Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage bzgl. Betreuung / Gesundheitsfürsorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten morgen liebe Kolleginnen und Kollegen. Und zwar habe ich einen Betreuten (78J.) gesundheitlich stark beeinträchtigt , lebt im Seniorenzentrum. ...
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11.07.2018, 11:38 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.01.2018
Beiträge: 10
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Frage bzgl. Betreuung / Gesundheitsfürsorge
Guten morgen liebe Kolleginnen und Kollegen. Und zwar habe ich einen Betreuten (78J.) gesundheitlich stark beeinträchtigt , lebt im Seniorenzentrum. Dieses hat mich jetzt heute morgen kontaktiert und mitgeteilt, dass der gesundheitliche Zustand meines Betreuten sich stark verschlechtert hätte. Sprich er isst wohl kaum noch, lehnt Behandlungen ab, klettert öfter über die Bettgitter und hat sich dabei wohl auch schon verletzt. Nun ist es so, dass das Heim nicht genau weiß wie es weiter vorgehen soll da keine Patientenverfügung vorliegt. Für mich ist das auch alles Neuland und ich bin auch etwas überfragt wie jetzt die weiteren Schritte wären, wenn er weiterhin die Behandlung durch einen Arzt ablehnt und weiterhin keine Nahrung zu sich nimmt. Habt ihr Tipps für mich? Erfahrungen mit so etwas?
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11.07.2018, 14:53 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Das Heim sollte bzw. müsste m.E. die Situation aber schon einschätzen können bzw. den (Heim)Arzt um eine entsprechende Diagnose, Behandlung und Handlungsempfehlung ersuchen. Dann kannst Du als Betreuer - im Einvernehmen mit dem Arzt - ggf. die entsprechenden Anträge stellen. Ansonsten: Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon mfg |
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11.07.2018, 19:01 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Auch wenn der Betreute eine Behandlung ablehnt, so kann er sich doch gegen eine Diagnose nicht wehren. Die Diagnose würde von dem Arzt schon gerne bekommen und nach Möglichkeit auch eine Einschätzung bzgl. der Willensbildungsfähigkeit. Sollte der Betreute eigentlich noch einen Willen bilden können, dann ist seine Verweigerungshaltung durchuas ernst zu nehmen und als Wille zu interpretieren. Ist die Willensbildungsfähigkeit allerdings schon völlig hinüber, mußt Du an seiner Stelle entscheidungen treffen und versuchen herauszufinden, was zu besseren Zeiten sein Wille gewesen ist - und daraufhin auf einen mutmaßlichen Willen schließen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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