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Aufhebung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag miteinander, eine Betreuung von mir wird aufgehoben da die Betreute jeden weiteren Kontakt zu mir verweigert. Der Richter ...


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Alt 08.06.2018, 15:44   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Aufhebung der Betreuung

Guten Tag miteinander,

eine Betreuung von mir wird aufgehoben da die Betreute jeden weiteren Kontakt zu mir verweigert.

Der Richter hat mir mitgeteilt, dass die Akte nun an eine andere Berufsbetreuerin zwecks Prüfung, ggflls. Besuch der Betreuten um dann zu entscheiden ob sie bereit ist zu übernehmen.



Meine Fragen:

- wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis o.g. Dinge abgeschlossen sind und ich die Betreuung übergeben kann
- was darf/soll ich jetzt überhaupt noch tun ? Zwischenzeitlich ist eine Immobilie verkauft worden ( meine Betreute hat selbst unterschrieben, sie ist geschäftsfähig ). Der neue Eigentümer fragt nach Genehmigungen welche mir vorliegen.



Ich persönlich würde gar nichts mehr rausgeben, möchte aber auch den weiteren Ablauf nicht unnötig behindern.



Wie seht ihr das bzw. wie geht Ihr in so einem Fall vor ?



Viele Grüße und ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 08.06.2018, 18:24   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Guten Tag miteinander,

eine Betreuung von mir wird aufgehoben da die Betreute jeden weiteren Kontakt zu mir verweigert.

Der Richter hat mir mitgeteilt, dass die Akte nun an eine andere Berufsbetreuerin zwecks Prüfung, ggflls. Besuch der Betreuten um dann zu entscheiden ob sie bereit ist zu übernehmen.


Meine Fragen:

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
- wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis o.g. Dinge abgeschlossen sind und ich die Betreuung übergeben kann
Du hast geschrieben, dass die Betreuung aufgehoben wird. Sieh noch mal in das Schreiben des Richers rein. Ist das ein Aufhebungsbeschluss? Dann ist die Betreuung aufgehoben.

Oder ist es eine Absichtserklärung. Dann geht die Betreuung so lange weiter, bis sie aufgehoben oder an die Nachfolgerin abgegeben wird. Also ein Beschluss ergeht.

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
- was darf/soll ich jetzt überhaupt noch tun ?
Kommt drauf an, ob die Betreuung (a) schon aufgehoben ist oder (b) noch aufgehoben wird (siehe oben)
a: abwarten und Unterlagen an Nachbetreuerin übergeben. Du kannst nicht mehr als Betreuerin handeln. Das muss dann die Nachbetreuerin
b: Du kannst als Betreuerin noch handeln.

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Zwischenzeitlich ist eine Immobilie verkauft worden ( meine Betreute hat selbst unterschrieben, sie ist geschäftsfähig ). Der neue Eigentümer fragt nach Genehmigungen welche mir vorliegen.
siehe oben a oder b.

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Ich persönlich würde gar nichts mehr rausgeben, möchte aber auch den weiteren Ablauf nicht unnötig behindern.

Kommt auf a oder b an.

Wie seht ihr das bzw. wie geht Ihr in so einem Fall vor ?
Nix überstürzen. und handeln, wenn klar ist, das ich noch handeln kann oder übergeben, damit die Nachfolgerin handeln kann.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.06.2018, 02:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Guten Tag miteinander,

eine Betreuung von mir wird aufgehoben [...] wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis [...] ich die Betreuung übergeben kann
Das kann schnell gehen (ein bis zwei Wochen) oder lange dauern (mehrere Monate). Wesentliche Einflussgrößen sind Arbeitseffizienz bzw. Kompetenz der ProtagonistInnen bei Gericht in Verbindung mit Arbeitsbelastung/ Krankenstand/ Urlaubszeit usw.

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen

- was darf/soll ich jetzt überhaupt noch tun ?
Bis zu Deiner offiziellen Entlassung (Beschluss) füllst Du Dein Amt mit allen Rechten und Pflichten weiterhin aus. Sicherlich wirst Du jetzt angesichts des absehbaren Betreuerwechsels keine größeren Projekte mehr anstoßen; die Einhaltung von Fristen und Verpflichtungen der Betreuten solltest Du aber wie gehabt managen, schließlich haftest Du bis zum Aufhebungsbeschluss.
volki ist offline  
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