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Tätigkeiten dem Ehemann in Rechnung gestellt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tätigkeiten dem Ehemann in Rechnung gestellt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, Meine Betreute ist, zusammen mit ihrem Mann, Eigentümerin einer Immobilie. Ich habe bis zum Verkauf die Verwaltung der ...


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Alt 22.06.2018, 15:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Tätigkeiten dem Ehemann in Rechnung gestellt

Hallo Zusammen,

Meine Betreute ist, zusammen mit ihrem Mann, Eigentümerin einer Immobilie. Ich habe bis zum Verkauf die Verwaltung der Immobilie übernommen. Gemäß einer Trennungsvereinbarung wäre hierfür der Ehemann zuständig gewesen, dieser hat mich gebeten das zu übernehmen als sich keine Hausverwaltung finden liess. Es waren Nebenkostenabrechnung zu erstellen, Sturmschäden zu bearbeiten etc.

Alle Belege ( Nebenkostenabrechnungen, andere Belege sowie meine Rechnung an ihn ) hat er geprüft und unterschrieben ( nach einem Schlaganfall ist er immobil ). Die Überweisungen hat er von einem Gemeinschaftskonto getätigt, der Anteil meiner Betreuten bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Bei einem Gespräch mit der Betreuungsbehörde kamen wir auf den Fall zu sprechen und der Mitarbeiter meinte so ein Vorgehen wäre

höchst verdächtig! Als ich so " drin " in der Sache war habe ich gar kein Problem gesehen. Mit ein wenig Abstand kommen mir nun Bedenken.

Wie seht ihr das ?

Viele Grüße & ich wünsche allseits schon mal ein schönes Wochenende,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 22.06.2018, 20:41   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Wo ist denn das Problem?


B ist für die Verwaltung zuständig und beauftragt Dich damit. Dies ist ein wirksamer Vertrag. Also stelle B Deinen Aufwand in Rechnung, das hat mit der Betreuung von A nichts zu tun.


Falls A und B gemeinsam für die Verwaltung zuständig wären, gilt natürlich 181 BGB
Christian Martens ist offline  
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Alt 22.06.2018, 21:44   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Höchst verdächtig ist sicher übertrieben aber das Ganze hat sicher ein Geschmäckle und grenzt sehr eng an ein In-Sich geschäft da die Betreute miteigentümerin der Immobilie ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.06.2018, 16:15   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Michaela,

im Nachhinein sehe ich es genauso. Soll ich einfach zurück überweisen und daraus lernen oder wäre auch das übertrieben ?
Es ärgert mich wirklich sehr das ich mich so habe vor den Karren spannen lassen. Aber das ist ja meine eigene Schuld und passiert mir nicht noch einmal.
Viele Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 25.06.2018, 08:26   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Soll ich einfach zurück überweisen und daraus lernen oder wäre auch das übertrieben ?
Zurücküberweisen würde ich erst mal nicht., das könnte - ich sage könnte- noch komischer aussehen.


Bei unbedachten Fehlern bin ich bisher mit dem Gericht gut damit gefahren diese erst mal mitzuteilen. Ich würde offensiv das Gespräch mit dem Rechtspfleger suchen und zusammen überlegen wie man die Kuh- so es eine wäre(?)- wieder vom Eis bekommt.

Zu sagen: ich habe ohne das Problem rechtzeitig zu erkennen so oder so gehandelt schadet keinem Betreuer nachhaltig- meine Meinung.


Zitat:
Es ärgert mich wirklich sehr das ich mich so habe vor den Karren spannen lassen.
Du solltest dich jetzt nicht bedingt auch noch selbst geisseln weil evtl. etwas eher mal krumm gelaufen ist.

Ich habe an mich selbst den Anspuch möglichst viel gut und richtig zu machen. Das ist schon sehr viel und sehr hoch gegriffen. Niemand kann zu jeder Zeit alles überblicken, man sollte auch gar nicht versuchen diesen Anschein zu erwecken, das wäre total irre.

Ob du vor einen Karren gespannt wurdest kann ich z.B. immer noch nicht erkennen, es war vielleicht im ersten Momannt lediglich praktisch und unüberlegt. So what?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.06.2018, 10:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Michaela,



habe nun schriftliche Mitteilung mit Bitte um Prüfung an das Gericht geschickt. Werde berichten.



Vielen Dank !!



Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 29.06.2018, 14:42   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo,

hier nun das Ergebnis: es ist genauso wie ihr vermutet habt.

Rechtlich okay mit Geschmäckle. Da ich meine Tätigekeiten konkret nachweisen kann ( und die Umstände wirklich schwierig waren ) hat die Rechtspflegerin einen Haken dran gemacht.

Selbstverständlich mache ich so etwas niemals wieder.

Liebe Grüße und allseits ein schönes Wochenende,

Rose
Rose40 ist offline  
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