Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelmiete bei Mutter-Kind-Haus im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin seit Anfang Juli Betreuerin für eine 26-jährige Frau (Borderline und Messi-Problematik), mit Ende Juli neugeborenem Kind.
Sie ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
10.08.2018, 11:34 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Doppelmiete bei Mutter-Kind-Haus
Hallo,
ich bin seit Anfang Juli Betreuerin für eine 26-jährige Frau (Borderline und Messi-Problematik), mit Ende Juli neugeborenem Kind. Sie absolvierte eine ambulante psychiatrische Reha. Dort wurde man auf ihre Schwangerschaft und ihre desolaten Wohnverhältnisse aufmerksam (Wohnung unbewohnbar, Messi) und sie kam deshalb Anfang Juni in eine Obdachlosenunterkunft der Stadt. Von dort aus kam sie Ende Juni in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Die unbewohnbare Mietwohnung wurde nicht gekündigt (hab ich nachgeholt), so dass die Betreute bis zur Beendigung des Mietverhältnisses Miete schuldet. Die Unterkunftskosten der Obdachlosenhilfe hat das Jobcenter bezahlt (SGB II). Ab Juli zahlt die Jugendhilfe (SGB VIII) die Kosten für die stationäre Unterbringung im Mutter-Kind-Haus. Jugendhilfe und Jobcenter sehen sich für die Doppelmieten nicht zuständig. Da es sich nicht um einen klassischen Ablauf wie bei einem Umzug aus der Wohnung direkt ins Pflegeheim handelt, bin ich rechtlich nicht wasserfest, ob eine Kostenübernahme der Doppelmieten infrage käme. Da die Betreute ganz offensichtlich mit Behördenangelegenheiten und Finanzen überfordert war, frage ich mich auch, ob hier bis zum Betreuungsbeginn das Jobcenter oder das Jugendamt eine Beratungspflicht gehabt hätte: Kündigen Sie die Wohnung, beantragen Sie Doppelmiete etc. Ist das ein Fall für einen Anwalt (Beratungshilfe)? - Oder eher aussichtslos? LG Annegret |
10.08.2018, 11:40 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
__________________
---------------- |
|
10.08.2018, 19:12 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin moin
Die Behörden (JobCenter und Jugendamt stehen auch in einer Beratungspflicht über ihre einen Angebote hinaus. HorstD hat diesbezüglich vor kurzem auf ein interessantes BGH-Urteil zur Beratungsprlicht hingewiesen: Bundesgerichtshof Mit dem Urteil alleine zu protzen wird nicht viel weiterhelfen. Aber in Verbindung mit der Beratung durch einen Anwalt (der dann daran erinnert...) könnte es was werden. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.08.2018, 21:37 | #4 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Zitat:
Ich ermittle gerade noch, wer ab wann als Behörde im Boot war und Kenntnis von der Situation hatte. Ich habe nachträglich die Doppelmieten beantragt und werde einen Anwalt mit Beratungshilfe beauftragen. Zudem hat die B. auch noch für Juli Leistungen vom Jobcenter erhalten und eine Erstattungsaufforderung wegen zu Unrecht erhaltener Leistungen, da sie im Juli bereits stationär (Mutter-Kind-Haus) in der Jugendhilfe war. Die B. hat das Geld aber bereits ausgegeben und erhält jetzt einen Barbetrag von der Einrichtung (für Lebensmittel etc. für sich und das Kind, der meines Erachtens (???) nicht für eine Ratenzahlung infrage kommt. Btw. ... ich muss noch für die Betreute den Wohnsitz ummelden (Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung). Dann erst kann ich beim hiesigen Gericht Beratungshilfe beantragen. Sie hatte sich zunächst lang gesträubt, mir ihren Personalausweis dafür auszuhändigen. LG Annegret |
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|