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Anstehende Insolvenz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anstehende Insolvenz im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich arbeite schon viele Jahre als Betreuer und nun auch für das Gericht. Ich habe einen Fall rein bekommen ...


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Alt 07.07.2018, 13:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.06.2018
Beiträge: 10
Standard Anstehende Insolvenz

Hallo,

ich arbeite schon viele Jahre als Betreuer und nun auch für das Gericht.

Ich habe einen Fall rein bekommen und nun habe ich folgende Frage.

Mein Klient hat 7 Gläubiger. Schuldenberg liegt derzeit bei 7000 Euro nach Anfrage bei den Gläubigern. Alles titulierte Forderungen.

Ich habe bereits Zinsatz Verjährungen eingereicht, sonst wäre der Schuldenberg um knapp 1000 Euro höher gewesen.

Nun ist es so, das ALG 2 im Spiel ist und somit eine Abzahlung der Summen quasi undenkbar ist. Ich habe nun einen Termin bei einem Schuldnerberater veranlasst und der hat im August für mich Zeit.
Darüber möchte ich die Gläubiger nun informieren. Ist Sinnvoll oder?

Nun will ich den Gläubigern mitteilen das eine Insolvenz nur in Frage kommt. ( Null Plan ). Ich habe so meine Bedenken, mit dem Null Plan, da leider viele Faktoren dafür sprechen, dass mein Klient irgendwie doch Schulden macht. Bekomme ich beim Richter dafür eigentlich ein Einwilligungsvorbehalt zugesprochen? Denn es ist ja davon auszugehen, das mein Klient Schulden macht und somit die Insolvenz gefährdet und somit ja auch seine Existenz.

( Alle Schulden sind keine Staatsschulden und ich habe bei sämtlichen Vereinen nach BDSG34 schon eine Auskunft bekommen )
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Alt 07.07.2018, 18:55   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Ich würde den Gläubigern bestenfalls mitteilen, dass aufgrund des geringen Einkommens an Zahlungen derzeit nicht zu denken ist.

Ob dann eine Inso zustande kommt oder nicht, ist ja noch offen.
Wenn es eine Inso gibt, dann wird sich der Inso-verwalter mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Das ist früh genug.

Die andere Überlegung ist, ob der Betreute auch ein "redlicher" Schuldner ist. Wenn er einfach weiter Schulden macht, kann die Inso platzen und/oder er ist hinterher wieder genauso verschuldet. Dann war das Ganze rausgeschmissenes Geld bzw. unnötige Arbeit.
Schon deshalb überlege ich es mir sehr, ob ich mit Betreuten eine Inso anleiere.

MfG

Imre
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Alt 12.07.2018, 23:59   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard InsO sinnvoll oder nicht

Hallo,


den Gläubigern muss man nur den Ist-Stand mitteilen (Zahlungsunfähigkeit aufgrund ...) und ggf., dass sie sich noch etwas gedulden sollen, da man sich derzeit einen Überblick über die Unterlagen und die Situation verschaffen muss. Man kann in Aussicht stellen, dass man in ca. 8 Wochen wieder auf sie zukommt.
Ob ein Betreuter in die InsO gehen sollte oder nicht, hängt von der Gesamtsituation ab: droht Kontopfändung? Belastet es ihn sehr bzw. wäre InsO ein Befreiungsschlag? Wenn die Möglichkeit im Raum steht, dass neue Schulden entstehen, würde ich erstmal ausloten, ob man das in Griff bekommt und wenn nicht, keine InsO.

Ob Schulden bei öffentlichen Gläubigern bestehen, spielt eigentlich keine Rolle.
Steht vielleicht irgendwann mal ein Erbe an?
Grüße, Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 27.07.2018, 08:36   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.06.2018
Beiträge: 10
Standard

Guten Morgen,

es deutet sich nichts an, was ein wenig Vermögen anspülen könnte.

Mittlerweile sehe ich die Insolvenz für den Klienten als richtig an.

...

Schönes Wochenende ..

Die Frage nach dem Einwilligungsvorbehalt konnte ich abschließend nicht klären.
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Alt 27.07.2018, 09:43   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mittlerweile sehe ich die Insolvenz für den Klienten als richtig an.
Das kann man hier jetzt nicht wirklich beurteilen da die wesentlichen Faktoren wie z.B. das Alter und die gesamte Lebensituation desjenigen nicht bekannt sind.


Das würde nämlich ausschlaggebend für oder gegen eine Insolvenz sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.07.2018, 23:41   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Zitat:
Zitat von Internett Beitrag anzeigen

Mittlerweile sehe ich die Insolvenz für den Klienten als richtig an.
.



Hallo,


mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle kann man Pro und Contra nach allen Seiten hin abklopfen.


Die Insolvenz ist ja nicht nur eine Rechenaufgabe bezüglich Schulden und Restschuldbefreiung.
Es gibt noch etliche weitere Kriterien. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass viele Gläubiger ihre Forderungen im Verfahren gar nicht anmelden. Aber das nur am Rande.


Geranie
Geranie ist offline  
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