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Mietvertrag Rechtskräftig ohne Unterschrift des ehemaligen Betreuers?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag Rechtskräftig ohne Unterschrift des ehemaligen Betreuers? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Betreute und Betreuer Vor Jahren habe ich mich hier schon mal nieder gelassen und meine Sorgen niedergeschrieben. Wer mag ...


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Alt 23.06.2018, 05:43   #1
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Standard Mietvertrag Rechtskräftig ohne Unterschrift des ehemaligen Betreuers?

Moin Betreute und Betreuer

Vor Jahren habe ich mich hier schon mal nieder gelassen und meine Sorgen niedergeschrieben. Wer mag kann es gerne hier nachlesen, ist aber ein langer Text, wer nicht, muss nicht, kann mir aber bei meinem Heutigen Problem vielleicht auch so weiter helfen, da es erklärt wird.

Damals als ich vom Männer Wohnheim in meine Selbständige WG eingezogen bin stand ich unter gesetzlicher Betreuung mit einem Einwilligungsvorbehalt was sich als fürsorgliche Belagerung entpuppt hatte. Wie ich im anderen Text schon schrieb bin ich sehr schwer ausgezogen und musste viel Kraft Investieren. Der Betreuer hatte sich um nichts gekümmert.
Ich bin ihn auch schnell los geworden nach dem Umzug.
Nun sind 3 Jahre ins Land gezogen.
1 Entgiftung und 2 Therapien in der Psychosomatik später habe ich mein Leben wider im Griff.

Ich gehe schon seit einem Jahr wider Vollzeit Arbeiten, überweise brav meinen Teil der Miete und Strom und versuche die WG einiger massen zusammen zuhalten.

Mein Mitbewohner hat nun einen Bock geschossen und 2 Halbe Monatsmieten nicht überweisen lassen vom Amt weil er hinter mein Rücken ausziehen wollte. Das Amt hatte auf seinen neuen Mietvertrag gewartet und die Miet Zahlungen von ihm eingestellt. Ein Mietvorschlag lag schon vor. Nach Zwei Monaten erreichte mich die Mahnung und ich hatte ihm zum Amt gezerrt. Beim Jobcentergespräch wurde eigentlich zugesichert das die Mieten nachgezahlt werden aber ich habe nie ein Bescheid gesehen wohin das ging.

Mit meinem Mitbewohner habe ich nicht mehr viel zutun. Er wohnt zwar hier aber der Kontakt ist eingefroren.
Laut Vermieter können wir auch nur gemeinsam kündigen, darum ist es damals bei ihm gescheitert und er hatte es einfach fallen lassen. Nun will er nicht Kündigen und wartet einfach ab.

Ich soll nun bezahlen oder die Räumung wird beantragt.
Laut Mietvertrag bin ich mit als Schuldner verantwortlich obwohl ich mir nichts zuschulden kommen lassen habe.
Dem Vermieter ist das egal und der Mahnbescheid vom Gericht und mein abgelehnter Einspruch sind schon durch. Ich soll mir das Geld dann von meinem Mitbewohner einklagen. Der ist aber in Insolvenz und Harz 4 Empfänger. Da gibt es nichts zuholen. Bei mir auch zurzeit nicht da ich mich im Mindestlohnsektor befinde. 1130€ Festgehalt
ich könnte Freiwillig zahlen. Habe aber die letzten Monate schon die komplette Nebenkostenabrechnung und Stromabrechnung übernommen.

Nun stehe ich genau da wo ich den Einwilligungsvorbehalt genau benötige.
Mein damaliger Gesetzlicher Betreuer hatte nicht mit Unterschrieben und war auch nicht vorstellig beim Vermieter. Ich hatte ihn aber erwähnt, er war nicht unbekannt.

Ist meine Unterschrift eigentlich rechtskräftig unter dem Mietvertrag?
Wenn dem nicht so wäre kann ich meine 3 Jahre vergangene Betreuung nun doch noch nutzten um mich von einem Schaden zu befreien der mir damals ja geschehen ist?
Laut Betreuungsgericht war ich nicht Vertrags fähig. Habe ja den Anfangs und End Beschluss der sich in dem Zeitraum befindet.

Da ich nun wie gegen den Windmühlen am kämpfen bin, habe ich mich entschieden, auf die gleiche egoistische Weise zu reagieren, wie das was ich überall erlebe.
Am liebsten wäre es mir zum nächsten besten Monats Ende auszuziehen in eine eigene Wohnung meiner Wahl und die Annullierung des Mietvertrages. Ich würde natürlich mein Zimmer, die Küche, Flur und Bad so herrichten wie es auf den Fotos beim Einzug war.

Ich weiß das das hier keine Rechtsauskunft ist die bindend ist aber wie schaut es sich bei mir gerade aus? Habe ich da irgendwelche Chance das noch irgendwie sauber über die Bühne zu bekommen oder geht die Kaution flöten, habe Mitschulden und darf noch seine Räumung tragen?

Ausziehen werde ich definitiv. Ich kann mir eine eigene Wohnung leisten da sehe ich kein Problem, auch wen es dann etwas teurer wird.

Ich hoffe jemand weiß Rat bevor ich einen teuren Juristen damit beauftrage.

Danke tobi
tobiich ist offline  
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Alt 23.06.2018, 09:06   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Hallo,


wie Du schreibst bist Du ja noch während der Betreuung mit dem Einwilligungsvorbehalt in die WG gezogen. Das heißt, dein ehemaliger Betreuer hat die ganze Sache genehmigt. Heute mit dem Einwilligungsvorbehalt von damals zu kommen, wird nicht funktionieren.


Mir ist nicht so ganz klar, wieso das JobCenter einfach die Mietzahlungen einstellt. Solange er noch da wohnt, muss das Amt die Miete ja noch bezahlen. Setze dich am besten mit dem Vermieter zusammen, um hier eine Lösung zu finden. Er könnte ja beispielsweise die Mietzahlungen beim Amt anmahnen.


Gruß


Michael
Michael77 ist offline  
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Alt 23.06.2018, 11:07   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.11.2015
Beiträge: 7
Standard

Er hat sie nicht genehmigt !
Das einzige was er hatte waren die von mir unterschriebenen Anträge die schon beim Jobcenter waren mit unterschriebenen Mietvertrag. Er hat sie von da nochmal zurückgeordert um sie ein Monat später unbearbeitet wider herauszugeben auf Androhung vom Jobcenter.

Ich hätte ohne sein bei sein nicht unterschreiben dürfen, er muss sich nicht dem Vermieter erkenntlich machen aber dabei sein.
Ich hätte auch die Anträge nicht stellen dürfen.
Aber als er aus dem Hufen kam war schon alles zuspät.
Er hatte mir alle rechte weggenommen die er konnte mit falschen Versprechungen.
Ich habe ihn versprochen irgendwann kommt das retour und wir sehen uns nochmal.

Ich habe den Mietvertrag ohne ihn abgeschlossen. Kein Stempel, keine Genehmigung. Mündlich kann er nach 3 Jahren sagen was er will. Das hat schon bei der Sparkasse nicht geklappt.

Er hätte einschreiten müssen als ich den Mietvorschlag hatte und übernehmen, da er auch die Heim/Wohnungsangelegenheiten hatte.
Der Mietvertrag hätte so nie zustande kommen dürfen das sie mich jetzt natzen.
Ich hätte einen eigene haben müssen und das wäre seine Aufgabe gewesen das zu überprüfen. Wofür hatte ich den denn? Warum war ich wohl (altmodisch genannt) Entmündigt?
Rechtlich ist er seinen Pflichten nicht nachgekommen und somit ist der Mietvertrag null und nichtig.
Auch nach 3 Jahren. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig.

Kannst mir das schon glauben wenn ich das genau so schreibe wie es war.


Wegen der Miete, Tja.
Wie gesagt ich war mit beim Jobcenter, uns wurde gesagt das es nach bezahlt wird, weil ich gesagt habe das er die ganze Zeit da gewohnt hat. Ich habe aber nie ein Bescheid gesehen.
Zu dem Zeitpunkt wurde vom Amt aus für uns beide überwiesen.

Wir sind nur eine WG keine Bedarfsgemeinschaft, jeder hatte seine eigene BN. Damals bekam ich zum Glück Auskunft weil er dabei war. Die Frau im Jobcenter hat mir aus dem Computer vor gelesen das er 2 Monate vorher ausziehen wollte und sie auf den neuen Mietvertrag warten und deswegen die Mietzahlung eingestellt haben, aber das Harz 4 weiter lief.
War schon harter Toback das da zu erfahren und ihn nicht den Tisch fressen zulassen.

Aber so würde ich keine Auskunft bekommen wenn ich alleine dahin gehe weil es nicht meine Baustelle ist. Ich bräuchte ein Auszug aus seiner Akte.
Mittlerweile bin ich ja auch nicht mehr beim Jobcenter sondern zahle eigenständig mein Miet anteil vom Lohn.

Mein Mitbewohner macht ein auf Stur und das schon seit Jahren.
Er kümmert sich um nichts in dieser Richtung, ich finde am ersten mein Stromgeld auf dem Küchentisch und riche den wohl mal auf dem Klo.
Beim Vermieter habe ich keine Schulden laut Ansage am Telefon der Hotline, ich habe natürlich ein Miet Konten einblick gemacht.
Auf dem Mahnbescheid ist eine Inkasso Firma angegeben, ein Rechtsanwalt. Er bestätigt die Forderung die nun sogar rechtskräftig ist wo ich als Hauptschuldner stehe. Seine Vorgehensweise ist wenn das Geld nicht eingeht dann beantragt er die Räumung. Das ist sein Auftrag
Ich kann ihn erzählen was ich will (Ist ja auch logisch).
Er gab mir den Rat das ich das bei meinem Mitbewohner einklage da es allein sein verschulde ist das die Kette ausgelöst worden ist.
Mein Mitbewohner kann es dann von ihm wider einklagen weil es nicht Rechten ist.

Das es keine Schulden gibt muss der Vermieter an dem Inkasso Rechtsanwalt weiterleiten aber die haben wohl schon Spitz bekommen das es rechtlich durch gewunken worden ist.

Da ich nun einer der geilsten Vermieter habe die es in Deutschland gibt. Sehe ich nur noch Schwarz.

Ja ich weiß alles recht schwer zu erklären.
tobiich ist offline  
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Alt 23.06.2018, 11:38   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich lasse jetzt gern den Juristen den Vortritt. Aber ich meine mich zu erinnern , dass ein Vertrag auch stillschweigend ohne Vertrag wirksam wird. Durch deine Mietzahlungen nach Beendigung der Betreuung und die Annahme des Geldes durch den Vermieter, sollte somit ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen sein.

Lasse mich aber gerne belehren
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 23.06.2018, 11:52   #5
Stammgast
 
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Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ich lasse jetzt gern den Juristen den Vortritt. Aber ich meine mich zu erinnern , dass ein Vertrag auch stillschweigend ohne Vertrag wirksam wird. Durch deine Mietzahlungen nach Beendigung der Betreuung und die Annahme des Geldes durch den Vermieter, sollte somit ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen sein.

Lasse mich aber gerne belehren

Ich hatte das auch so vermutet und gerade eben nochmal nachgelesen. Der Mietvertrag kann auch stillschweigend genehemigt werden, was hier mit Sicherheit geschehen ist.
Michael77 ist offline  
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Alt 23.06.2018, 13:44   #6
FFB
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Durch deine Mietzahlungen nach Beendigung der Betreuung und die Annahme des Geldes durch den Vermieter, sollte somit ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen sein.
Durch die Mietzahlungen wurde der Vertrag genehmigt (entweder durch den Betreuer oder spätestens nach Ende der Betreuung durch Tobi selbst). Mit den Zahlungen wurde der Mietvertrag erfüllt und damit auch der Vertragsinhalt akzeptiert (konkludentes Handeln).

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ich hatte das auch so vermutet und gerade eben nochmal nachgelesen. Der Mietvertrag kann auch stillschweigend genehemigt werden, was hier mit Sicherheit geschehen ist.
Wo hast du das nachgelesen? Durch reines Schweigen kommt kein Vertrag zustande, und Schweigen allein ist – ohne Weiteres – auch keine Zustimmung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_(Recht)#Schweigen_als_Willenserklärung
FFB ist offline  
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Alt 23.06.2018, 14:25   #7
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 7
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Es ist schon irgenwie Ironisch.
Ich kann am wenigsten dafür, habe das meiste getan und bekomme die schuld, schuld und nochmal schuld.

Recht haben und Recht kriegen sind halt zweierlei Schuhe.

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Durch die Mietzahlungen wurde der Vertrag genehmigt (entweder durch den Betreuer oder spätestens nach Ende der Betreuung durch Tobi selbst). Mit den Zahlungen wurde der Mietvertrag erfüllt und damit auch der Vertragsinhalt akzeptiert (konkludentes Handeln).
Danke solche Argumente habe ich gesucht.


Er hat zwar keinerlei Miete überwiesen weil sie damals direkt vom Jobcenter überwiesen worden ist aber dann wohl spätestens als ich mein Job angefangen habe und selbst überwiesen hab von meinem Konto.

Dein bleibt mir als nächstes erstmal die 3 Monats Kündigung. Nur von meiner Seite, Ich werde den Vertrag dann versuchen zu lösen. Mit nachdruck.

Das Jobcenter hat ja damals sein Auszug auch genehmigt hinter meinem Rücken.
Entweder kündigt der Vermieter dann seinen Vertrag ihm gegenüber oder aber das Jobcenter muss dann halt 3 halbe Monatsmieten von der WG tragen wenn ich raus bin. Ich werde hier keine Räumung absitzen wegen ihm.

Ich denke nicht das man mich zwingen kann hier wohnen zu bleiben.
Nicht unter diesen Voraussetzungen.
Lass ich mich halt 6 Monate versetzten zu einem anderen Standort..

Dann gibt es am ende nur noch den Kampf um die Kaution und die offenen 399€. Wie das nun ausgehen wird ist ungewiss.
Aber so wie ich ja die Gesetze kenne renoviert er nicht sein Zimmer und meine Kaution wird verrechnet.
Ich geh dann mal jetzt vom schlimmsten aus.
Da muss dann wohl doch ein Anwalt dran. Ich frag am besten mal beim Chef nach.
tobiich ist offline  
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Alt 24.06.2018, 00:22   #8
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Zitat von tobiich Beitrag anzeigen
Dein bleibt mir als nächstes erstmal die 3 Monats Kündigung. Nur von meiner Seite, Ich werde den Vertrag dann versuchen zu lösen. Mit nachdruck.
Dazu wäre es gut, wenn dein (ehemaliger) WG-Partner schriftlich der Kündigung zustimmt.

Im Notfall kannst du ihn auch auf Zustimmung verklagen, aber das kostet wieder Zeit und Geld. Auf den Kosten bleibst du vielleicht sitzen, wenn von ihm nichts zu holen ist.

Zitat:
Zitat von tobiich Beitrag anzeigen
Da muss dann wohl doch ein Anwalt dran.
Das ist vermutlich keine schlechte Idee.
FFB ist offline  
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Alt 24.06.2018, 15:43   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wo hast du das nachgelesen? Durch reines Schweigen kommt kein Vertrag zustande, und Schweigen allein ist – ohne Weiteres – auch keine Zustimmung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_(Recht)#Schweigen_als_Willenserklärung
Den genauen link finde ich nicht mehr. Gemeint ist aber, dass der Betreuer durch Schweigen dem Mietvertrag zugestimmt haben könnte.
Michael77 ist offline  
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Alt 24.06.2018, 21:25   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Vielleicht hilft das hier weiter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__550.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html


Da muss nichts schriftliches an Mietvertrag sein - also auch nicht unbedingt eine Einwilligung eines Betreuers, wenn der Mietzins gezahlt wird und durch die Zahlung des Mietzinses die Einwilligung indirekt bestätigt wird.
Die Rückmnahme des Mietzinses wäre eine Verweigerung der Einwilligung.


Falls Dein Mitbewohner, dessen Miete aussteht noch in der Wohnung ist, dann lass ihn doch da alleine zurück
...und ärgere ihn mit Abs. 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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