Dies ist ein Beitrag zum Thema geistige Behinderung - stationäre Einrichtung - Kosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
eine Dame mit geistiger Behinderung (Intelligenzminderung) möchte in eine stationäre Einrichtung einziehen, da sie lt eigenen Angaben alleine ...
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22.07.2018, 21:36 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 22
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geistige Behinderung - stationäre Einrichtung - Kosten
Guten Abend,
eine Dame mit geistiger Behinderung (Intelligenzminderung) möchte in eine stationäre Einrichtung einziehen, da sie lt eigenen Angaben alleine in ihrer Wohnung Angst hat. Eine ärztliche Bescheinigung hierzu gibt es bislang nicht. Sie hat sich mit ihrer Schwester eine Einrichtung ausgesucht und würde dort gerne einziehen. Die Kosten von ca 3500,00€ mtl. kann sie nicht selbst aufbringen. Ich wurde gebeten einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme zu stellen. Allerdings wüsste ich nicht auf welcher rechtlichen Grundlage. § 43a SGB XI i.V.m. § 55 SGB XII ? § 61 ff SGB XII entfallen, da die Dame (in meinen Augen zu Recht!) keinen Pflegegrad bewilligt bekommen hat. Bis auf die leichte Intelligenzminderung und der selbst berichteten Angststörung ist sie vollkommen selbstständig. Habt ihr eine Idee, zwecks Kostenübernahme? Viele liebe Grüße, Nat |
23.07.2018, 01:25 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Nat,
erstmal eine fachärztliche Stellungnahme / Gutachten zur Zitat:
LG Volker |
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23.07.2018, 15:07 | #3 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Wie Volker schon schreibt, wird man wohl mindestens ein ärztliches Attest oder einen vergleichbaren Nachweis brauchen. Letztlich müsste dargelegt werden, dass die Dame nicht mehr weiter in ihrer eigenen Wohnung leben kann, und dass deshalb der Umzug in die Einrichtung erforderlich ist. Außerdem kommen mir 3.500 Euro pro Monat reichlich viel vor, wenn keine Pflegeleistungen notwendig sind. Oder will die Schwester mit in die Einrichtung ziehen, und der Betrag ist für beide zusammen? |
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Stichworte |
behinderung, kostenübernahme, stationär |
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