Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten
Hallo,
wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage selbsttätig an das Sozialamt stelle, wird die Antwort mir persönlich zugestellt oder generell nur dem Betreuer? MlG Rossi |
Zitat:
idealerweise Beiden - manche Behörden machen dies auch so vorbildlich. Wenn der Betreuer aber den betr. Aufgabenkreis inne hat, reicht es - soweit mir bekannt - dass man ausschließlich mit ihm korrespondert. Die Sache kann bzw. sollte ja dann mit d. Betreuten besprochen werden. mfg |
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