Dies ist ein Beitrag zum Thema Schadenersatzforderung gegenüber Betreuer im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Naja, auch wenn ich mir nicht so richtig vorstellen kann, dass man Schulden mit einem Lottogewinn begleichen möchte: gänzlich ausgeschlossen ...
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13.08.2018, 19:41 | #31 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Schulden tilgen?
Naja, auch wenn ich mir nicht so richtig vorstellen kann, dass man Schulden mit einem Lottogewinn begleichen möchte: gänzlich ausgeschlossen ist das nicht. Es muss aber klar sein, dass die Begleichung erfolgt, um einen ernsten Übel aus dem Weg zu gehen, z.B Wohnungsverlust, Stromsperre, Ersatzhaft, Verlust des KV-Schutzes und ähnliches. Außerdem: wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, muss man eh die Hosen runterlassen und vorhandenes Geld rausrücken, sonst macht man sich strafbar. Also differenzieren. Nur ein besseres Gefühl haben (endlich schuldenfrei), reicht sicher nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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