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Doppelmiete bei Mutter-Kind-Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelmiete bei Mutter-Kind-Haus im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin seit Anfang Juli Betreuerin für eine 26-jährige Frau (Borderline und Messi-Problematik), mit Ende Juli neugeborenem Kind. Sie ...


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Alt 10.08.2018, 11:34   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Doppelmiete bei Mutter-Kind-Haus

Hallo,


ich bin seit Anfang Juli Betreuerin für eine 26-jährige Frau (Borderline und Messi-Problematik), mit Ende Juli neugeborenem Kind.

Sie absolvierte eine ambulante psychiatrische Reha. Dort wurde man auf ihre Schwangerschaft und ihre desolaten Wohnverhältnisse aufmerksam (Wohnung unbewohnbar, Messi) und sie kam deshalb Anfang Juni in eine Obdachlosenunterkunft der Stadt. Von dort aus kam sie Ende Juni in eine Mutter-Kind-Einrichtung.

Die unbewohnbare Mietwohnung wurde nicht gekündigt (hab ich nachgeholt), so dass die Betreute bis zur Beendigung des Mietverhältnisses Miete schuldet.

Die Unterkunftskosten der Obdachlosenhilfe hat das Jobcenter bezahlt (SGB II). Ab Juli zahlt die Jugendhilfe (SGB VIII) die Kosten für die stationäre Unterbringung im Mutter-Kind-Haus.

Jugendhilfe und Jobcenter sehen sich für die Doppelmieten nicht zuständig. Da es sich nicht um einen klassischen Ablauf wie bei einem Umzug aus der Wohnung direkt ins Pflegeheim handelt, bin ich rechtlich nicht wasserfest, ob eine Kostenübernahme der Doppelmieten infrage käme.

Da die Betreute ganz offensichtlich mit Behördenangelegenheiten und Finanzen überfordert war, frage ich mich auch, ob hier bis zum Betreuungsbeginn das Jobcenter oder das Jugendamt eine Beratungspflicht gehabt hätte: Kündigen Sie die Wohnung, beantragen Sie Doppelmiete etc.


Ist das ein Fall für einen Anwalt (Beratungshilfe)? - Oder eher aussichtslos?


LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 10.08.2018, 11:40   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Ist das ein Fall für einen Anwalt (Beratungshilfe)? - Oder eher aussichtslos?
Auf alle Fälle ein Fall für eine Beratung.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 10.08.2018, 19:12   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Die Behörden (JobCenter und Jugendamt stehen auch in einer Beratungspflicht über ihre einen Angebote hinaus.

HorstD hat diesbezüglich vor kurzem auf ein interessantes BGH-Urteil zur Beratungsprlicht hingewiesen:

Bundesgerichtshof

Mit dem Urteil alleine zu protzen wird nicht viel weiterhelfen. Aber in Verbindung mit der Beratung durch einen Anwalt (der dann daran erinnert...) könnte es was werden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.08.2018, 21:37   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Moin moin

Die Behörden (JobCenter und Jugendamt stehen auch in einer Beratungspflicht über ihre einen Angebote hinaus.

HorstD hat diesbezüglich vor kurzem auf ein interessantes BGH-Urteil zur Beratungsprlicht hingewiesen:
Ja, dieser Hinweis von HorstD war mir da eben auch in Erinnerung.
Ich ermittle gerade noch, wer ab wann als Behörde im Boot war und Kenntnis von der Situation hatte. Ich habe nachträglich die Doppelmieten beantragt und werde einen Anwalt mit Beratungshilfe beauftragen.

Zudem hat die B. auch noch für Juli Leistungen vom Jobcenter erhalten und eine Erstattungsaufforderung wegen zu Unrecht erhaltener Leistungen, da sie im Juli bereits stationär (Mutter-Kind-Haus) in der Jugendhilfe war. Die B. hat das Geld aber bereits ausgegeben und erhält jetzt einen Barbetrag von der Einrichtung (für Lebensmittel etc. für sich und das Kind, der meines Erachtens (???) nicht für eine Ratenzahlung infrage kommt.

Btw. ... ich muss noch für die Betreute den Wohnsitz ummelden (Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung). Dann erst kann ich beim hiesigen Gericht Beratungshilfe beantragen. Sie hatte sich zunächst lang gesträubt, mir ihren Personalausweis dafür auszuhändigen.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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