach sich zieht. Ich bin gezwungen jetzt schon an meine Altersversorgung ran zu gehen damit Mutter ein normales Leben führen kann.
HartmutW ist offline  
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