Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag miteinander,
eine Betreuung von mir wird aufgehoben da die Betreute jeden weiteren Kontakt zu mir verweigert.
Der Richter ...
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08.06.2018, 15:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Aufhebung der Betreuung
Guten Tag miteinander,
eine Betreuung von mir wird aufgehoben da die Betreute jeden weiteren Kontakt zu mir verweigert. Der Richter hat mir mitgeteilt, dass die Akte nun an eine andere Berufsbetreuerin zwecks Prüfung, ggflls. Besuch der Betreuten um dann zu entscheiden ob sie bereit ist zu übernehmen. Meine Fragen: - wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis o.g. Dinge abgeschlossen sind und ich die Betreuung übergeben kann - was darf/soll ich jetzt überhaupt noch tun ? Zwischenzeitlich ist eine Immobilie verkauft worden ( meine Betreute hat selbst unterschrieben, sie ist geschäftsfähig ). Der neue Eigentümer fragt nach Genehmigungen welche mir vorliegen. Ich persönlich würde gar nichts mehr rausgeben, möchte aber auch den weiteren Ablauf nicht unnötig behindern. Wie seht ihr das bzw. wie geht Ihr in so einem Fall vor ? Viele Grüße und ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende, Rose |
08.06.2018, 18:24 | #2 | ||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Zitat:
Meine Fragen: Zitat:
Oder ist es eine Absichtserklärung. Dann geht die Betreuung so lange weiter, bis sie aufgehoben oder an die Nachfolgerin abgegeben wird. Also ein Beschluss ergeht. Kommt drauf an, ob die Betreuung (a) schon aufgehoben ist oder (b) noch aufgehoben wird (siehe oben) a: abwarten und Unterlagen an Nachbetreuerin übergeben. Du kannst nicht mehr als Betreuerin handeln. Das muss dann die Nachbetreuerin b: Du kannst als Betreuerin noch handeln. Zitat:
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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09.06.2018, 02:51 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Bis zu Deiner offiziellen Entlassung (Beschluss) füllst Du Dein Amt mit allen Rechten und Pflichten weiterhin aus. Sicherlich wirst Du jetzt angesichts des absehbaren Betreuerwechsels keine größeren Projekte mehr anstoßen; die Einhaltung von Fristen und Verpflichtungen der Betreuten solltest Du aber wie gehabt managen, schließlich haftest Du bis zum Aufhebungsbeschluss. |
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