Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Haftungssituation für Betreuer bei Betrug durch Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungssituation für Betreuer bei Betrug durch Betreuten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zu meiner rechtlichen Haftung als ges. Vertreterin in folgender Situation: Der Betreute (geschäftsfähig, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 15.06.2018, 10:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.10.2014
Beiträge: 11
Standard Haftungssituation für Betreuer bei Betrug durch Betreuten

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner rechtlichen Haftung als ges. Vertreterin in folgender Situation:
Der Betreute (geschäftsfähig, laut ärztl. Gerichtsgutachten an Depressionen erkrankt, seit 10 Jahren keinerlei Arztbesuche mehr) hat Schulden beim Energieversorger. Nach meiner Prüfung aller mir vorliegenden Rechnungen sind es mittlerweile ca. 8000,- € für Strom und Gas.
Nach mehrmaligen Sperrungen durch den Energieversorger hat Betreuter stets die Zähler wieder entsperrt (Metallkappen aufgesägt) und konsumiert weiterhin illegal Strom und Gas.
Die Verbraucherzentrale riet ihm eine Selbstanzeige bei der Polizei, die er bis dato anhaltend verweigert. Basierend auf einer solchen wäre diese bereit, Verhandlungen mit dem Energieversorger aufzunehmen.
Betreuter hat jedoch Angst, daß aus der Konsequenz seiner Selbstanzeige wieder erneut eine Sperrung von Gas und Strom eintritt und Strafanzeige erfolgt.
Mittlerweile habe ich beim Sozialamt erwirkt, daß er seine ihm zustehende existenzsichernde Grundsicherung komplett erhält. Davon könnte er jetzt wieder Abschläge zahlen.

Er hat weiterhin 4 kleine Hunde und ca. 16.500,- € Schulden für Hundesteuer bei der Stadt. Spätestens bei einem Umzug in eine vom Sozialamt geforderte sozial angemessene Wohung wird der Energieversorgungsbetrug auffliegen.


1. Wie stehe ich hier rechtlich bzgl. meiner Eigenhaftung als Betreuerin, die von einem Betrug meines Betreuten gegenüber seinem Energieversorger in Kenntnis steht, doch sich nicht in der Verpflichtung sieht, den Betreuten beim Energieversorger zu denunzieren ?


2. Ist es sinnvoll dem Betreuten zuvor mitzuteilen und dem/der RichterIn anschließend zu schreiben, daß ich die gesetzliche Vertretung unter der verweigerten Mitwirkung des Betreuten und vor allem den daraus entstehenden Folgen für meine Eigenhaftung nicht weiterzuführen bereit bin oder gibt es andere konstruktive Möglichkeiten hier ?
Ich denke nicht, daß ein Facharzt die psychische Beeinträchtigung/ Erkrankung oder gar evt sogar Geschäftsunfähigkeit rückwirkend für den Zeitraum der letzten 10 Jahre bescheinigen wird.


Ich danke Euch bereits vielmals für rechtskundige, hilfreiche
Antworten !

viele Grüße

joliba
joliba ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2018, 12:30   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Schau mal in den §138 StGB
Da sind abschließen Straftaten aufgeführt, bei deren Ankündigung/Planung eine Anzeigepflicht besteht.
Bertrug am Energieversorger steht nicht darunter.


Der Energieversorger ist auch nicht in dem Sinne schutzbedürftig, dass Du in eine Garantenrolle fällst.

(das wäre z.B. dann der Fall, wenn Du Kenntnis einer Kindeswohlgefärdung durch deinen Betreuten hast oder er in einer akut-schizophrenen Phase mit Tötungsphantasien Auto fährt)


Ein Haftungsrisiko für dich sehe ich da erstmal nicht.
Informiere das Betreuungsgericht schriftlich über die Situation (die werden ihn auch nicht anzeigen) und das Risiko für deinen Betreuten und suche das Gespräch mit dem Richter
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2018, 20:46   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von joliba Beitrag anzeigen


Die Verbraucherzentrale riet ihm eine Selbstanzeige bei der Polizei, die er bis dato anhaltend verweigert. Basierend auf einer solchen wäre diese bereit, Verhandlungen mit dem Energieversorger aufzunehmen.

M.E. ein guter Vorschlag der Verbraucherzentrale.
Als Betreuer würde ich das Betreuunsgericht über den Sachverhalt informieren und vermutlich die Sache selbst zur Anzeige bringen. Irgendwo hört der Spaß ja auf. Straftaten - egal welcher Art - zu decken, kann man mir als Betreuer m.E. nicht zumuten. Mit einer (Selbst)Anzeige gerate ich als Betreuer wohl in jedem Fall aus einer evt. Haftung und kann bei betr. Verhandlungen auch glaubhafter das Verhalten des Betreuten als krankheitsbedingt darlegen. Es kann nicht zum Wohle des Betreuten sein, ein solches Fehlverhalten zu ignorieren, auch wenn dann evt. letztendlich wg. Vertauensverlustes die Betreuung abgegeben werden müsste.


Zitat:
Informiere das Betreuungsgericht schriftlich über die Situation (die werden ihn auch nicht anzeigen)

Hm?? Kann ein Gericht eine Strafat decken?

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2018, 22:20   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard

Guten Abend,


an den Zählern 'rumzubasteln' kann ziemlich gefährlich werden für das Haus. Deswegen werden häufig die Zähler ausgebaut, wenn die Stadtwerke merken, dass sie entsperrt wurden. Der sicherste Zähler ist dann der im Regal des Energieversorgers...


Und wenn ich dann Gas lese ... da würde ich sofort schauen, wie ich zur Beendigung des Spukes beitragen kann. Ich denke wirklich, dass da ein Haftungsrisiko besteht, wenn mir als Betreuerin das bekannt ist und ich da zuschaue.


Nice evening,
clavinova
clavinova ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2018, 12:42   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard Steuerliche Haftung

Hallo, während ich die Kenntnis des Stromzählernanipulierens Nicht als Straftat des Betreuers ansehen würde (iSt ja nur Mitwisserschaft, keine Beihilfe), kann das mit den hinterzogenen Hundesteuern andrrs sein. Hier reicht nach § 34 iVm § 69 AO grobe Fahrlässigkeit des Betreuers, dass er mit in die Zahlungspflicht gerät. Unverzüglich Anträge auf Steuerermäßigung bzw Erlass aus sozialen Gründen beim kommunalen Steueramt stellen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuer-eigenhaftung, betrug durch betreuer


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39