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Wer unterschreibt Eingliederungsvereinbarungen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer unterschreibt Eingliederungsvereinbarungen? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, die EV solltest Du unterschreiben, wenn da keine Forderungen drinstehen. Davon hab ich schon viele gesehen. Beispiel: sie bemühen ...


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Alt 08.08.2018, 17:57   #11
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hallo,
die EV solltest Du unterschreiben, wenn da keine Forderungen drinstehen. Davon hab ich schon viele gesehen. Beispiel: sie bemühen sich um eine Beschäftigung. Das war der Inhalt. Mit Unterschrift hast Du einen Vertrag im öfftl. rechtl. und muss bei Änderungen gekündigt und begründet werden oder kannst auf Einhaltung bestehen.

Auf der anderen Seite kann die Vermittlungskraft einen Verwaltungsakt draus machen, wenn sich der Betreute oder Betreuer/in nicht rührt.

Keine Unterschrift, dann Verwaltungakt.

Mit freundlichen Grüßen
Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 08.08.2018, 18:53   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,769
Standard Eingliederungsvereinbarung ?

Hallo, in der sozialrechtlichen Szene ist es sehr umstritten, ob die EGV überhaupt ein Vertrag im Sinne des BGB ist - oder doch eher nur die Akzeptanz einer behördlichen Auflage, also der Verzicht auf ein Rechtsmittel dagegen. Die allerneueste Rspr ist mir dazu aber nicht bekannt. Ich habe mir das mit der Unterschrift durch den Betreuer auch nicht ausgedacht, das war der Gesetzgeber selbst (übrigens schon 1992). Es sollte ggü Behörden (und Gerichten) kein konkurrierendes und ggf widersprüchliches Handeln von Betreuer und Betreuten geben, daher die Fuktion der Handlungsunfähigkeit nach § 11 Abs 3 SGB X iVm § 53 ZPO. Nur der Gesetzgeber selbst kann das ändern. Im übrigen wird das tatsächlich beim BMJ diskutiert, wegen Anpassung des BtR an die UN-Behindertenrechtskonvention. Aber vor 2020 wird das nix.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.08.2018, 14:51   #13
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
damit genau das nicht passiert bin ich doch da! Genau deswegen nehme ich entweder telefonisch vorher oder direkt im Gespräch mit dem JC auf!

Gersegnet seist Du, wenn Du tatsächlich einen heißen Draht zu den Sachbearbeitern des Jobcenters hast. Hier habe ich lediglich in einem Bezirk eine Telefonliste und auch nur zur Leistungsabteilung, alle anderen Jobcenter gehen komplett auf Tauchstation, egal ob man eine E-Mail an die entsprechenden Teams schickt und um Rückruf bittet, oder sonstwas.

Das macht die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen langatmig und mühselig ....




Zitat:
Genau wie ich ungünstige sonstige Vereinbarungen versuche zu verhindern und abzuwehren ist das auch bei der EGV so. Ich bin der rechtliche Vertreter und das ist demzufolge mein Job.
Dein Job ist es, nicht blindlinks irgendeine EGV zu unterschreiben. Mir ging es hier lediglich um die Feststellung, dass man nicht "muss", sondern ggf. "kann", wenn die EGV keine allzu hohen Anforderungen an den ALGII stellt.


Zitat:
Diese Einstellung halte ich für deutlich kontraproduktiv und auch für den Betreuten schädlich. Das ist nicht mein Verständnis von meinem Job.
Also bitte, jetzt hör aber mal auf, wo bitteschön ist hier ein schädliches Verhalten zu konstruieren? Ich würde sogar jeden ALGII Bezieher, ob betreut oder nicht, dazu raten, erstmal die EGV nicht zu unterschreiben, diese sorgfältig zu prüfen (und dies nicht, wenn man beim SB JC im Büro sitzt), Gegenvorschläge zu unterbreiten, wenn diese nicht angenommen werden, die Unterschrift verweigern. Sofern SB der Meinung ist, die EGV ist so in Ordnung, erläßt er einen Verwaltungsakt, gegen diesen kann der ALG II nun in Widerspruch gehen und zur Not wird es vor dem SG ausgehandelt. Den nur so schützt der ALGII (oder sein Betreuer) sich vor Willkür durch den SB im JC. wer hierbei meint "ich muss unterschreiben", um sich möglichst wenig Arbeit zu machen und möglichst schnell seinen Schreibtisch handelt schädlich und unkooperativ.





Zitat:
Das JC kann man manchmal nerven aber ist nicht grundsätzlich mein "Feind"
Mmmh, als "Feind" habe ich Mitarbeiter von JC eigentlich noch nicht gesehen, dort arbeiten auch nur Menschen, mal sind es A*** und mal nicht. erlebe es eigentlich häufig, dass die SB recht geschmeidig und kooperativ sind, sobald ein Betreuer mit im Boot ist und sich tatsächlich bemühen es den Betreuten halbwegs nicht schwierig zu machen. Eine EGV habe ich daher auch noch nicht zugeschickt bekommen.



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich mache niemanden einfach nur Arbeit- nur weil derjenige mir (berechtigte) Arbeit macht. Wie im Sandkasten
Liebe Michaela, Schnuller verloren bei der Hitze? So unsachliche Äußerungen gehören in einem hello kitty Forum und nicht in einem Fachforum für Betreuung .... aber hat sich ja wieder abgekühlt, ich hoffe es geht Dir besser.
ufzeer ist offline  
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Alt 10.08.2018, 17:39   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gersegnet seist Du, wenn Du tatsächlich einen heißen Draht zu den Sachbearbeitern des Jobcenters hast.
Ich brauche weder einen Segen noch einen heissen Draht, ich bin anwesend wenn es um Wesentliches geht beim Kunden.


Zitat:
Dein Job ist es, nicht blindlinks irgendeine EGV zu unterschreiben
Das würde ich auch nie in Erwägung ziehen. Ich lese zuvor was ich unterschreibe und ob man nun glaubt nicht unterschreiben zu müssen sollte eigentlich hinlänglich geklärt sein.


Zitat:
Also bitte, jetzt hör aber mal auf, wo bitteschön ist hier ein schädliches Verhalten zu konstruieren?
Ich konstruiere nichts, ich habe genug Vereinbarungen gesehen die auch vom Betreuten alleine nicht unterschrieben werden sollten und in meiner Anwesenheit dann nicht unterschrieben sondern modifiziert wurden.


Zitat:
Hat den positiven Nebeneffekt, das der Sachbearbeiter beim Jobcenter mehr Arbeit hat und sich dann doch nochmals überlegt, ob nicht die Unterschrift des Betreuten ausreichend ist.
Das war deine Aussage der ich auf keinen Fall beipflichten kann. Nochmal: so verstehe ich meinen Job nicht.
Auch nicht bei Kälte
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.08.2018, 21:17   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Sie verpflichten sich darin zur Mitwirkung ihrer Integration in das Berufsleben, das kann ich ihnen ohnehin nicht abnehmen, außerdem sollen sie sich selbst dazu verpflichten und verpflichtet fühlen.
Verpflichtet sich dein Betreuter in der Vereinbarung auch zu etwas?
Falls ja, würde ich an deiner Stelle schon prüfen, ob diese Verpflichtungen realistisch sind, da bei Nichteinhaltung Sanktionen anstünden.

Zitat:
Jetzt verlangt ein Jobcenter, dass ich als Betreuerin die Eingliederungsvereinbarung unterzeichne, und zwar ausgerechnet bei einem jungen Mann, dem es sehr stark an Motivation mangelt, überhaupt wieder berufstätig zu sein (dann könnte er nämlich nicht mehr bis in den frühen Morgen am PC spielen).
Ist denn dein B., dem "es sehr stark an Motivation mangelt" derzeit überhaupt gesundheitlich/psychisch in das Berufsleben integrierbar?
Aus meiner Sicht ist es eher unwahrscheinlich, dass man psychisch gesund und arbeitsfähig ist, aber nur "faul" ist. Oft bleiben Klienten meines Erachtens zu lange in der SGB II-Mühle (inklusive der Sanktionen), obwohl sie mit ihrer psychischen Erkrankung gar nicht arbeitsfähig sind. Ist das überprüft worden?

Zitat:
Es gibt keinen Einwilligungsvorbehalt.
Ich bin mir unsicher, ob das eine Rolle spielen könnte, aber ich lehne mich trotzdem mal extra weit aus dem Fenster: Wenn dein Betreuter die Vereinbarung unterschreibt, sollte er auch die Belehrung über die drohenden Sanktionen verstehen können, da dies finanzielle Konsequenzen hat. Nicht jeder, der das nicht versteht, hat automatisch einen Einwilligungsvorbehalt. Ich würde wohl sehr vorsichtig sein und gut abwägen, ob dein B. die finanziellen Folgen der Vereinbarung versteht. Falls nicht, bin ich gerade überfragt, ob man das als Betreuer unterschreiben kann/sollte, da man als Betreuer die Mitwirkung nicht gewährleisten kann. Was meint ihr?

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 11.08.2018, 07:48   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Danke @Annegret

Zitat:
Jetzt verlangt ein Jobcenter, dass ich als Betreuerin die Eingliederungsvereinbarung unterzeichne, und zwar ausgerechnet bei einem jungen Mann, dem es sehr stark an Motivation mangelt, überhaupt wieder berufstätig zu sein (dann könnte er nämlich nicht mehr bis in den frühen Morgen am PC spielen)

Die Betreuung wurde nicht eingerichtet weil der Kerl notorisch faul ist denke ich. Was sind/waren die Gründe dafür, für die Betreuung?
Da sollte man doch als erstes hinschauen und sehen ob es einen Zusammenhang gibt.


Wer etwas aus psychischen Gründen nicht "kann", der kann auch nicht dazu verpflichtet werden.

Ich hatte bereits einige Kandidaten die erst mal "durchgerutscht" waren und deren Akte dann wieder auf dem Tisch lag und die sich auf einmal um Stellen bewerben sollen. Ist halt der Standard-Satz in den EGV`s wegen mangelnder Kenntnisse der Realität.
Das JC reagiert auf solche Hinweise in der Regel erfreut weil der Kunde damit ausgesteuert werden kann und wenn in einer EGV steht, dass an der Feststellung der Erwerbsfähigkeit mitgearbeitet werden soll freue ich mich meistens auch denn erst dann geht das Ganze für den Kunden weiter und setzt sich in Bewegung.


Bei den jungen Kunden muss man in dieser Hinsicht einen langen Atem haben aber ich mag auch nicht gerne dabei zusehen wie jemand sein Leben vertrödelt und verpeiltund wie man sich dauerhaft um langfristige Chancen bringt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.08.2018, 09:52   #17
Berufsbetreuer
 
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das JC reagiert auf solche Hinweise in der Regel erfreut weil der Kunde damit ausgesteuert werden kann

Dies kann ich seltsamerweise für einige Fälle nicht bestätigen. Ich betreue Leute, die m.E. offenkunfig nicht mehr zu einer geregelten Arbeit fähig sind und seit vielen Jahren nur dem Standard genüge tun, regelmäßig die Eingliederungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Selbst Hinweise meinerseits sind da schon verpufft. In einem Fall habe ich nun duch einen wiederholten Rentenantrag endlich erreicht, dass Jemand in das für ihn günstigere SGB 12 (Grundsicherung) abwandern konnte.


mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 12.08.2018, 11:07   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich betreue Leute, die m.E. offenkunfig nicht mehr zu einer geregelten Arbeit fähig sind und seit vielen Jahren nur dem Standard genüge tun, regelmäßig die Eingliederungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
Das ist dann genau der Drehpunkt.

Wenn ich das laufen lasse dann passiert öfter wirklich nix.

Deshalb fördere/fordere ich in solchen Fälllen eine EGV in der festgehalten wird dass die Verpflichtung in der Klärung der Arbeitsfähigkeit besteht.
Dann weiss letztendlich auch jeder wo er dran ist.

Ich habe derzeit 4 Kunden, ehemals Langzeitarbeitslose, die inzwischen feste Jobs haben(mit Hilfen). Jung bis mittel-alt. Es war ein langer, oft mühseliger Weg bis dahin aber es hat sich gelohnt.


PS: mag sein dass sowas eine Überschreitung meiner "Arbeit" ist und zu den Tätigkeiten gehört die wir eigentlich gar nicht mehr machen sollten. Ich kann mich aber auch nicht komplett verbiegen. In meinen beiden Studien habe gelernt auf diese Art an Probleme zu gehen und für die scheinbar neue Art von Sozialverwaltung bin ich irgendwie zu alt und auch zu faul.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.08.2018, 13:56   #19
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Also, nach einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin wird sich die Verpflichtung meines jungen Betreuten nun auf die Mitwirkung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit beschränken. Das kann ich - zusätzlich neben seiner Unterschrift - gerne unterschreiben.

Zum Hintergrund: Der Betreute ist der einzige meiner Klienten, bei dem ich wirklich das Gefühl habe, dass nicht Krankheit sondern mangelnde Motivation zur Einrichtung der Betreuung geführt haben. Der Eindruck bestätigt sich immer wieder und ich habe dies auch dem Betreuungsgericht mitgeteilt, dort sah man aber noch keinen Grund für eine Überprüfung. Der B. hat sich m.E. eingerichtet und seine Ansprüche beschränken sich darauf, seine Ruhe zu haben, ab und zu mal Party zu machen und am PC spielen zu können. Er kümmert sich sofort und sehr nachdrücklich um Dinge, die diesem Ziel entsprechen, fordert bei Bedarf auch meine Mitwirkung ein (natürlich nicht immer mit Erfolg), z.B. Anmeldung zur (kostenpflichtigen) Silvesterparty oder wenn er einen hochwertigeren Gamin PC braucht.
Bei allen anderen Dingen hat er eine Ausrede (Handy gerade kaputt, kann nicht so gut telefonieren, höre meinen Wecker nicht...) oder reagiert gar nicht. Wann immer ich ihn frage, wie es ihm geht, beantwortet er dies spontan mit "gut". Beim Jobcenter klagt er dagegen über den gestörten Tag-Nacht-Zyklus. Ich teile ihm sein Geld ein und erledige seinen Schriftverkehr bzw. Behördenangelegenheiten, was er intellektuell selbst könnte (aber eben nicht will). Ansonsten fühle ich mich völlig ungewollt als eine Art Erzieher, erinnere ihn an Termine (die er dann meist doch versäumt) und versuche ihn (überwiegend erfolglos) zu animieren, sich um bestimmte einfache Dinge selbst zu kümmern. Vor Einrichtung der Betreuung hat seine Familie seine Lebensumstände aufrecht erhalten, jetzt eben ich.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 13.08.2018, 15:09   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
nach einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin wird sich die Verpflichtung meines jungen Betreuten nun auf die Mitwirkung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit beschränken.

Das ist doch ein super Ergebnis. Vor allem dann wenn alles nicht so ganz klar scheint.


Zitat:
sondern mangelnde Motivation zur Einrichtung der Betreuung geführt haben.
Darüber gab es ein Attest? denn das müsste doch mindestens vorgelegen haben oder auch nicht?
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michaela mohr ist offline  
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