Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkostenübernahme-Einsatz des Schonvermögens im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
mein Betreuter liegt im Heim. Bis zur Kündigung der Wohnung habe ich die Renteneinnahmen nicht ans Heim umgeleitet. ...
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02.08.2018, 16:06 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Heimkostenübernahme-Einsatz des Schonvermögens
Hallo allerseits,
mein Betreuter liegt im Heim. Bis zur Kündigung der Wohnung habe ich die Renteneinnahmen nicht ans Heim umgeleitet. Habe auch rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme bei Grundsicherung gemacht. Die Wohnung ist aufgelöst. Jetzt hat er auf dem Giro zirka 5500. Gilt dieser Betrag als Schonvermögen oder muss ich aus diesem Geld die Renteneinnahmen an das Heim abbezahlen? Gibt es eine Regelung, dass man die Rente sofort an das Heim umleiten muss ohne zu warten bis die Wohnung aufgelöst wird? |
02.08.2018, 17:03 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.08.2018, 12:03 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Hierzu nebenbei bemerkt: Wenn in dem o.g. Betrag noch Einkommen für den laufenden Monat enthalten ist, zählt dies (noch) nicht zum Vermögen, so dass der Schonbetrag von 5.000,-- Euro evt. noch nicht erreicht wäre. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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03.08.2018, 13:46 | #4 | |||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Gab es da einen sachlichen Grund dafür?? Zitat:
Einen Kostenerstattung des Sozialamtes für gezahlte Mieten gibt es nicht. Zitat:
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