Dies ist ein Beitrag zum Thema Verordnung Medikamentengabe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
habt ihr eine Idee, wie ich in nachstehendem Fall rückwirkend eine Verordnung für die Medikamentengabe bekomme?
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17.07.2018, 19:39 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Verordnung Medikamentengabe
Hallo in die Runde,
habt ihr eine Idee, wie ich in nachstehendem Fall rückwirkend eine Verordnung für die Medikamentengabe bekomme? Betreute mit psychotischem Krankheitsbild, Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge, lebt zu Hause (Grundsicherung), betreutes Einzelwohnen ist installiert. Der Pflegedienst stellt die Medikamentengabe sicher. Seit April liegt keine Verordnung für die Medikamentengabe vor. Der PD teilte mit, dass er diese Leistung aber weiterhin erbringen will und mahnte bei mir öfters die Beibringung der Verordnung an. (Rezepte für die Medikamente hat der PD auch nicht, aber die Apotheke rückt wohl trotzdem die Medis raus, da der PD versprach, die Rezepte nachzuliefern.) -> Ich sagte dem PD, dass ich mich darum bemühe, aber die B. nicht kooperativ ist. Die behandelnde Neurologin und auch die Hausärztin wollen keine Verordnung und keine Rezepte ausstellen, da sie die Patientin zuvor persönlich sehen wollen. Die Betreute war und ist aber derzeit psychisch nicht in der Lage, die Arztbesuche wahrzunehmen. Auch nicht zusammen mit der BEW-Mitarbeiterin. Die B. sagt Termine zu, traut sich dann aber nicht hin oder hält es nicht für nötig, da sie sich gesund fühlt. Hausbesuche von der psychiatrischen Institutsambulanz wurden abgelehnt, da die B. ausreichend mobil ist. Nun hat der PD die Leistung meiner B. in Rechnung gestellt (insg. ca. 750€ für drei Monate)- und ich weiß nicht, ob die zu zahlen ist und von wem. LG Annegret |
17.07.2018, 19:55 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Oh oh Annegret, du weisst doch: wer die Musik bestellt der zahlt sie auch. Ich befürchte sogar das das im Zweifelsfall an dir hängenbleiben könnte.
Zitat:
Kann die Hausärztin keinen Hausbesuch machen?
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17.07.2018, 20:09 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Hallo,
ohne ärztliche Verordnung klingt das tatsächlich nach einer privatrechtlichen Verpflichtung (Dienstleistungsvertrag mit dem Pflegedienst). Problematisch ist auch, dass die Leistungen grundsätzlichen erst ab dem Tag der Antragstellung von der Krankenkasse zu bezahlen sind. Insofern könnte auch eine rückwirkende Verordnung ins Leere gehen. Wenn die B. krankheitsbedingt nicht selbst zum Arzt zu bewegen ist und die Ärztin einen Hausbesuch ablehnt, ist vielleicht eine Soziotherapie eine geeignete Möglichkeit, Deiner B. die Arztgänge zu ermöglichen? Am besten mit der Neurologin besprechen. Gruß Oliver |
23.07.2018, 16:28 | #4 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
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Zitat:
Demnach gehe ich jetzt mal ganz stark von verschreibungspflichtigen Medikamenten aus.... ....und wenn dem so ist... wie kommt der Pflegedienst auf die Idee noch die Medikamentenvergabe durchzuführen??? Könnte ja sein, dass die Ärzte es nicht mehr für notwendig halten die Medikamente weiter zu verabreichen. Unabhängig davon: Der Pflegedienst hat sich meiner Meinung nach (wenn obige Annahme von mir stimmt) ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt. Solange sie dir nicht nachweisen können, das sie von Dir die Genehmigung / Erlaubnis hatten, dass ganze OHNE Verordnung UND OHNE Rezepte weiter zu betreiben hat aus meiner Sicht der Dinge der PD das Problem. Es muss doch sichergestellt sein, dass die Medikamente noch notwendig waren. Wie Du selbst schreibst, wollen die Ärzte die Betreute erstmal sehen / untersuchen um eben das abzuklären. Des weiteren hat die Apotheke auch ein Problem und werden womöglich dich auch noch wegen der Medikamentenkosten kontaktieren. Hier hat die Apotheke womoglich auch mit Zitronen gehandelt, wenn sie sich auf die Aussagen des PD verlassen hat. Dann hast du es nicht zu verantworten. LG Sven |
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23.07.2018, 19:24 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Ich sehe das hier ganz ähnlich. Wie kann ein PD ohne Verordnung verschreibungspflichtige Medikamente verabreichen, bzw. die Apotheke diese ohne Rezept herausgeben? Wenn du davon wusstest, ist dies natürlich auch in deiner Verantwortung eine Verordnung zu bekommen oder aber den PD darauf hinzuweisen, dass ohne Verordnung keine Medigabe erfolgen darf. Die PD mit welchen ich zusammen arbeite würden sich in diesem Fall auch weigern. Aber letztlich ist das ganz dünnes Eis für den PD und erst Recht für die Apotheke. Geändert von Aiwala (23.07.2018 um 19:44 Uhr) |
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23.07.2018, 21:16 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Andererseits- mein erster Reflex beim Ersten Lesen war: sofort die Vergabe stoppen damit nicht noch weitere ungeklärte Kosten entstehen. Was mich davon abgehalten hat war der Gedanke dass die Betroffene dann ohne Medis gewesen wäre? Auch keine gute Idee vor allem wenn wir hier nicht wissen um welche Medis es sich handelte. Plötzlich Absetzen von XY kann u.U. einfach gefährlich sein. Es ist wohl Abbwägungssache
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23.07.2018, 23:15 | #7 | |||
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat:
Ich muss mir hier auch eine große Portion Asche aufs Haupt streuen, denn ich hatte ab einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis davon und habe dem PD das nicht ausdrücklich untersagt. Ich hatte das gar nicht auf dem Schirm, dass ich das sofort stoppen muss, da ich nur den Fokus hatte, wie die Betreute schleunigst zum Arzt kommt. Hier bin ich der Betreuten auf den Leim gegangen, die mir versicherte, dass sie den Termin wahrnehmen will. Auch die BEW-Betreuer haben Begleitung angeboten und dann hat die Betreute mehrfach abgesagt. Ich habe dem PD nun telefonisch mitgeteilt, dass die Betreute - wie dort bekannt ist - von Sozialhilfe lebt und die Rechnungen nicht zahlen kann. Der PD antworte darauf, das hätte man sich schon gedacht, aber sie haben die Rechnungen trotzdem mal verschicken wollen. Ein befreundeter Anwalt riet mir, erst mal abzuwarten, ob der PD rechtliche Schritte unternimmt, um an sein Geld zu kommen. Er hält es für wahrscheinlich, dass es der PD bei dieser verkorksten Konstellation und bei der Rechnungshöhe nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen wird. Die AOk hat mir telefonisch zugesagt, dass sie die Medikamentengabe auch noch rückwirkend zahlen würden, wenn ich die Verordnungen schicke. Da die B. aber zur Zeit wieder in der Klinik ist, kann ich die jetzt aber nicht bekommen. Notfalls werde ich das wohl als teure Weiterbildung verbuchen. Ich bin mir unsicher, ob man bei dieser Schadenshöhe die Vermögensschadenversicherung bemühen sollte. Ich befürchte, dass die mich kündigen könnten, falls es kurz darauf einen großen Schaden gäbe, man weiß ja nie. Zitat:
Für die weitere Betreuung habe ich noch keinen Plan. Die Betreute war jetzt mehrfach in der Klinik und stabilisiert sich dort schnell - meines Erachtens durch das soziale Setting. Medikamente schätzt sie grundsätzlich eher nicht, schon gar nicht, wenn es ihr aus ihrer Sicht gut geht. Eine betreute Wohnform lehnt sie strikt ab. Erhebliche Selbstgefährdung sehe ich (noch) nicht. Sie lebt "nur" etwas verwarlost, vernachlässigt die Körperpflege, hat keine Tagesstruktur, nimmt Arzttermine nicht wahr, bricht BEW ab, möchte Psychotherapie (die wegen wahnhafter Verarbeitung scheitern), wünscht sich keine Tagesstruktur-Anbindung, wo andere kranke Menschen sind. Danke an Euch und ich werde erzählen wie es weiter geht. LG Annegret |
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24.07.2018, 07:39 | #8 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Einen Versuch könnte es wert sein mit dem Arzt zu sprechen so dass vielleicht durch eine dazugehörige Institutsambulanz ausnahmsweise doch noch naträglich Verordnungen ausgestellt werden könnten? Dass sie weiterhin- hoffentlich in der richtigen Dosierung- die Neuroleptika genommen hatte ist ja nun mal nicht zum Nachteil. Zitat:
Ohne das hat sich der evtl. Erfolg eines KH Aufenthaltes sonst ja sehr schnell wieder in Nichts aufgelöst. Aus Erfahrung lernt manobwohl man sicher auf einige Erfahrung gerne verzichten würde. Zitat:
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24.07.2018, 09:28 | #9 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 59
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Teuer Weiterbildung
Ich finde Deinen selbstkritischen Umgang mit den Ereignissen gut.
An Deiner Stelle würde ich trotzdem versuchen die Zahlung der Rechnung zu vermeiden. Die Apotheke hätte die Medikamente nicht raus geben dürfen. Schon garnicht über einen längeren Zeitraum. Zum Glück sind wir alle nur Menschen und haben auch mal vertrauen. Daher könnte ich ja noch eine Herausgabe der Medikamente ja noch verstehen, aber... Und wenn der PD dich wirklich erst nach mehrern Wochen darüber informiert hat, dann sollte die Rechnung wenigstens um den Zeitraum seit der Entlassung aus der Klinik bis zu Deiner Kenntnis darüber gekürzt werden. Da haben soviele Menschen sich nicht gerade ideal Verhalten um es höflich auszudrücken. Daher würde ich es nicht einsehen, dass letztlich du die leittragende bist. Ich drücke Dir die Daumen. |
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