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geistige Behinderung - stationäre Einrichtung - Kosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema geistige Behinderung - stationäre Einrichtung - Kosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend, eine Dame mit geistiger Behinderung (Intelligenzminderung) möchte in eine stationäre Einrichtung einziehen, da sie lt eigenen Angaben alleine ...


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Alt 22.07.2018, 21:36   #1
Nat
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2017
Beiträge: 22
Standard geistige Behinderung - stationäre Einrichtung - Kosten

Guten Abend,

eine Dame mit geistiger Behinderung (Intelligenzminderung) möchte in eine stationäre Einrichtung einziehen, da sie lt eigenen Angaben alleine in ihrer Wohnung Angst hat. Eine ärztliche Bescheinigung hierzu gibt es bislang nicht. Sie hat sich mit ihrer Schwester eine Einrichtung ausgesucht und würde dort gerne einziehen. Die Kosten von ca 3500,00€ mtl. kann sie nicht selbst aufbringen.

Ich wurde gebeten einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme zu stellen. Allerdings wüsste ich nicht auf welcher rechtlichen Grundlage. § 43a SGB XI i.V.m. § 55 SGB XII ? § 61 ff SGB XII entfallen, da die Dame (in meinen Augen zu Recht!) keinen Pflegegrad bewilligt bekommen hat. Bis auf die leichte Intelligenzminderung und der selbst berichteten Angststörung ist sie vollkommen selbstständig.

Habt ihr eine Idee, zwecks Kostenübernahme?

Viele liebe Grüße,
Nat
Nat ist offline  
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Alt 23.07.2018, 01:25   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Hallo Nat,
erstmal eine fachärztliche Stellungnahme / Gutachten zur
Zitat:
selbst berichteten Angststörung
beschaffen. Das wäre der erste Schritt, den Kostenträger zu überzeugen.
LG Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 23.07.2018, 15:07   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Nat Beitrag anzeigen
eine Dame mit geistiger Behinderung [...] hat sich mit ihrer Schwester eine Einrichtung ausgesucht und würde dort gerne einziehen. Die Kosten von ca 3500,00€ mtl. kann sie nicht selbst aufbringen.

Ich wurde gebeten einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme zu stellen. Allerdings wüsste ich nicht auf welcher rechtlichen Grundlage. § 43a SGB XI i.V.m. § 55 SGB XII ? § 61 ff SGB XII entfallen, da die Dame (in meinen Augen zu Recht!) keinen Pflegegrad bewilligt bekommen hat. Bis auf die leichte Intelligenzminderung und der selbst berichteten Angststörung ist sie vollkommen selbstständig.
Ich habe einen Betreuten, der ohne Pflegegrad im Heim wohnt, und da stützt sich der Bewilligungsbescheid auf § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen).

Wie Volker schon schreibt, wird man wohl mindestens ein ärztliches Attest oder einen vergleichbaren Nachweis brauchen. Letztlich müsste dargelegt werden, dass die Dame nicht mehr weiter in ihrer eigenen Wohnung leben kann, und dass deshalb der Umzug in die Einrichtung erforderlich ist.

Außerdem kommen mir 3.500 Euro pro Monat reichlich viel vor, wenn keine Pflegeleistungen notwendig sind. Oder will die Schwester mit in die Einrichtung ziehen, und der Betrag ist für beide zusammen?
FFB ist offline  
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Stichworte
behinderung, kostenübernahme, stationär

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